Medikamente übrig
- Franka
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- Registriert: So 14. Feb 2010, 13:56
- Wohnort: SACHSEN ANHALT ,in der Bauhaus-Stadt Dessau
Medikamente übrig
Hallo Zusammen,
ich habe von einer Freundin(der Hund ist leider plötzlich verstorben) Medikamente -VETMEDIN 1.5 mg- Boeringer Ingelheim - 100 Stck KAUTABLETTEN -diese sind mit Verw. bis 11/ 2009,
und VASOTOP P - intervet -1.25 mg 28 Tabletten Verw. bis 10/2010 bekommen.
Nun meine Frage braucht jemand diese Tabletten? Meine Freundin würde die Tabletten für 18,00 € abgeben.(sie benötigt jeden Cent,alleinerziehend und arbeitslos-Harz 4)
Die Vetmedin sind natürlich kostenfrei.Meine Tierärtztin meint,so lange wie die Tabletten orginal verschlossen sind,können sie bedenkenlos 1/2 Jahr über Verfallsdatum eingenommen werden. ?:sign_gute__idee ?
Beide Medikamente sind im Orginalkaton!
L. G. Franka mit Ronja
ich habe von einer Freundin(der Hund ist leider plötzlich verstorben) Medikamente -VETMEDIN 1.5 mg- Boeringer Ingelheim - 100 Stck KAUTABLETTEN -diese sind mit Verw. bis 11/ 2009,
und VASOTOP P - intervet -1.25 mg 28 Tabletten Verw. bis 10/2010 bekommen.
Nun meine Frage braucht jemand diese Tabletten? Meine Freundin würde die Tabletten für 18,00 € abgeben.(sie benötigt jeden Cent,alleinerziehend und arbeitslos-Harz 4)
Die Vetmedin sind natürlich kostenfrei.Meine Tierärtztin meint,so lange wie die Tabletten orginal verschlossen sind,können sie bedenkenlos 1/2 Jahr über Verfallsdatum eingenommen werden. ?:sign_gute__idee ?
Beide Medikamente sind im Orginalkaton!
L. G. Franka mit Ronja
Egal wie wenig Geld und Besitz du hast, einen Hund zu haben, macht dich reich!
Re: Medikamente übrig
Hallo Franka,
es ist sehr traurig, daß Deine Freundin so plötzlich ihren Hund verloren hat.
Aber - die von Dir angebotenen Medikamente sind verschreibungspflichtig und dürfen z.B. in einer Internet-Apotheke nur nach Vorlage des gültigen Rezeptes verkauft werden. Diese Modalitäten kann dieses Forum hier nicht erfüllen und so möchte ich Deiner Freundin empfehlen, die Medikamente an den TA zurückzugeben, der sie sicher auch zurücknehmen und erstatten wird.
Für die Zukunft möchte ich Euch bitten, von solchen Verkaufsangeboten Abstand zu nehmen - im Interesse des Forums!
Liebe Grüße
Bettina
es ist sehr traurig, daß Deine Freundin so plötzlich ihren Hund verloren hat.
Aber - die von Dir angebotenen Medikamente sind verschreibungspflichtig und dürfen z.B. in einer Internet-Apotheke nur nach Vorlage des gültigen Rezeptes verkauft werden. Diese Modalitäten kann dieses Forum hier nicht erfüllen und so möchte ich Deiner Freundin empfehlen, die Medikamente an den TA zurückzugeben, der sie sicher auch zurücknehmen und erstatten wird.
Für die Zukunft möchte ich Euch bitten, von solchen Verkaufsangeboten Abstand zu nehmen - im Interesse des Forums!
Liebe Grüße
Bettina
Das Beste am Norden....ist wieder komplett!
Carlotta und Curtis
_____________________________________________________________________________________
Für immer in unseren Herzen: Conrad und Amanda
Carlotta und Curtis
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Re: Medikamente übrig
Da muß ich Bettina recht geben.
Es betrift das Arzneimittelgesetz und ggf. Betäubungsmittelgesetz. Und wenn man die weiterverkauft, macht man sich u.U. sogar strafbar(keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat).
Im Blister verpackt nimmt es eine Klinik oder ein Tierheim an, da die auch mit TÄ komunizieren.
Gruß, Stefan & Benny
Es betrift das Arzneimittelgesetz und ggf. Betäubungsmittelgesetz. Und wenn man die weiterverkauft, macht man sich u.U. sogar strafbar(keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat).
Im Blister verpackt nimmt es eine Klinik oder ein Tierheim an, da die auch mit TÄ komunizieren.
