Darf Kunst alles?
Re: Darf Kunst alles?
Nun hatte ich gedacht übers Wochenende ist Brigitte fertig mit Streubomben werfen und nun fängt sie wieder an.
Warum werden eigentlich von dir solche Bosheiten verbreitet, wir sind ein friedliches Forum
Gruß Waltraud die hofft im Namen aller zu schreiben mich nervt es jeden falls sehr
Warum werden eigentlich von dir solche Bosheiten verbreitet, wir sind ein friedliches Forum
Gruß Waltraud die hofft im Namen aller zu schreiben mich nervt es jeden falls sehr
Re: Darf Kunst alles?
Hi Rosi,
Du hättest vielleicht auch den 2. Satz lösen sollen. Danach werden Tiere wie Sachen behandelt.
Wenn ein Tier bei einer Misshandlung, Überanstrengung oder sexuellen Handlung verletzt oder sogar getötet wird, ist immer auch der Tatbestand der Sachbeschädigung zu prüfen. Die Sachbeschädigung wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte dies wünscht und einen entsprechenden Strafantrag stellt. Außerdem ist eine Sachbeschädigung nur bei Vorsatz strafbar, während die fahrlässige Begehung straffrei bleibt. Übrigens wird im Strafrecht häufig von „Tieren oder anderen Sachen“ gesprochen. Damit kommt zum Ausdruck, dass Tiere grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören - auch wenn das Tierschutzgesetz in Ausnahmen etwas anderes regelt.
Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es juristisch einen Unterschied zwischen Menschen und Tieren gibt. Vergleiche hinken sehr oft, wie das Beispiel deutlich zeigt. Aber wenn hier nur eine Meinung erwünscht ist, warum wird dann die Frage der TE überhaupt zugelassen? War doch eine Frage, oder?
Andere Meinungen als Bomben zu deuten entsprechen wohl nicht einem demokratischen Forum. Auch wenn es angeblich friedliebend ist.
Du hättest vielleicht auch den 2. Satz lösen sollen. Danach werden Tiere wie Sachen behandelt.
Wenn ein Tier bei einer Misshandlung, Überanstrengung oder sexuellen Handlung verletzt oder sogar getötet wird, ist immer auch der Tatbestand der Sachbeschädigung zu prüfen. Die Sachbeschädigung wird nur verfolgt, wenn der Geschädigte dies wünscht und einen entsprechenden Strafantrag stellt. Außerdem ist eine Sachbeschädigung nur bei Vorsatz strafbar, während die fahrlässige Begehung straffrei bleibt. Übrigens wird im Strafrecht häufig von „Tieren oder anderen Sachen“ gesprochen. Damit kommt zum Ausdruck, dass Tiere grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören - auch wenn das Tierschutzgesetz in Ausnahmen etwas anderes regelt.
Ich verstehe auch die Aufregung nicht. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es juristisch einen Unterschied zwischen Menschen und Tieren gibt. Vergleiche hinken sehr oft, wie das Beispiel deutlich zeigt. Aber wenn hier nur eine Meinung erwünscht ist, warum wird dann die Frage der TE überhaupt zugelassen? War doch eine Frage, oder?
Andere Meinungen als Bomben zu deuten entsprechen wohl nicht einem demokratischen Forum. Auch wenn es angeblich friedliebend ist.
Re: Darf Kunst alles?
Hallo Brigitte,
Du erinnerst mich sehr an den User „Sparta“.
Nichts für Ungut, sag nur weiter Deine Meinung, ich kann es tolerieren, auch wenn ich anderer Meinung bin, und ich muss ja nicht mit Dir darüber diskutieren.
LG Rosi
Du erinnerst mich sehr an den User „Sparta“.
Nichts für Ungut, sag nur weiter Deine Meinung, ich kann es tolerieren, auch wenn ich anderer Meinung bin, und ich muss ja nicht mit Dir darüber diskutieren.
LG Rosi
Re: Darf Kunst alles?
... und ich dachte, ich wäre einmalig.Artus hat geschrieben:Hallo Brigitte,
Du erinnerst mich sehr an den User „Sparta“.
