Antwort zum Einspruch ED
Antwort zum Einspruch ED
Hallo,
das Registergericht hat sich hinsichtlich des Einspruches in Sachen ED gemeldet.
Zwei Punkte:
Zur ZV ist es irrelevant was die ZV beschließt, da dies kein einfluss auf Satzungsänderungen hat. Insofern kann also davon ausgegangen werden, das sich die ZV ausschließlich zur Informationsquelle eignet und ansonsten nichts. Hierzu müsste die ZV einfach mehr gestärkt werden.
Zum Antrag ED:
Nach Ansicht des Registergerichtes hat Teil B des Antrages nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Laut Satzung §3 Ziffer 20 ist die Zuchtordnung Bestandteil der Satzung und somit können Änderungen nach Satzung § 9 nur mit 3/4 Mehrheit vorgenommen werden. Somit hat Teil B nicht die erforderliche mehrheit erreicht.
leider äusserte sich das Gericht nicht auf Teil a oder b und so weis ich noch nicht ob auch Teil a davon betroffen ist. Also ob der Antrag geteilt hätte werden dürfen.
Das Gericht schreibt die erforderlichen Mehrheiten. Könnte aber auch noch auf andere Anträge bezogen werden. Ich müsste die ergebnisse nochmals prüfen.
Eine Zwischenverfügung ist an den KFT unterwegs.
Gruß
Peter
das Registergericht hat sich hinsichtlich des Einspruches in Sachen ED gemeldet.
Zwei Punkte:
Zur ZV ist es irrelevant was die ZV beschließt, da dies kein einfluss auf Satzungsänderungen hat. Insofern kann also davon ausgegangen werden, das sich die ZV ausschließlich zur Informationsquelle eignet und ansonsten nichts. Hierzu müsste die ZV einfach mehr gestärkt werden.
Zum Antrag ED:
Nach Ansicht des Registergerichtes hat Teil B des Antrages nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Laut Satzung §3 Ziffer 20 ist die Zuchtordnung Bestandteil der Satzung und somit können Änderungen nach Satzung § 9 nur mit 3/4 Mehrheit vorgenommen werden. Somit hat Teil B nicht die erforderliche mehrheit erreicht.
leider äusserte sich das Gericht nicht auf Teil a oder b und so weis ich noch nicht ob auch Teil a davon betroffen ist. Also ob der Antrag geteilt hätte werden dürfen.
Das Gericht schreibt die erforderlichen Mehrheiten. Könnte aber auch noch auf andere Anträge bezogen werden. Ich müsste die ergebnisse nochmals prüfen.
Eine Zwischenverfügung ist an den KFT unterwegs.
Gruß
Peter
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Peter,
das würde doch vorerst auf alle Fälle bedeuten, dass die alten Hunde nicht gröntgt werden müssen!? Und die zur ZZL gebrachten müssen geröntgt sein?
Gruß
Benita
das würde doch vorerst auf alle Fälle bedeuten, dass die alten Hunde nicht gröntgt werden müssen!? Und die zur ZZL gebrachten müssen geröntgt sein?
Gruß
Benita
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Peter,
LG Rosi
Dann dürfte Teil A des Antrages auch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Oder?Peter schrieb: Nach Ansicht des Registergerichtes hat Teil B des Antrages nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Laut Satzung §3 Ziffer 20 ist die Zuchtordnung Bestandteil der Satzung und somit können Änderungen nach Satzung § 9 nur mit 3/4 Mehrheit vorgenommen werden. Somit hat Teil B nicht die erforderliche mehrheit erreicht.
LG Rosi
Re: Antwort zum Einspruch ED
Also Teil B hat definitiv nicht die erforderliche 3/4 mehrheit erreicht. Somit hat Benita das auch richtig erkannt.
Nach dem Abstimmungsergebniss in Teil A 974 Ja Stimmen und 293 Nein Stimmen, wären das 76% also 3/4 der Stimmen übertroffen.
Enthaltungen werden immer als nicht abgegebene Stimmen gerechnet. Also beträgt bei der Anzahl der abgegebenen Stimmen 1267 (974 +293) 76%
Demnach wäre der Teil A als angenommen zu rechnen.