Gruß, Stefan & Benny
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt." (Albert Einstein)
Re: Medikamente übrig
Hallo Franke,
ich war in der gleichen Situation und die Tierklinik war sehr froh die Medikamente wieder zu übernehmen.
Dann können sie Tiere behandeln ohne Kosten!
Gruss Brigitte mit Enzo
ich war in der gleichen Situation und die Tierklinik war sehr froh die Medikamente wieder zu übernehmen.
Dann können sie Tiere behandeln ohne Kosten!
Gruss Brigitte mit Enzo
Re: Medikamente übrig
Hallo,
die TÄs dürfen die angebrochenen Medikamente nicht zurück nehmen.
Wenn sie es täten, könnte ich mir vorstellen, daß sie es eher nicht gg Kostenerstattung tun, aber in der Klientel Leute hätten, denen es gut täte, mal eine halbe Packung umsonst zu bekommen. Wirkl legal wäre das nicht.
Rezeptpflichtige Medikamente illegal (was es ohne Apothekenbescheingung und entsprechender Ausbildung mit Prüfung wäre) zu verkaufen, ist keine Ordnugnswidrigkeit mehr!
Theoretisch müssen diese Medikamente entsorgt werden. Kleine Mengen über den Hausmüll, größere nimmt jede Apuotheke, resp der verschreibende TA zurück.
LG
Eddi
.
die TÄs dürfen die angebrochenen Medikamente nicht zurück nehmen.
Wenn sie es täten, könnte ich mir vorstellen, daß sie es eher nicht gg Kostenerstattung tun, aber in der Klientel Leute hätten, denen es gut täte, mal eine halbe Packung umsonst zu bekommen. Wirkl legal wäre das nicht.
Rezeptpflichtige Medikamente illegal (was es ohne Apothekenbescheingung und entsprechender Ausbildung mit Prüfung wäre) zu verkaufen, ist keine Ordnugnswidrigkeit mehr!
Theoretisch müssen diese Medikamente entsorgt werden. Kleine Mengen über den Hausmüll, größere nimmt jede Apuotheke, resp der verschreibende TA zurück.
LG
Eddi
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Re: Medikamente übrig
Hi Eddi,
unsere Medikamente waren noch "Original" verpackt und daher hatte die Tierklinik keine Bedenken diese anzunehmen.
Morgentliche Grüsse und noch einen netten Samstag.
Brigitte mit Enzo
unsere Medikamente waren noch "Original" verpackt und daher hatte die Tierklinik keine Bedenken diese anzunehmen.
Morgentliche Grüsse und noch einen netten Samstag.
Brigitte mit Enzo
Re: Medikamente übrig
hallo,
auch ein originalverpacktes Medikament kan nbei einem Tierbesitzer/Kunden in der Zwischenzeit falsch gelagert gewesen und nicht mehr brauchbar sein. Daher ist der Apotheke bzw. dem eine Hausapotheke betreibenden Tierarzt eine offizielle Rücknahme verboten.
Daß solche Medikamente hin und wieder als Spende genommen und an bedürftige Tierbesitzer/Tierheime weiter gegeben werden, steht auf einem andereren Blatt (wo kein Kläger...)
LG
Mechthild
auch ein originalverpacktes Medikament kan nbei einem Tierbesitzer/Kunden in der Zwischenzeit falsch gelagert gewesen und nicht mehr brauchbar sein. Daher ist der Apotheke bzw. dem eine Hausapotheke betreibenden Tierarzt eine offizielle Rücknahme verboten.
Daß solche Medikamente hin und wieder als Spende genommen und an bedürftige Tierbesitzer/Tierheime weiter gegeben werden, steht auf einem andereren Blatt (wo kein Kläger...)
LG
Mechthild
- Franka
- Benutzer
- Beiträge: 274
- Registriert: So 14. Feb 2010, 13:56
- Wohnort: SACHSEN ANHALT ,in der Bauhaus-Stadt Dessau
Re: Medikamente übrig
Danke für Eure Antworten,
so ist es,wenn man ohne zu überlegen helfen möchte, ich werde versuchen die Medikamente zum Tierarzt zu bringen.Meine Freundin möchte dort nicht wieder hin.
Vielleicht kann unser Tierheim auch was damit anfangen.
L.G. Franka mit Ronja
so ist es,wenn man ohne zu überlegen helfen möchte, ich werde versuchen die Medikamente zum Tierarzt zu bringen.Meine Freundin möchte dort nicht wieder hin.
Vielleicht kann unser Tierheim auch was damit anfangen.
L.G. Franka mit Ronja
Egal wie wenig Geld und Besitz du hast, einen Hund zu haben, macht dich reich!