Nein, natürlich nicht. Es diskutiert sich ja auch besser mit Usern, die dieselbe Meinung haben. Ist so schön friedlich.Artus hat geschrieben:Nichts für Ungut, sag nur weiter Deine Meinung, ich kann es tolerieren, auch wenn ich anderer Meinung bin, und ich muss ja nicht mit Dir darüber diskutieren.
Re: Darf Kunst alles?
Déjà-vuNein, natürlich nicht. Es diskutiert sich ja auch besser mit Usern, die dieselbe Meinung haben. Ist so schön friedlich.
Re: Darf Kunst alles?
Brigitte, du bist nicht zufällig Lehrerin, oder???
"Ein Tierfreund zu sein, gehört zu den größten seelischen Reichtümern des Lebens."(Richard Wagner)
Re: Darf Kunst alles?
in Berlin???Teddy01 hat geschrieben:Brigitte, du bist nicht zufällig Lehrerin, oder???
Den Reichtum eines Menschen kann man an den Dingen messen,
die er entbehren kann, ohne seine gute Laune zu verlieren.
Henry David Thoreau (1817 - 1862), US-amerikanischer Philosoph, Naturalist, Schriftsteller und Mystiker
die er entbehren kann, ohne seine gute Laune zu verlieren.
Henry David Thoreau (1817 - 1862), US-amerikanischer Philosoph, Naturalist, Schriftsteller und Mystiker
Re: Darf Kunst alles?
"Ein Tierfreund zu sein, gehört zu den größten seelischen Reichtümern des Lebens."(Richard Wagner)
Re: Darf Kunst alles?
Hallo "Brigitte",
ja den Eindruck von Rosi habe ich auch.
Kann es sein das Du in anderen Foren inzwischen Dein Mütchen nicht mehr genug kühlen kannst?
Ob Du nun hier wie üblich herumeierst nur um Recht zu haben tut eigentlich nichts zur Sache.
Wenn Du den Link von Rosi richtig liest gibt es daran gar nichts zu deuteln. Bitte richtig Wort für Wort lesen und keine eigene Interpretation als Gesetzestext verkaufen wollen um uns auf den Arm zu nehmen.
Nach dem Tierschutzgesetz das TIERQUÄLEREI eindeutig bereits VON STAATS WEGEN BESTRAFT, ist das im Grundgesetz verankert und geregelt.
Ein Tier wird lediglich dann rechtlich als Sache betrachtet wenn Schadensersatzforderungen des Besitzers zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Die RA in Rosis Link schreiben ganz eindeutig: Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche betrachtet wenn nichts anderes geregelt ist.
Die Strafe bei Tierquälerei ist aber geregelt und wird vorrangig bestraft, ZUSÄTZLICH kann man auch Schadensersatz für eine Sache geltend machen.
Viele Grüße von lutz mit Joker
ja den Eindruck von Rosi habe ich auch.
Kann es sein das Du in anderen Foren inzwischen Dein Mütchen nicht mehr genug kühlen kannst?
Ob Du nun hier wie üblich herumeierst nur um Recht zu haben tut eigentlich nichts zur Sache.
Wenn Du den Link von Rosi richtig liest gibt es daran gar nichts zu deuteln. Bitte richtig Wort für Wort lesen und keine eigene Interpretation als Gesetzestext verkaufen wollen um uns auf den Arm zu nehmen.
Nach dem Tierschutzgesetz das TIERQUÄLEREI eindeutig bereits VON STAATS WEGEN BESTRAFT, ist das im Grundgesetz verankert und geregelt.
Ein Tier wird lediglich dann rechtlich als Sache betrachtet wenn Schadensersatzforderungen des Besitzers zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Die RA in Rosis Link schreiben ganz eindeutig: Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche betrachtet wenn nichts anderes geregelt ist.
Die Strafe bei Tierquälerei ist aber geregelt und wird vorrangig bestraft, ZUSÄTZLICH kann man auch Schadensersatz für eine Sache geltend machen.
Viele Grüße von lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.