Gruß
Peter
Nach dem Abstimmungsergebniss in Teil A 974 Ja Stimmen und 293 Nein Stimmen, wären das 76% also 3/4 der Stimmen übertroffen.
Enthaltungen werden immer als nicht abgegebene Stimmen gerechnet. Also beträgt bei der Anzahl der abgegebenen Stimmen 1267 (974 +293) 76%
Demnach wäre der Teil A als angenommen zu rechnen.
Gruß
Peter
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Peter,
danke für die Erklärung. Ich persönlich fände es, wie bereits hier im Forum erläutert, gut, wenn Teil a des Antrages Bestand hätte. Aber..... könntest Du die folgende Aussage von Dir konkretisieren?
danke für die Erklärung. Ich persönlich fände es, wie bereits hier im Forum erläutert, gut, wenn Teil a des Antrages Bestand hätte. Aber..... könntest Du die folgende Aussage von Dir konkretisieren?
LG Rosileider äusserte sich das Gericht nicht auf Teil a oder b und so weis ich noch nicht ob auch Teil a davon betroffen ist. Also ob der Antrag geteilt hätte werden dürfen.
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo,
Ihr kennt ja alle meine Einstellung und daher bin ich traurig, wenn das jüngst Beschlossene so nicht anwendbar sein sollte.
Auf jeden Fall wird mein nächster AT daher stammen, wo beide Elterntiere auf ED untersucht wurden und mir das Ergebnis über ein Gutachten gezeigt wird. Ich als Käufer möchte Transparenz! Und die besten Voraussetzungen für ein langes und gesundes Hundeleben!
Viele Grüße
Annette
Ihr kennt ja alle meine Einstellung und daher bin ich traurig, wenn das jüngst Beschlossene so nicht anwendbar sein sollte.
Auf jeden Fall wird mein nächster AT daher stammen, wo beide Elterntiere auf ED untersucht wurden und mir das Ergebnis über ein Gutachten gezeigt wird. Ich als Käufer möchte Transparenz! Und die besten Voraussetzungen für ein langes und gesundes Hundeleben!
Viele Grüße
Annette
- kenzo
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- Registriert: Mo 25. Jan 2010, 20:31
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Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Annette,
ich schließe mich Deiner Meinung voll und ganz an!
Um die ED in den Griff zu bekommen ist es m.E. nach schon sehr wichtig, dass nicht mit Hunden gezüchtet wird, deren Geschwister bereits in jungen Jahren an ED erkrankt sind. Es nutzt der Rasse nichts, wenn z.B. mit den verbliebenen anatomisch ED-gesunden Hunden aus dem Wurf weiter gezüchtet wird. Die ED kommt genetisch zurück.
Ich würde mich freuen, wenn der Antrag in Teil A juristisch angenommen würde. Ich war von Anfang an dafür, dass dies sinnvoll für die Rasse ist. Ich war gegen Teil B, da Dr.T. mir selbst nicht sagen konnte, bzw. bis heute nicht kann, ob eine Altersarthrose, ich spreche hier nicht von massiven Schädigungen des Ellbogengelenkes wie z.B. FCP, genetisch bedingt oder erworben ist.
Wenn aufgrund falscher Antragsstellung beide Anträge kippen sollten, so haben wir bis 2012 unnötig Zeit verloren.
Gruß
Uli
P.S. Wir haben's hinter uns und Kenzo bleibt in der Zucht, egal was letzendlich verabschiedet wird.
ich schließe mich Deiner Meinung voll und ganz an!
Um die ED in den Griff zu bekommen ist es m.E. nach schon sehr wichtig, dass nicht mit Hunden gezüchtet wird, deren Geschwister bereits in jungen Jahren an ED erkrankt sind. Es nutzt der Rasse nichts, wenn z.B. mit den verbliebenen anatomisch ED-gesunden Hunden aus dem Wurf weiter gezüchtet wird. Die ED kommt genetisch zurück.
