Leine hätte Leben retten können...
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo Helga,
glücklicherweise ist niemanden etwas passiert.
Dein Schreck muss fürchterlich gewesen sein, als Du das offene Garagentor gesehen hast.
Wünsche Dir, dass Du Dich schnell von diesem Schreck erholst.
LG Rosi
glücklicherweise ist niemanden etwas passiert.
Dein Schreck muss fürchterlich gewesen sein, als Du das offene Garagentor gesehen hast.
Wünsche Dir, dass Du Dich schnell von diesem Schreck erholst.
LG Rosi
Re: Leine hätte Leben retten können...
1. Ist eine Tierhalter Haftpflichtversicherung immer eine Gefährdungshaftung, dass heisst, der Tierhalter haftet auch ohne Verschulden, sobald sich die typische Gefahr verwirklicht.
2. Und grundsätzlich muss die Versicherung den Schaden regulieren und kann sich nur bei Vorsatz entpflichten. Allerdings kann man bei dieser Konstellation schon bedingten Vorsatz konstruieren, was die Versicherung evtl. je nach Schadenshöhe auch versuchen wird.
3. gehört ein Hund egal welcher Rasse, welchen Alters und welchen Ausbildungsstandes an befahrenen Strassen an die Leine! Dem Hund zu Liebe und auch den unbeteiligten Autofahrern zu Liebe, denn ich frage mich, wie man sich so fühlt, wenn neben dem Hund z.B. auch ein Kind beim Unfall sterben würde. Und darüber lass ich auch nicht mit mir diskutieren.
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Bine
2. Und grundsätzlich muss die Versicherung den Schaden regulieren und kann sich nur bei Vorsatz entpflichten. Allerdings kann man bei dieser Konstellation schon bedingten Vorsatz konstruieren, was die Versicherung evtl. je nach Schadenshöhe auch versuchen wird.
3. gehört ein Hund egal welcher Rasse, welchen Alters und welchen Ausbildungsstandes an befahrenen Strassen an die Leine! Dem Hund zu Liebe und auch den unbeteiligten Autofahrern zu Liebe, denn ich frage mich, wie man sich so fühlt, wenn neben dem Hund z.B. auch ein Kind beim Unfall sterben würde. Und darüber lass ich auch nicht mit mir diskutieren.
Weitere Interessante Urteile
Bine
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo Bine,
Schau mal hier:
http://www.lernpark.de/ueber-die-organi ... index.html
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll für Neuverträge zum 1.1.2008 in Kraft treten. Für Bestandsverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt bis zum 1.1.2009 das alte VVG weiter.
http://www.lernpark.de/ueber-die-organi ... html#c3935
Grobe Fahrlässigkeit
Auch hinsichtlich der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles soll gemäß § 81 VVG-E das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" aufgegeben werden. Zukünftig soll gemäß § 81 VVG-E eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht mehr zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, sondern nur zu einer bloßen Kürzung des Leistungsanspruchs um einen bestimmten, dem Verschuldensgrad angemessenen Prozentsatz. Bisher wird der Versicherer gemäß § 61 VVG bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles vollständig von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
LG Rosi
Bist Du Dir da hundertprozentig sicher?Bine schrieb: 2. Und grundsätzlich muss die Versicherung den Schaden regulieren und kann sich nur bei Vorsatz entpflichten.
Schau mal hier:
http://www.lernpark.de/ueber-die-organi ... index.html
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll für Neuverträge zum 1.1.2008 in Kraft treten. Für Bestandsverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt bis zum 1.1.2009 das alte VVG weiter.
http://www.lernpark.de/ueber-die-organi ... html#c3935
Grobe Fahrlässigkeit
Auch hinsichtlich der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles soll gemäß § 81 VVG-E das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" aufgegeben werden. Zukünftig soll gemäß § 81 VVG-E eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht mehr zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, sondern nur zu einer bloßen Kürzung des Leistungsanspruchs um einen bestimmten, dem Verschuldensgrad angemessenen Prozentsatz. Bisher wird der Versicherer gemäß § 61 VVG bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles vollständig von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
LG Rosi
Re: Leine hätte Leben retten können...
Wenns nach Ilona geht, müßten wir eigentlich auch ohne Gesetze auskommen. Kommt Mädels, denkt nach!vanja hat geschrieben:
Warum soll eine Versicherung dich gegen grob fahrlässiges Verhalten versichern? Denk da mal drüber nach, vielleicht kommst du von alleine drauf.
Nichts für ungut, Brigitte!
Liebe Grüße
Brigitte
Re: Leine hätte Leben retten können...
ohne Gesetze bzw Regeln nicht, aber ohne Kontrolle der Regeln sollten wir auskommen.
