Leine hätte Leben retten können...
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo Kirsten,
das ist ja unglaublich......
Der arme neue Hund.
LG Rosi
das ist ja unglaublich......
Der arme neue Hund.
LG Rosi
Re: Leine hätte Leben retten können...
Kirsten hat geschrieben:
...............................
Aber: gestern traf ich den Hundehalter wieder : mit einer schwarzen Labradorhündin, jetzt 9 Wochen alt, sie heißt Clara. Sie war auch nicht teuer, kostete nur 150 Euro und wurde vom "Züchter" frei Haus geliefert . Wir trafen die beiden im Park und natürlich war Clara ohne Leine, Labradore und erst Recht Weibchen bleiben bei ihrer Familie - sagt der Hundehalter...
...............................
Leider sterben doofe Menschen nicht aus und lernen nicht dazu.
Tschüß Kirsten
Ansonsten ist hier ja auch schon dazu was geschrieben worden.
Mir stellen sich grad gar fürchterlichst die Nackenhaare hoch. Muss mich echt am Riemen reißen dass ich hier ruhig bleibe.
Kopfschüttelnde Grüße (von denen ich Kopfschmerzen bekomme)
Elke
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo,
da legt ihr mir jetzt ganz schön Worte in den Mund, die ich garnicht gesagt habe. Ich hatte in dem Zusammenhang mit Kirstens Tragödie nie von Schuld geschrieben. Ich hatte geschrieben: " vielleicht will sie sich den Schmerz von der Seele schreiben, weil sie sich irgendwie verantwortlich fühlt". Da fragt man sich vielleicht, ob man den armen Hund nicht hätte retten können. Solche Gedanken sind doch ganz normal, dafür muß man sich doch nicht schämen. Villeicht habe ich auch nur meine Gedanken auf Kirsten übertragen und das ist sicher nicht richtig. Jeder geht mit so einer Situation anders um, ich hätte mich danach schrecklich gefühlt und irgendwie verantwortlich. Hätte dann von allen Möglichkeiten geträumt, in denen ich den Hund dann doch noch gerettet hätte. Ach Mensch.
Dina, für welchen Fall hast du denn eine Haftpflichtversicherung?. Die ist doch genau für die Fälle, wo ich als Halter schuld habe. Bei der Haftpflichtversicherung ging es doch gar nicht um Kirsten sondern um die Straßenverkehrsordnung. Und Rosi hatte gemeint, daß das laufen ohne Leine unter Umständen auch geahndet werden könnte, wenn es keinen Leinenzwang gibt, nur wegen der Straßenverkehrsordnung. Und das habe ich nicht verstanden. Aber so wie es aussieht, habt ihr alle eine Haftpflichtversicherung aber sie noch nie genutzt. So sollte es auch sein.
liebe Grüße
Brigitte
da legt ihr mir jetzt ganz schön Worte in den Mund, die ich garnicht gesagt habe. Ich hatte in dem Zusammenhang mit Kirstens Tragödie nie von Schuld geschrieben. Ich hatte geschrieben: " vielleicht will sie sich den Schmerz von der Seele schreiben, weil sie sich irgendwie verantwortlich fühlt". Da fragt man sich vielleicht, ob man den armen Hund nicht hätte retten können. Solche Gedanken sind doch ganz normal, dafür muß man sich doch nicht schämen. Villeicht habe ich auch nur meine Gedanken auf Kirsten übertragen und das ist sicher nicht richtig. Jeder geht mit so einer Situation anders um, ich hätte mich danach schrecklich gefühlt und irgendwie verantwortlich. Hätte dann von allen Möglichkeiten geträumt, in denen ich den Hund dann doch noch gerettet hätte. Ach Mensch.
Dina, für welchen Fall hast du denn eine Haftpflichtversicherung?. Die ist doch genau für die Fälle, wo ich als Halter schuld habe. Bei der Haftpflichtversicherung ging es doch gar nicht um Kirsten sondern um die Straßenverkehrsordnung. Und Rosi hatte gemeint, daß das laufen ohne Leine unter Umständen auch geahndet werden könnte, wenn es keinen Leinenzwang gibt, nur wegen der Straßenverkehrsordnung. Und das habe ich nicht verstanden. Aber so wie es aussieht, habt ihr alle eine Haftpflichtversicherung aber sie noch nie genutzt. So sollte es auch sein.
liebe Grüße
Brigitte
Re: Leine hätte Leben retten können...