Ich würde mich freuen, wenn der Antrag in Teil A juristisch angenommen würde. Ich war von Anfang an dafür, dass dies sinnvoll für die Rasse ist. Ich war gegen Teil B, da Dr.T. mir selbst nicht sagen konnte, bzw. bis heute nicht kann, ob eine Altersarthrose, ich spreche hier nicht von massiven Schädigungen des Ellbogengelenkes wie z.B. FCP, genetisch bedingt oder erworben ist.
Wenn aufgrund falscher Antragsstellung beide Anträge kippen sollten, so haben wir bis 2012 unnötig Zeit verloren.
Gruß
Uli
P.S. Wir haben's hinter uns und Kenzo bleibt in der Zucht, egal was letzendlich verabschiedet wird.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Annette und alle,
ich finde richtig, dass die Demokratie auch gelebt wird und man sich an Satzungen usw. zu halten hat. Und was das Röntgen betrifft, so kann doch jeder Züchter eigenverantwortlich entscheiden, ob er trotzdem röntgen lässt oder nicht. Die Ablehnung des Beschlusses bedeutet ja nicht automatisch, dass das Röntgen nun verboten ist. Und ich denke und hoffe, dass möglichst viele ihre Hunde röntgen lassen, schon, um Ergebnisse vorweisen zu können, die einen solchen neuen Antrag zur nächsten MV unnötig machen...
Liebe Grüße
Benita
ich finde richtig, dass die Demokratie auch gelebt wird und man sich an Satzungen usw. zu halten hat. Und was das Röntgen betrifft, so kann doch jeder Züchter eigenverantwortlich entscheiden, ob er trotzdem röntgen lässt oder nicht. Die Ablehnung des Beschlusses bedeutet ja nicht automatisch, dass das Röntgen nun verboten ist. Und ich denke und hoffe, dass möglichst viele ihre Hunde röntgen lassen, schon, um Ergebnisse vorweisen zu können, die einen solchen neuen Antrag zur nächsten MV unnötig machen...
Liebe Grüße
Benita
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo zusammen,
hier muß ich als Moderator mal eingreifen!
Leider werden zu diesem Thema keine faktischen Informationen geliefert, sondern vom Themenersteller lediglich vage Aussagen abgeliefert
Aus diesen Angaben können keinesfalls irgendwelche Konsequenzen für den weiteren Verlauf bzgl. der ED-Untersuchung abgeleitet werden und so bewegt man sich ganz schnell im Bereich der Spekulation.
Ich möchte Euch dringend bitten, abzuwarten, bis es wirkliche Fakten durch Gerichtsbescheid gibt, die dann allerdings auch sicherlich jedem einzelnen Züchter per Info durch die Rassebeauftragte bekannt gemacht werden.
Liebe Grüße
Bettina
hier muß ich als Moderator mal eingreifen!
Leider werden zu diesem Thema keine faktischen Informationen geliefert, sondern vom Themenersteller lediglich vage Aussagen abgeliefert
und die daraus entstehenden Antworten werden nur im Konjunktiv geschrieben.Shakira hat geschrieben:und so weis ich noch nicht ob auch Teil a davon betroffen ist.
Aus diesen Angaben können keinesfalls irgendwelche Konsequenzen für den weiteren Verlauf bzgl. der ED-Untersuchung abgeleitet werden und so bewegt man sich ganz schnell im Bereich der Spekulation.
Ich möchte Euch dringend bitten, abzuwarten, bis es wirkliche Fakten durch Gerichtsbescheid gibt, die dann allerdings auch sicherlich jedem einzelnen Züchter per Info durch die Rassebeauftragte bekannt gemacht werden.
Liebe Grüße
Bettina
Das Beste am Norden....ist wieder komplett!
Carlotta und Curtis
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Für immer in unseren Herzen: Conrad und Amanda
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Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo, Bettina,
ich finde nicht, daß hier ein Grund zum Eingreifen besteht.
