Seite 1 von 1
Leistungsrichteranwärter (LRA)
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 16:08
von rb_RosiS
Hallo,
schaut einmal hier.
http://www.kft-online.de/_rubric/index. … Vorstandes
Gruß
Rosi
Leistungsrichteranwärter (LRA)
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 16:39
von rb_Konny
Hallo Rosi
Mir ist zu Ohren gekommen, das die jetzt ja offiziell ernannten die Vorraussetzungen
http://www.kft-online.de/_data/KfT-Leis … g_0305.pdf
Seite 3
Vorraussetztungen für einen Bewerber
keinesfalls erfüllen.
Stimmt das oder ist es nur ein Gerücht.
Wenn ja dann wird mit Erlaubnis des Vorstandes gegen die Satzung des KFT´s verstossen.
Es würde mich freuen, wenn es falsch wäre.
Gruss KOnny
Der Weg wächst im Gehen unter Deinen Füssen, auf wunderbare Weise entfaltet sich die Reise mit dem nächsten Schritt.
Frieder Gutscher
www.boyar-vom-drachenhort.de.tl
Leistungsrichteranwärter (LRA)
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 21:54
von rb_RosiS
Hallo Konny,
der Leistungsrichteranwärter gegen den mein Mann Widerspruch eingelegt hat, erfüllt nicht die Voraussetzungen unserer Leistungsrichterordnung.
Dies hat er auch selbst gegenüber verschiedenen Personen zugegeben. Er ist ein netter Kerl, aber die Voraussetzungen erfüllt er nicht.
Die Ablehnung des Widerspruches wurde lediglich damit begründet, dass die Einspruchsfrist überschritten wurde. Er wurde aber gar nicht satzungskonform mit Widerspruchfrist veröffentlicht.
Gruß
Rosi
Leistungsrichteranwärter (LRA)
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 23:18
von rb_Konny
Hallo
Mein Mann als ehemaliges Vorstandmitgliedes äusserte sich so darüber:
Dieser Vorstand ist unfähig einen Verein zu führen, da er seine eigene Satzung nicht kennt, und somit nicht weiss was er tut
Wir (Mein Mann und ich)als Mitglieder des KFT´s erheben, hiermit öffentlich Einspruch gegen den Entscheid des Vorstandes, da es falsch ist gegen vorhandene Satzungen zu verstossen.
Ich weiss das es rechtl. ein langer Weg ist Vereinsrechtlichen Einspruch bei Gericht zu erheben.
Hoffe aber das durch diesen Beitrag hier im Forum, alle User, Mitglieder des KFT´s, Leser aber auch die AZG es auch aussergerichtlich geht, indem JEDER hier jeder ebenfalls öffentlichen Einspruch erhebt.
Soetwas kann und darf es auf keinen Fall geben!
WOFÜR GIBT ES EINE SATZUNG?????
Gruss Konny
Der Weg wächst im Gehen unter Deinen Füssen, auf wunderbare Weise entfaltet sich die Reise mit dem nächsten Schritt.
Frieder Gutscher
www.boyar-vom-drachenhort.de.tl
Leistungsrichteranwärter (LRA)
Verfasst: Mi 20. Mai 2009, 23:17
von rb_IDA
Hallo Hundesportler!
Ich kann der Diskussion um die LRA nicht ganz folgen.
Kann der Kft. es sich leisten darüber so zu diskutieren? Für mich liest es sich so, daß wir einen
Überfluss von LRA haben und eine Entscheidung wer es werden soll schwer wird.
Oder sollten wir froh sein das sich Menschen zur Ver-
fügung stellen um dieses Amt auszuführen. Wenn ja, dann meine Hochachtung.
[Dieser Beitrag wurde am 29.05.2009 - 22:37 von Bettina aktualisiert]
LG
IDA
Leistungsrichteranwärter (LRA)
Verfasst: Do 21. Mai 2009, 14:40
von rb_Pio2
Hallo,
wie wer beim KfT was wird, interessiert mich als Nichtmitglied nicht so sehr.
Nur eins : Wenn ein Hundeverein jemanden mit einem wichtigen "Amt" ausstattet, der vorher Hunde so verprügelt hat das sie zum Tierarzt mußten, dann stimmt sowieso etwas mit dem Verein nicht. Da kommt es dann auf ein paar gebrochene Regeln mehr oder weniger auch nicht mehr so drauf an.
In so ein einem Fall kann ich nur sagen " pfui " !
V.G.
Günter & Winston
[Dieser Beitrag wurde am 21.05.2009 - 17:33 von Pio2 aktualisiert]
Wer an gewissen Dingen den Verstand nicht verliert, hat keinen. Lessing