Die Zahlung durch die Haftpflichtversicherung kann auch verweigert werden, wenn dem Halter grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
Und das ist meiner Meinung nach auch das laufen lassen eines Hundes an einer gefährlichen Straße ohne Leine.
Da steht er dann, der ach so kluge Hundehalter, und kann den Schaden selber bezahlen. Die Versicherung des an dem Unfall beteiligten Autos wird sich das Geld schon zurückholen.
Und das ist meiner Meinung nach auch das laufen lassen eines Hundes an einer gefährlichen Straße ohne Leine.
Da steht er dann, der ach so kluge Hundehalter, und kann den Schaden selber bezahlen. Die Versicherung des an dem Unfall beteiligten Autos wird sich das Geld schon zurückholen.
Liebe Grüße Ilona und die Whippets
mit Alco, Kasi, Krabbe, Grille und Una im Herzen
________
Im Alter haben Erinnerungen denselben Stellenwert, wie in der Jugend die Träume.
Erna Behrens-Giegl
http://whippetweb.blogspot.com
mit Alco, Kasi, Krabbe, Grille und Una im Herzen
________
Im Alter haben Erinnerungen denselben Stellenwert, wie in der Jugend die Träume.
Erna Behrens-Giegl
http://whippetweb.blogspot.com
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo,
Ich finde euch sehr herzlich und nett und ich bin immer wieder erstaunt, was ihr so alles über Hunde wisst. Habe schon sehr viel hier gelernt. Als ich das von Ilona gelesen habe, habe ich ersteinmal einen Schreck bekommen. Ich dachte immer, daß nur Vorsatz ausgeschlossen ist. Also habe ich meine Haftpflichtversicherung hervorgekramt und aufgeatmet, als ich feststellte, daß Ilona etwas falsches geschrieben hat. Puh! Ich hoffe nur, daß man sie nicht über den Tisch gezogen hat. Ich gehe mal davon aus, ihr habt alle eine Haftpflichtversicherung für eure Hunde.
Aber wäre auch schwierig, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, wenn der Hund nicht an der Leine ist und auf die Straße läuft. Man kann doch behaupten "das hat er noch nie gemacht" . Wer will einem schon das Gegenteil beweisen? Und nur weil es nicht erlaubt ist (wegen Leinenpflicht oder Verkehrsordnung), handelt man doch nicht grob fahrlässig. Aber Ilona hat ja geschrieben, daß es nur ihre Meinung ist, zeigt ja das sie sich nicht sicher ist. Habe immer etwas Bauchschmerzen, wenn man in inhaltlichen Sachen schreibt "das ist meine Meinung" oder "ich glaube" oder "ich bin mir nicht sicher, aber ...". Damit kann man überhaupt nichts anfangen. Entweder man weiß es oder man weiß es nicht. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man es lieber als Frage formulieren, wie z.B.ist das ohne Leine laufen lassen an der Straße grob fahrlässig? Oder ist grob fahrlässiges Verhalten versichert. Das wäre nützlicher. Nichts für ungut Ilona.
Liebe Grüße
Brigitte
Ich finde euch sehr herzlich und nett und ich bin immer wieder erstaunt, was ihr so alles über Hunde wisst. Habe schon sehr viel hier gelernt. Als ich das von Ilona gelesen habe, habe ich ersteinmal einen Schreck bekommen. Ich dachte immer, daß nur Vorsatz ausgeschlossen ist. Also habe ich meine Haftpflichtversicherung hervorgekramt und aufgeatmet, als ich feststellte, daß Ilona etwas falsches geschrieben hat. Puh! Ich hoffe nur, daß man sie nicht über den Tisch gezogen hat. Ich gehe mal davon aus, ihr habt alle eine Haftpflichtversicherung für eure Hunde.
