Irrtum - DNA Datenbank

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Shakira

Irrtum - DNA Datenbank

Beitrag von Shakira » Fr 30. Jul 2010, 20:06

Irrtum – DNA Datenbank

Aus Gesprächen und Beiträgen erscheint mir, das es doch noch sehr viele Mitglieder Züchter gibt, die eine falsche Vorstellung der Blut Datenbank haben.

Die Datenbank wurde 2008 ausschließlich zu Forschungszwecke beschlossen und eingerichtet und zwar wirklich nur dazu.
Weder Abstammungsnachweise, noch Rückschlüsse aus Krankheiten oder Verwendung für DNA Tests sind von den Blutproben möglich.
Dazu muss jedes Mal eine separate Blutprobe entnommen werden.
Die Blutproben werden bei Laboklin unter einer Nummer gelagert, verwaltet jedoch vom KFT. Über Verwendung der Proben zu Forschungszwecken entscheidet der KFT.
Das DNA Profil wird anonymisiert, das heißt, das keinerlei Daten von Besitzern oder Züchtern gespeichert oder verwendet werden dürfen.

In der Praxis sehe das dann folgendermaßen aus.
Die Uni Bochum forscht hinsichtlich PRA nach dem mutierten Gen, dazu benötigt Sie Blutproben. Diese Blutproben können also aus der Datenbank des KFT der UNI zur Verfügung gestellt werden. Findet die Uni nun das Gen und kann feststellen das z.B. bei den Airedales eine bestimmte Anzahl positive ermittelt wurde und oder auch vererbt wurde, dann würde das erst mal nur bedeuten, das der KFT prüft, ob zuchtrelevante Untersuchungen vorgenommen werden müssten.
Dazu wird aber nicht die eingelagerte Blutprobe verwendet, das ist nicht erlaubt. Auch dürfen keinerlei Rückschlüsse daraus gezogen werden, aus welchen Zwingern oder von welchen Hunden die positiven Proben stammen.
Es müsste also ähnlich wie bei Willebrand (Manchester, Bedlington) eine erneute DNA Untersuchung vorgenommen werden, als Nachweis ob ein Hund positive oder Frei ist.

Weder Laboklin noch das forschende Unternehmen erhalten oder haben Daten über Herkunft oder sonstige Zugeordnete persönliche Daten.
Beispiel wäre Blutprobe 144 ist positive und Blutprobe 256 ist ein Nachkomme von Probe 144.
Eine Weitergehende Verwendung ist verboten und könnte die Vernichtung der Proben bedeuten. Also wenn z.B. ein Antrag eingereicht würde, aus der Datenbank auch ein Abstammungsnachweis zu bekommen, da die Abgabe der Proben unter falschen Voraussetzungen abgenommen wurde. Sowas hätte dann bei der Einrichtung der Datenbank schon vermerkt sein müssen.

Um den Antrag 2008 durch die MV zu bekommen und die Datenbank einzurichten beschränkte man sich erstmals auf die Hunde die erstmalig in die Zucht gehen, also zur ZZL vorgestellt werden.
Ziel ist es aber, Proben von allen Hunden zu erhalten. Jetzt natürlich durch die Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe, irgendwann aber verpflichtend für alle Hunde.

Zur MV dieses Jahr steht ein Antrag zur Abschaffung der Datenbank zur Abstimmung. Dies nur als Hinweis. (Antrag D6)

Gruß

Peter

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