Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

allgemeine Themen rund um die Hundehaltung, Recht und Versicherungen
Benutzeravatar
Eddis
Benutzer
Beiträge: 1466
Registriert: Mo 22. Mär 2010, 14:43

Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Eddis » Do 14. Jun 2012, 17:34

Sir Percy hat geschrieben:Moin,moin,
Noch ein Hinweis zum Verhalten gegenüber gegnerischen Versicherungen: sofern diese mit einem "Schmusekurs" geschriebenem
Formblatt von euch Fragen zum Unfall resp. Schadenshergang verlangen, kann dies niemals in eurem Interesse sein! Die gegnerische Versicherung will hier lediglich versuchen, Punkte gegen euch herauszufinden, damit sie nicht bezahlen muss.
LG von Elke mit Percy


:dog_biggrin Oha, welch Mißtrauen :dog_biggrin

Von der Sache her braucht sich Keiner mit der THV seines Gegners rumzuschlagen. Es besteht doch kein Vertragsverhältnis. Man wendet sich immer an den Verursacher direkt. Was dessen Versicherung macht, kann doch Banane sein. Vielleicht hat er nicht mal eine oder eine hohe Selbstbeteiligung oder hat sie nicht bezahlt oder..... (Für solche Fälle überprüft mal eure Private Haftpflicht auf Forderungsausfallversicherung. Die müßte darin enthalten sein, falls mal wer nicht zahlen kann.)
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

Benutzeravatar
lutz
Benutzer
Beiträge: 2316
Registriert: Mo 25. Jan 2010, 20:14
Wohnort: Bremen

Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von lutz » Do 14. Jun 2012, 18:09

Hallo Simona,

danke für die Aufklärung.

Die Frage ist für mich dabei aber noch ob ein Versicherungsmakler, (im Gegensatz zu z.B. Frankreich darf sich hier ja jeder Makler nennen), mir ein qualitativ besseres und preislich günstigeres Angebot macht als ein Versicherungsvertreter der bei einer Versicherung fest angestellt ist.
Ich denke mal dass im Zweifel der Versicherungsmakler mir von seinen im Angebot befindlichen Versicherungen diejenige andrehen wird wo er die höchste Verkaufsprovision für sich bekommt.

Um mich mal salopp auszudrücken, ich glaube die pinkeln alle in einen Pott.
Und eine Falschberatung musst Du denen erst mal nachweisen. Bei den Versicherungsvertretern der Versicherungen mit ihrem Stab von Juristen wird es Dir kaum gelingen und der gerade 20jährige Versicherungsmakler hat selbst kein Geld für einen Schadensersatz, deswegen versucht er gerade soviel wie möglich für sich bei Dir herauszukitzeln.

Wer nichts wird wird Wirt, und ist ihm dieses nicht gelungen, so reist er mit Versicherungen.

Viele Grüße von lutz mit Joker

P.S. Die guten alten Versicherungsvertreter die noch Versicherungskaufmann gelernt hatten und uns bei Hausbesuchen für z.B. die Hausratsversicherung darüber beraten hatten dass man bei einem Brandschaden auf dem Teppich, durch eine heruntergefallene Zigarette, darauf achten muss dass eine offene Flamme entsteht, (mit der Zeitung hinterherwedeln), da Schmorstellen nicht versichert sind, gibt es ja wohl kaum noch.
Heute bekommt man vier Seiten unverständliches Kleinstgedrucktes zugesandt, dass man nur mit der Lupe und Kopfschmerzen lesen kann oder soll es sich gleich selbst aus dem Internet herunterladen. Selbst wenn man sich diese Mühe macht bleiben aber noch immer Fragen offen die nur schwer zu klären sind und man bekommt sogar bei jeder einzelnen der diversen Versicherungen selbst, die verschiedensten Antworten, das kommt darauf an welchem Sachbearbeiter man da in die Finger (oder den Telefonhörer) fällt.

Viele Grüße von lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

Benutzeravatar
Eddis
Benutzer
Beiträge: 1466
Registriert: Mo 22. Mär 2010, 14:43

Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von Eddis » Do 14. Jun 2012, 21:30

lutz hat geschrieben:Hallo Simona,
danke für die Aufklärung.