Als vernunftgesegnete Spezies sollte sich doch ein jeder selbst und alleine an die Regeln halten können.
Gab es da nicht mal eine Zeit, wo man glaubte, mit nur 10 Regeln auszukommen...
In diesem Sinne
Dina
Als vernunftgesegnete Spezies sollte sich doch ein jeder selbst und alleine an die Regeln halten können.
Gab es da nicht mal eine Zeit, wo man glaubte, mit nur 10 Regeln auszukommen...
In diesem Sinne
Dina
Re: Leine hätte Leben retten können...
Rosi, schau mal hier:Artus hat geschrieben:Hallo,
hier mal ein Link:
http://www.verbraucherforum-info.de/hun ... herung.htm
LG Rosi
www.verbraucherforum-info.de/hundehaftp ... luesse.htm
Komisch, daß es auf einer Seite unterschiedliche Informationen gibt. Da soll mal einer schlau werden.
Liebe Grüße
Brigitte
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo Dina,
Du hattest mich falsch verstanden. Ilona hatte gemeint, daß jeder mit dem gesunden Menschenverstand drauf kommen müsste. Das meinte ich damit, als ich sagte, dass man nicht in ein Gestzt gucken muß. Natürlich braucht man Gesetze. Ich denke auch, daß die kontrolliert werden müssen. Es gibt ja viele dumme Menschen, das wurde hier ja schon festgestellt, die sich einfach nicht an Vorschriften halten und die müssen kontrolliert und bestraft werden. Ich finde schon, daß wir dringend eine Polizei brauchen, ohne die geht es nicht.
Und dieses VVG bildet ja nur den Rahmen. Wenn ich also einen alten Vertrag habe, gelten doch auch die alten Bedingungen, wenn man mir keine Änderung zugeschickt hat. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Vielleicht kommen wir jetzt wirklich zu weit weg vom Thema. Vielleicht kann mal jemand ein neues Thema aufmachen und die Beiträge von hier da reinpacken. Weiß nicht genau, wie das geht.
Liebe Grüße
Brigitte
Du hattest mich falsch verstanden. Ilona hatte gemeint, daß jeder mit dem gesunden Menschenverstand drauf kommen müsste. Das meinte ich damit, als ich sagte, dass man nicht in ein Gestzt gucken muß. Natürlich braucht man Gesetze. Ich denke auch, daß die kontrolliert werden müssen. Es gibt ja viele dumme Menschen, das wurde hier ja schon festgestellt, die sich einfach nicht an Vorschriften halten und die müssen kontrolliert und bestraft werden. Ich finde schon, daß wir dringend eine Polizei brauchen, ohne die geht es nicht.
Und dieses VVG bildet ja nur den Rahmen. Wenn ich also einen alten Vertrag habe, gelten doch auch die alten Bedingungen, wenn man mir keine Änderung zugeschickt hat. Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Vielleicht kommen wir jetzt wirklich zu weit weg vom Thema. Vielleicht kann mal jemand ein neues Thema aufmachen und die Beiträge von hier da reinpacken. Weiß nicht genau, wie das geht.
Liebe Grüße
Brigitte
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo!
Ich bin dafür das Thema hier zu schließen. Die Versicherungsdiskusion geht am eigentlichen Thema vorbei. Es wird hier teils haarspaltend diskutiert.
Ich denke, wir sind uns einig, daß jeder auch für gut erzogene Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben sollte. Selbst wenn man umsichtig und vorsichtig ist, kann der liebe Wuffi einen Schaden verursachen. Oft hat man Glück und es passiert nichts - siehe dem durch die offene Geragentür entwischte Frisco. Ich denke, wir sind uns auch einig, daß man seinen Hund so halten soll, daß er andere weder belästigt noch Schaden zufügt -dazu zähle ich einen jungen Hund an einer stark befahrenen Straße an die Leine zu nehmen.
Tschüß Kirsten
Ich bin dafür das Thema hier zu schließen. Die Versicherungsdiskusion geht am eigentlichen Thema vorbei. Es wird hier teils haarspaltend diskutiert.
Ich denke, wir sind uns einig, daß jeder auch für gut erzogene Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung haben sollte. Selbst wenn man umsichtig und vorsichtig ist, kann der liebe Wuffi einen Schaden verursachen. Oft hat man Glück und es passiert nichts - siehe dem durch die offene Geragentür entwischte Frisco. Ich denke, wir sind uns auch einig, daß man seinen Hund so halten soll, daß er andere weder belästigt noch Schaden zufügt -dazu zähle ich einen jungen Hund an einer stark befahrenen Straße an die Leine zu nehmen.
Tschüß Kirsten