Impfschäden

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Bine

Re: Impfschäden

Beitrag von Bine » Sa 10. Sep 2011, 08:59

Pancho hat geschrieben:
P.s.oder wikt die Impfung immer noch ??????
Jepp, Pancho hat einen ausreichenden Titer, weil die Impfung eine ausreichende/hier hohen Anwort vom Imunsystem bekommen hat.
Sie wirkt also immer noch.
Lg Bine

Artus

Re: Impfschäden

Beitrag von Artus » Mi 14. Sep 2011, 21:11

Hallo zusammen,

ich möchte hier noch einen Link setzen.

http://www.barfers.de/volkverdummung.html

LG Rosi

Rover

Re: Impfschäden

Beitrag von Rover » Do 15. Sep 2011, 14:21

Hallo Rosi,

danke für den interessanten Link.

Diese Aussage macht mich grade etwas ratlos:

"...die Tollwutimpfung ... – die einzige, für die tatsächlich eine gesetzliche Vorgabe zur jährlichen Wiederholung (in tollwutgefährdeten Gebieten) besteht. ..."

Was soll das denn heißen? Wo steht diese gesetzliche Vorgabe?

Viele Grüße, Kerstin

Artus

Re: Impfschäden

Beitrag von Artus » Do 15. Sep 2011, 17:49

Hallo Kerstin,

die Kommentare von Monika Peichl stammen aus 2003.

Ich denke sie nahm auf die Tollut Verordnung Bezug.

Diese wurde inzwischen geändert.

Die für Aussteller oder ähnliche Veranstaltungen (Z.B. VPG Sport) vorgeschriebenen Impfungen sind in der Verordnung zum
Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung) nun folgendermaßen geregelt.

Nach (§ 1 Nr. 3):

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:

wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei
Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung
und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der
Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt
oder

b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb
des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller
für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.


So interpretiere ich es jedenfalls!?

LG Rosi

Artus

Re: Impfschäden

Beitrag von Artus » Do 22. Sep 2011, 17:42

Hallo zusammen,

nun habe ich die Ergebnisse der Titer Bestimmungen.

Nachweis von Antikörpern gegen Tollwutvirus 0,57IU/ml
Nachweis von Antikörpern gegen Canines Parvovirus 2 1:20
Nachweis von Antikörpern gegen Canines Adenovirus 1,9 logND50 (1:81)
Nachweis von Antikörpern Hundestaupevirus 1,7 logND50 (1:47)

Alle 4 Ergebnisse sind in der Beurteilung positiv.

Aber den Titer selbst kann ich leider nicht erklären.

Nach meiner Kenntnis kann das Ergebnis der Tollwut Titer Feststellung nun in den EU Heimtierausweis eingetragen werden. Die Titer Bestimmung ist nur einmalig für die Einreise in bestimmte Länder notwendig, wenn danach der Impfschutz regelmäßig nach den gültigen Bestimmungen aufgefrischt wird.

LG Rosi

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