"Nach Ansicht des Registergerichtes hat Teil B des Antrages nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Laut Satzung §3 Ziffer 20 ist die Zuchtordnung Bestandteil der Satzung und somit können Änderungen nach Satzung § 9 nur mit 3/4 Mehrheit vorgenommen werden. Somit hat Teil B nicht die erforderliche mehrheit erreicht.
leider äusserte sich das Gericht nicht auf Teil a oder b und so weis ich noch nicht ob auch Teil a davon betroffen ist."
Das ist von Shakira keineswegs Spekulation, sondern Mitteilung dessen, was er an Informationen hat, wenn auch womöglich in seinen eigenen Worten.
Und was spräche gegen Spekulation? Kein Diskutant spekuliert über Menschen und ihre Meinungen/Haltungen, sondern über die Folgen des Einspruchs - warum nicht? Wenn es z.B. zur Verfestigung der Meinung, daß Teil a des Antrags gelten soll, führt?, also zur Meinungsbildung beiträgt? Und das obendrein in völlig korrektem Tonfall?
In anderen Unterforen wird spekuliert, was sich ein Hund wohl denkt, wenn er dies oder jenes tut, oder es wird spekuliert, was ein Verhalten bedeuten mag.
Warum nicht? Ich verstehe es nicht ganz.
Und das gab's zeitnah noch nicht: "sicherlich jedem einzelnen Züchter per Info durch die Rassebeauftragte bekannt gemacht werden"; Info wird es geben auf der Airedale-Seite und im "Terrier" - da frühestens im April -, bestimmt nicht "jedem einzelnen Züchter". Das liegt in der Natur der Sache und ist durch die Rassebeauftragte nicht änderbar, also ist das hier keine Kritik an ihrer Person. Diskutiert haben hier Züchter (Shakira, Benita, Kenzo) und 2 engagierte Airedale-Halter (Jackson und Artus) - also genau die Leute, für die der Beschluß wichtig ist. Wir sind kein Stimmvieh, das dann bis zur nächsten Stimmabgabe-Möglichkeit das Maul zu halten hat.
Viele Grüße
ich finde nicht, daß hier ein Grund zum Eingreifen besteht.
"Nach Ansicht des Registergerichtes hat Teil B des Antrages nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Laut Satzung §3 Ziffer 20 ist die Zuchtordnung Bestandteil der Satzung und somit können Änderungen nach Satzung § 9 nur mit 3/4 Mehrheit vorgenommen werden. Somit hat Teil B nicht die erforderliche mehrheit erreicht.
leider äusserte sich das Gericht nicht auf Teil a oder b und so weis ich noch nicht ob auch Teil a davon betroffen ist."
Das ist von Shakira keineswegs Spekulation, sondern Mitteilung dessen, was er an Informationen hat, wenn auch womöglich in seinen eigenen Worten.
Und was spräche gegen Spekulation? Kein Diskutant spekuliert über Menschen und ihre Meinungen/Haltungen, sondern über die Folgen des Einspruchs - warum nicht? Wenn es z.B. zur Verfestigung der Meinung, daß Teil a des Antrags gelten soll, führt?, also zur Meinungsbildung beiträgt? Und das obendrein in völlig korrektem Tonfall?
In anderen Unterforen wird spekuliert, was sich ein Hund wohl denkt, wenn er dies oder jenes tut, oder es wird spekuliert, was ein Verhalten bedeuten mag.
Warum nicht? Ich verstehe es nicht ganz.
Und das gab's zeitnah noch nicht: "sicherlich jedem einzelnen Züchter per Info durch die Rassebeauftragte bekannt gemacht werden"; Info wird es geben auf der Airedale-Seite und im "Terrier" - da frühestens im April -, bestimmt nicht "jedem einzelnen Züchter". Das liegt in der Natur der Sache und ist durch die Rassebeauftragte nicht änderbar, also ist das hier keine Kritik an ihrer Person. Diskutiert haben hier Züchter (Shakira, Benita, Kenzo) und 2 engagierte Airedale-Halter (Jackson und Artus) - also genau die Leute, für die der Beschluß wichtig ist. Wir sind kein Stimmvieh, das dann bis zur nächsten Stimmabgabe-Möglichkeit das Maul zu halten hat.
Viele Grüße