Aber wäre auch schwierig, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, wenn der Hund nicht an der Leine ist und auf die Straße läuft. Man kann doch behaupten "das hat er noch nie gemacht" . Wer will einem schon das Gegenteil beweisen? Und nur weil es nicht erlaubt ist (wegen Leinenpflicht oder Verkehrsordnung), handelt man doch nicht grob fahrlässig. Aber Ilona hat ja geschrieben, daß es nur ihre Meinung ist, zeigt ja das sie sich nicht sicher ist. Habe immer etwas Bauchschmerzen, wenn man in inhaltlichen Sachen schreibt "das ist meine Meinung" oder "ich glaube" oder "ich bin mir nicht sicher, aber ...". Damit kann man überhaupt nichts anfangen. Entweder man weiß es oder man weiß es nicht. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man es lieber als Frage formulieren, wie z.B.ist das ohne Leine laufen lassen an der Straße grob fahrlässig? Oder ist grob fahrlässiges Verhalten versichert. Das wäre nützlicher. Nichts für ungut Ilona.
Liebe Grüße
Brigitte
Re: Leine hätte Leben retten können...
Liebe Brigitte,Brigitte hat geschrieben: Ich dachte immer, daß nur Vorsatz ausgeschlossen ist. Also habe ich meine Haftpflichtversicherung hervorgekramt und aufgeatmet, als ich feststellte, daß Ilona etwas falsches geschrieben hat. Puh! Ich hoffe nur, daß man sie nicht über den Tisch gezogen hat. Ich gehe mal davon aus, ihr habt alle eine Haftpflichtversicherung für eure Hunde.
Aber wäre auch schwierig, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, wenn der Hund nicht an der Leine ist und auf die Straße läuft. Man kann doch behaupten "das hat er noch nie gemacht" . Wer will einem schon das Gegenteil beweisen? Und nur weil es nicht erlaubt ist (wegen Leinenpflicht oder Verkehrsordnung), handelt man doch nicht grob fahrlässig. Aber Ilona hat ja geschrieben, daß es nur ihre Meinung ist, zeigt ja das sie sich nicht sicher ist. Habe immer etwas Bauchschmerzen, wenn man in inhaltlichen Sachen schreibt "das ist meine Meinung" oder "ich glaube" oder "ich bin mir nicht sicher, aber ...". Damit kann man überhaupt nichts anfangen. Entweder man weiß es oder man weiß es nicht. Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man es lieber als Frage formulieren, wie z.B.ist das ohne Leine laufen lassen an der Straße grob fahrlässig? Oder ist grob fahrlässiges Verhalten versichert. Das wäre nützlicher. Nichts für ungut Ilona.
Liebe Grüße
Brigitte
du hättest Politiker werden sollen!
Einen Hund ohne Leine an einer Hauptstraße laufen zu lassen, das ist Vorsatz. Du nimmst damit billigend in Kauf, daß der Hund auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall herbeiführt.
Aber ich glaube, das ist garnicht der springende Punkt. Eher denke ich, daß man Bauchschmerzen bei dem bekommt, was du so zum Besten gibst.
Warum soll eine Versicherung dich gegen grob fahrlässiges Verhalten versichern? Denk da mal drüber nach, vielleicht kommst du von alleine drauf.
Nichts für ungut, Brigitte!
Liebe Grüße Ilona und die Whippets
mit Alco, Kasi, Krabbe, Grille und Una im Herzen
________
Im Alter haben Erinnerungen denselben Stellenwert, wie in der Jugend die Träume.
Erna Behrens-Giegl
http://whippetweb.blogspot.com
mit Alco, Kasi, Krabbe, Grille und Una im Herzen
________
Im Alter haben Erinnerungen denselben Stellenwert, wie in der Jugend die Träume.
Erna Behrens-Giegl
http://whippetweb.blogspot.com
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo Ilona,
warum hätte ich Politiker werden sollen, verstehe ich nicht. Ich habe jetz drüber nachgedacht, bin aber selbst nicht darauf gekommen. Ich habe daher im Internet geschaut und habe das gefunden:
http://www.rechtslexikon-online.de/Grob ... gkeit.html
und hier
Grobe Fahrlässigkeit
In der Tat wird danach wird nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.
Aber:
"Der in § 61 VVG normierte Ausschluss der Haftung des Versicherers für grobe Fahrlässigkeit gilt in der Haftpflichtversicherung nicht. Hier muss der Versicherer nur bei Vorsatz nicht zahlen."
Und im Kleingedruckten meiner Hundehaftpflicht steht:
"Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben:
Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben."
