einfach unfassbar

Anekdoten und sonstige Erlebnisse mit unseren Lakritznasen
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Gaby

einfach unfassbar

Beitrag von Gaby » Do 4. Feb 2010, 01:39

Gestern stand bei uns folgende dpa-Meldung in der Zeitung:

"Erst überfuhr die Polizei absichtlich ihren Hund "Robby" und dann präsentierte sie der Halterin eine Rechnung für den verbeulten Dienstwagen. Nur für den harten Ton in der Rechnung will sich die Polizei entschuldigen. Hund "Robby" war ausgebüchst und auf der Autobahn umhergeirrt. Nach vergeblichen Versuchen ihn einzufangen hatten Beamte der Autobahnpolizei das Tier absichtlich überfahren und getötet."

geschockte Grüße
Gaby

Freddy

Re: einfach unfassbar

Beitrag von Freddy » Do 4. Feb 2010, 13:09

Hallo Gaby,

ja, wirklich unfassbar. Das wird das Image der Polizei nicht gerade verbessern....

Weiß Du etwas zu den näheren Umständen? Gab es denn keine andere Möglichkeit, den Hund von der Autobahn zu entfernen?
Gibt es Dienst-Anweisungen für solche Fälle?


Ebenfalls geschockte Grüße
Freddy

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Stefan K.
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Re: einfach unfassbar

Beitrag von Stefan K. » Do 4. Feb 2010, 13:11

Hallo Gabi!

Mir gingen die Nackenhaare hoch, als ich das lesen mußte! Die Polizisten haben sich eindeutig strafbar gemacht und sollen über diesen Umweg noch entschuldigt werden? Unfassbar! So doof zusein, und den Tathergang noch öffendlich zu machen, zeigt von der Dummheit mancher "Ordnungshüter".
Hoffendlich hat jemand in SH "Eier in der Hose" und zeigt die Polizisten der PD Kiel an.
Die Strafe beim "unsachgemäßen Töten eines Wirbeltieres" steht bei 50.000,-Euro oder drei Jahre Haft. Bin mal gepannt, ob man von der Geschichte noch etwas hört, oder ob sie, wie meistens, ins Leere rennt.
Hier ein Beitrag zum Tathergang:

Eine Geschichte, die für Schlagzeilen sorgte: Polizisten in Ahrensburg überfahren einen Hund - und die Halterin soll für den zerbeulten Dienstwagen zahlen. Jetzt schaltet sich Schleswig-Holsteins oberster Polizist ein.

Im Fall des von Polizeibeamten überfahrenen Hundes, dessen Halterin für die Kosten am zerbeulten Dienstwagen aufkommen soll, will sich Polizeidirektor Burkhard Hamm in einem Brief an die Frau wenden. "Er wird seine Anteilnahme ausdrücken", sagte die Sprecherin des Landespolizeiamtes, Jessica Wessel, am Montag .

Hund "Robby", ein Australien Shepherd, war in der Silvesternacht ausgebüxt und auf der Autobahn 1 bei Ahrensburg (Kreis Stormarn) umhergeirrt. Nach vergeblichen Versuchen ihn einzufangen, hatten Beamte der Autobahnpolizei das Tier absichtlich überfahren und getötet. "Die Maßnahmen waren rechtmäßig", sagte die Sprecherin. "Leib und Leben waren in Gefahr."

Wenig später wurde der 65 Jahre alten Hundebesitzerin aus Hoisdorf (Kreis Stormarn) die Rechnung präsentiert: 2500 Euro, unter anderem für die Reparaturkosten am Auto. Polizeidirektor Hamm werde sich für den Duktus der Rechnung entschuldigen. Das Schreiben sei sehr behördensprachlich formuliert gewesen, sagte Wessel. Auch die Kostenfrage werde noch einmal überprüft. "Was dabei rauskommt ist unklar, da der Ermessungsspielraum sehr gering ist."


Gruß, Stefan & Benny
Zuletzt geändert von Stefan K. am Do 4. Feb 2010, 13:38, insgesamt 2-mal geändert.
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TerrierLady

Re: einfach unfassbar

Beitrag von TerrierLady » Do 4. Feb 2010, 13:15

Hallo Stefsn,

die reden sich sicherlich damir raus, dass ja die Menschheit in Gefahr war.

Gruß Ulrike

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Stefan K.
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Re: einfach unfassbar

Beitrag von Stefan K. » Do 4. Feb 2010, 13:38

Hallo!

Selbst das ist kein Grund, sich über geltende Gesetze hinweg zusetzen. Es wäre sicher möglich gewesen, die Fahrbahn zu sperren und den Hund einzufangen. Es ist ja in der Vergangenheit schon öfter passiert. Dass die Hundehalterin die Kosten tragen muß, steht außer Frage, dafür hat man eine Hunde-HV.
Hier fehlte es an der "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", Verstoß gegen das TierSchG:
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen
Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung
eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder
auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei
nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer
die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben
oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu
erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer
Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt
oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im
Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt
oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.

§ 13
(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren
Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen,
Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung
von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen
sind. Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des Pflanzenschutzrechts und
des Seuchenrechts bleiben unberührt.

§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

Soweit zu dem Tierschutzgesetz, mit dem ich mich beruflich rumzuschlagen habe...

Gruß, Stefan & Benny
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TerrierLady

Re: einfach unfassbar

Beitrag von TerrierLady » Fr 5. Feb 2010, 21:34

Hallo Leute,

heute kam ein Newsletter von TASSO

TASSO-Newsletter


Polizei tötet Hund – Halterin soll für den Schaden aufkommen


In der Silvesternacht haben Polizeibeamte mit ihrem Streifenwagen einen Hund auf der Autobahn A1 tot gefahren. Laut Aussage der Beamten, um Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden. Den am Dienstfahrzeug entstandenen Schaden von 2.500,- Euro soll die Hunde-Halterin nun bezahlen. Der neunjährige Australian Shepard war – wahrscheinlich durch die Silvesterknallerei verschreckt – von zu Hause weggelaufen und auf die nahe gelegene Autobahn geraten. Die durch einen Notruf verständigte Polizei verfolgte den kreuz und quer über die Fahrbahnen laufenden Hund fast eine Stunde. Der Hund war offensichtlich so verstört, dass er sich nicht anlocken ließ. Um weiteres Unheil zu verhindern, entschieden sich die Polizisten dafür, den Hund mit dem Auto zu überfahren, so das Landespolizeiamt Kiel. Ein Schuss kam für die Beamten nicht in Frage; zu groß sei die Gefahr für alle Autofahrer gewesen. Als wäre das noch nicht genug, legten die Beamten den leblosen Körper in ein Gebüsch am Fahrbahnrand. Auf die Frage, warum keine professionelle Hilfe geholt wurde, antworteten die Beamten, dass jede weitere zeitliche Verzögerung Menschenleben hätte kosten können. Philip McCreight, Leiter von TASSO ist entsetzt: "Es hätte bestimmt genug Möglichkeiten gegeben, den Fall zivilisiert zu beenden. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Tier versehentlich auf die Autobahn gerät." Die Tat der Beamten hält er für unüberlegte Willkür. Gar kein Verständnis kann McCreight aber dafür aufbringen, dass die Beamten sich nach dem Vorfall nicht wenigstens um die Identifizierung des Hundes über TASSO gekümmert haben, sondern ihn einfach am Straßenrand liegen ließen.

Gruß Ulrike

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