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Re: Kastration und Sterilisation beim Hund

Verfasst: Di 20. Aug 2013, 22:45
von Uschi
Hallo Christa,

man müsste also zum Notar gehen mit den Welpenkäufern und dem Kaufvertrag und dann wäre es bindend?

Was ist denn dann bindend in so einem Kaufvertrag? Es ist wohl nur ein Dokument dass Hund xy mit ZB-Nr. sowieso, Chip-Nr. sowieso von Züchter A nach Käufer B geht um den und den Preis? Quittung und fertig?


Ich verstehe da die Rechtslage nicht ganz. Der Käufer hat doch den Passus wg. der Kastration oder dem Vorkaufsrecht eigenhändig unterschrieben. Wieso gilt das nichts?


LG
Uschi

Re: Kastration und Sterilisation beim Hund

Verfasst: Di 20. Aug 2013, 23:42
von Regine
Hi Uschi,
ich bin kein Anwalt oder habe je Jura studiert...aber der Hund ist eine Sache, also ist das Vorkaufsrecht - wenn im Vertrag geschrieben bindend, das Verbot der Kastration oder die Forderung HD und ED zu röntgen nicht .
LG Regine

Re: Kastration und Sterilisation beim Hund

Verfasst: Di 20. Aug 2013, 23:43
von Uschi
Regine hat geschrieben:das Verbot der Kastration oder die Forderung HD und ED zu röntgen nicht .
Weißt Du, warum nicht?


LG
Uschi

Re: Kastration und Sterilisation beim Hund

Verfasst: Mi 21. Aug 2013, 08:39
von lutz
Hallo AT-Freunde,

ich glaube ob ein Kastrationsverbot im Kaufvertrag steht oder nicht, da kann der Züchter gar nichts machen, wenn der Käufer den" Sachgegenstand Hund" gekauft hat, kann er damit machen was er will. (Eine Ausnahme wäre der Kaufgegenstand wäre ein Kunstwerk oder stände unter Denkmalsschutz). Er verstößt zwar gegen das Tierschutzgesetz wenn er ohne medizinischen Grund kastrieren lässt aber der lässt sich natürlich schnell finden und vom geldgeilen Tierarzt bescheinigen. Der Züchter steht dem ohnmächtig gegenüber, Vertrag hin oder Vertrag her.
Genau wie Regine schreibt ist der Hund eine Sache, und das genau so wie ein Auto oder Haus. Wenn ich also eine "neue Sache" eigenmächtig verändere verliert der Käufer wie bei einem getunten Auto die "Garantie" auf einwandfreie und funktionsfähige ausgelieferte Ware. Auch wenn ich ein neues Haus kaufe und es eigenmächtig umbaue und es dadurch Schaden nimmt fällt die übliche "Garantie" von 2 bzw. 5 Jahren weg. Wird der Hund also in den ersten beiden Jahren nach dem Kauf kastriert und krank kann sich der Züchter höchstens vor Gericht mit dem Hundekäufer darüber streiten ob das eine Kastrationsfolge oder eine bewusst verdeckte Erbkrankheit ist die diesen Zustand ausgelöst hat.

Im umgekehrten Fall habe ich im o.a. Buch "Kastration und Sterilisation beim Hund" gelesen dass sich eine Tierärztin die im "Tierschutz" tätig war und bereits über 30000 (Dreißigtausend!) Kastrationen durchgeführt hatte darüber beklagte, dass es nicht möglich wäre die im Abgabevertrag festgelegte Kastrationsverpflichtung des Käufers am Hund auch gesetzlich durchzusetzen und die TÄ und ihre Organisation deswegen schon vor jeder Abgabe vorsorglich sehr junge erst mehrere Wochen alte Welpen kastrieren würde. (wäre für diese Kastrationsprofis immer nur Sache von ein paar Minuten bei den Welpen).

Viele Grüße von lutz mit Greta

Re: Kastration und Sterilisation beim Hund

Verfasst: Mi 21. Aug 2013, 08:46
von Uschi
Hallo Ihr beiden,

danke, jetzt hab ich es verstanden. Ich finds traurig.


LG
Uschi