Nach deiner Theorie müßte da "grob fahrlässig und vorsätzlich" stehen. Natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen, aber grundsätzlich ist die Versicherung bei grob fahrlässigem Verhalten von ihrer Versicherungspflicht nicht befreit.
Wie hätte ich denn darauf alleine kommen sollen? Ich hoffe, du bist mir jetzt nicht böse deswegen. Wir sind ja alle keine Juristen oder Versicherungsvertreter und vieles kann man als Laie nicht so leicht nachvollziehen. Und deswegen finde ich es auch nicht schlimm, wenn man durch einfaches nachdenken nicht drauf kommt, wie du ja auch nicht.
Ob das überhaupt grob fahrlässig ist, wenn der Hund immer ohne Leine läuft und sagen wir in 10 Jahren nie auf die Straße gelaufen ist, glaube ich nicht. Natürlich hat man seinen Hund vorsätzlich an der Leine, ich Leine ihn ja auch vorsätzlich ab. (war nur ein Spaß, fand aber dein Formulierung so komisch ) Oder meinst du etwa, die Versicherung könnte sich mit dem Tatbestand des Vorsatzes herausreden, wenn ich meinen Hund bewußt nicht an der Leine führe? Wenn dann was passiert, dann ist das deiner Meinung nach Vorsatz? Oder habe ich dich falsch verstanden?
Die Frage ist doch die, ob man damit rechnen muß, daß der Hund auf die Straße rennt. Und das hängt vom Hund ab. Auf jeden Fall wird der Nachweis schwierig. Grob fahrlässig ist ein Handeln doch nur dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!" Und bei mir in der Stadt sehe ich viel Hunde ohne Leine und keiner bleibt entsetzt stehen oder fäßt sich an den Kopf. Aber vorsätzlich wird das nie sein, es sei denn ich jage den Hund vors Auto.
Liebe Grüße
Brigitte
warum hätte ich Politiker werden sollen, verstehe ich nicht. Ich habe jetz drüber nachgedacht, bin aber selbst nicht darauf gekommen. Ich habe daher im Internet geschaut und habe das gefunden:
http://www.rechtslexikon-online.de/Grob ... gkeit.html
und hier
Grobe Fahrlässigkeit
In der Tat wird danach wird nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt.
Aber:
"Der in § 61 VVG normierte Ausschluss der Haftung des Versicherers für grobe Fahrlässigkeit gilt in der Haftpflichtversicherung nicht. Hier muss der Versicherer nur bei Vorsatz nicht zahlen."
Und im Kleingedruckten meiner Hundehaftpflicht steht:
"Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben:
Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben."
Nach deiner Theorie müßte da "grob fahrlässig und vorsätzlich" stehen. Natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen, aber grundsätzlich ist die Versicherung bei grob fahrlässigem Verhalten von ihrer Versicherungspflicht nicht befreit.
Wie hätte ich denn darauf alleine kommen sollen? Ich hoffe, du bist mir jetzt nicht böse deswegen. Wir sind ja alle keine Juristen oder Versicherungsvertreter und vieles kann man als Laie nicht so leicht nachvollziehen. Und deswegen finde ich es auch nicht schlimm, wenn man durch einfaches nachdenken nicht drauf kommt, wie du ja auch nicht.
Ob das überhaupt grob fahrlässig ist, wenn der Hund immer ohne Leine läuft und sagen wir in 10 Jahren nie auf die Straße gelaufen ist, glaube ich nicht. Natürlich hat man seinen Hund vorsätzlich an der Leine, ich Leine ihn ja auch vorsätzlich ab. (war nur ein Spaß, fand aber dein Formulierung so komisch ) Oder meinst du etwa, die Versicherung könnte sich mit dem Tatbestand des Vorsatzes herausreden, wenn ich meinen Hund bewußt nicht an der Leine führe? Wenn dann was passiert, dann ist das deiner Meinung nach Vorsatz? Oder habe ich dich falsch verstanden?
Die Frage ist doch die, ob man damit rechnen muß, daß der Hund auf die Straße rennt. Und das hängt vom Hund ab. Auf jeden Fall wird der Nachweis schwierig. Grob fahrlässig ist ein Handeln doch nur dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!" Und bei mir in der Stadt sehe ich viel Hunde ohne Leine und keiner bleibt entsetzt stehen oder fäßt sich an den Kopf. Aber vorsätzlich wird das nie sein, es sei denn ich jage den Hund vors Auto.
Liebe Grüße
Brigitte
Re: Leine hätte Leben retten können...
Ich wundere mich ein wenig über die Diskussion um fahrlässig, grob fahrlässig etc. Eigentlich sollte es doch vor allem darum gehen, dass dem Hund nichts passiert und er auch nicht andere gefährdet.
Ich hatte gerade so ein Erlebnis, und bin noch ganz aufgeregt. Ich hab wie immer meinen Fricco rausgelassen, weil er mal musste. Was ich nicht wusste: mein Handwerker hatte vergessen, das Garagentor zu schließen, als er wegfuhr ...
So ist mein Kleiner allein auf Stadtbummel gegangen, ich hab mich erst so ca. 3-4 Minuten später gewundert, wo er bleibt. Dann sah ich das offene Garagentor ... puuuuhhh, das werde ich wohl in Zukunft auch selbst kontrollieren müssen, mein Handwerker weiß doch, dass ich einen jungen neugierigen Hund habe, der allein in den Garten darf zum Geschäft erledigen.
Passanten haben mir dann erzählt, dass er auf die Straße gelaufen war, weil ein anderer Hund auf der anderen Straßenseite war, glücklicherweise nichts passiert, der Autofahrer hatte rechtzeitig gebremst und inzwischen war mein kleiner Wildling dabei, den Passanten die Hände abzufressen. Als ich ihn dann rief, ist er auch sofort angerannt gekommen, er war nicht wirklich weit weg.
Gut, er ist versichert, aber vor allem bin ich glücklich, dass ihm und auch niemand anderem etwas passiert ist. Ich würde mir ewig Vorwürfe machen, dass ich auf einen anderen vertraut habe und nicht kontrolliert habe, ob er beim Wegfahren das Tor geschlossen hat (bisher hat er es noch nie vergessen).
LG Helga + Fricco
der nach diesem aufregenden Spaziergang längst selig pennt, bei mir wird die Aufregung noch einige Zeit nachwirken
Ich hatte gerade so ein Erlebnis, und bin noch ganz aufgeregt. Ich hab wie immer meinen Fricco rausgelassen, weil er mal musste. Was ich nicht wusste: mein Handwerker hatte vergessen, das Garagentor zu schließen, als er wegfuhr ...
So ist mein Kleiner allein auf Stadtbummel gegangen, ich hab mich erst so ca. 3-4 Minuten später gewundert, wo er bleibt. Dann sah ich das offene Garagentor ... puuuuhhh, das werde ich wohl in Zukunft auch selbst kontrollieren müssen, mein Handwerker weiß doch, dass ich einen jungen neugierigen Hund habe, der allein in den Garten darf zum Geschäft erledigen.
Passanten haben mir dann erzählt, dass er auf die Straße gelaufen war, weil ein anderer Hund auf der anderen Straßenseite war, glücklicherweise nichts passiert, der Autofahrer hatte rechtzeitig gebremst und inzwischen war mein kleiner Wildling dabei, den Passanten die Hände abzufressen. Als ich ihn dann rief, ist er auch sofort angerannt gekommen, er war nicht wirklich weit weg.
Gut, er ist versichert, aber vor allem bin ich glücklich, dass ihm und auch niemand anderem etwas passiert ist. Ich würde mir ewig Vorwürfe machen, dass ich auf einen anderen vertraut habe und nicht kontrolliert habe, ob er beim Wegfahren das Tor geschlossen hat (bisher hat er es noch nie vergessen).
LG Helga + Fricco
der nach diesem aufregenden Spaziergang längst selig pennt, bei mir wird die Aufregung noch einige Zeit nachwirken
Re: Leine hätte Leben retten können...
Hallo Helga,
Dein Erlebnis heute war schrecklich. Ich mag mir das gar nicht vorstellen, wie man sich fühlt, wenn der kleine Hund fort ist.
Gut, dass er wohlbehalten wieder da ist.
Liebe Grüße
Uschi
Dein Erlebnis heute war schrecklich. Ich mag mir das gar nicht vorstellen, wie man sich fühlt, wenn der kleine Hund fort ist.
Gut, dass er wohlbehalten wieder da ist.
Liebe Grüße
Uschi