Die Frage ist für mich dabei aber noch ob ein Versicherungsmakler, (im Gegensatz zu z.B. Frankreich darf sich hier ja jeder Makler nennen), mir ein qualitativ besseres und preislich günstigeres Angebot macht als ein Versicherungsvertreter der bei einer Versicherung fest angestellt ist.
Ich denke mal dass im Zweifel der Versicherungsmakler mir von seinen im Angebot befindlichen Versicherungen diejenige andrehen wird wo er die höchste Verkaufsprovision für sich bekommt.
Viele Grüße von lutz mit Joker
Hi Lutz, das kann schon sein. Gesellschaften die verträgliche Provisionen zahlen, haben auch alle Eventualitäten eingeschlossen und knausern nicht im Schadenfall. Das ist wie mit einem T-Shirt. Du bekommst es für 5€, dünner Stoff und nach der ersten Wäsche verzogen. Oder, na du weißt schon. In dieser Beziehung stimmt das mit dem Pott. Das Problem für den Makler ist, daß er seinen Maklervertrag mit dem Kunden einhalten muß. Er wird also eine Gesellschaft aussuchen, mit der es den wenigsten Ärger gibt. Bei der er nicht mit dem Telefoncomputer reden muß und am Ende einen unbedarften Studenten im Ferienjob an der Strippe hat. Bei der keine Unterlagen verloren gehen. Und je mehr Verträge er dort hat, um so weniger Ärger hat er mit Adressänderungen, Kulanzschäden, oder wochenlanger Warterei auf eine Police. Er bekommt einen Zugang ins interne System und regelt große Teile selbst. (Die Unternehmen sparen dadurch an den Sachbearbeitern) Gelernt hat er übrigens recht oft den Beruf eines Versicherungskaufmannes. :dog_biggrin

Auch der 20jährige Versicherungsmakler bekommt von einer beliebigen Gesellschaft nur einen Vertrag, wenn er eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen kann.

Das Kleingedruckte vor Vertragsabschluß, also bei jedem Angebot, hast du den Damen und Herren aus Brüssel zu verdanken. Die EU-Vermittler Richtlinien schreiben es so vor. Und weil sich die Versicherer nicht kurz fassen können, das also meistens an 100 Seiten sind, bekommst du eine winzige Mail, für deren Erhalt du in jedem Antrag unterschreibst. Oder dein Makler. Druck dir das blos nicht aus, weil es anschließend alles nochmals nach Vertragsabschluß zusammen mit der Police von der Gesellschaft zugestellt wird.
Die Versicherungen können nichts dafür. Es kostet sie auch nur einen Haufen Geld.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

Benutzeravatar
lutz
Benutzer
Beiträge: 2316
Registriert: Mo 25. Jan 2010, 20:14
Wohnort: Bremen

Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von lutz » Fr 15. Jun 2012, 13:28

Hallo Simona,

Du scheinst ja aus der Branche zu sein so fachkundig wie Du hier schreibst.

Es ist ja auch nett von Dir dass Du die armen Versicherungen in Schutz nimmst und die Leute in Brüssel für die teuren 100 Seiten Kleinstgedrucktes verantwortlich machst, aber die Tränen kommen mir deswegen noch lange nicht.
Die in Brüssel bezwecken ja eigentlich nur damit dass die Versicherungsnehmer über alle vorkommenden Eventualitäten aufgeklärt werden wo die Haftpflicht nicht greift und sich die Versicherung drücken kann. Und das ist selbst für die Versicherungsexperten dort zum Schutz der Verbraucher so vielfältig und undurchsichtig dass diese dort allein unzählige Seiten für gebrauchen um alles bereits Vorgekommene und Erdenkliche aufzuzählen.

Das scheint dann ja wohl noch wesentlich schlimmer zu sein als bei der pharmazeutischen Industrie mit ihren "Waschzetteln" für Medikamente mit allen Nebenwirkungen und Kontraindikationen. Nur die kommen normal immer noch mit einem Blatt aus und schon dieses wirkt häufig schon abschreckend genug dass viele diese Medikamente lieber nicht einnehmen.

Wenn so etwas schon bei einer Seite passieren kann ist es kein Wunder dass die Versicherung bei 80 Versicherungsfallauschlussseiten von den 100 nicht nur so verklausuliert schreibt dass es der normale Mensch nicht versteht sondern auch gleich noch abschreckend so klein druckt dass man es nur mit einer Lupe studieren kann.

Ich kann es ja Verstehen dass die Versicherungen entgegen ihren Werbeversprechungen keine Wohltätigkeitsvereine sind sondern Geld verdienen wollen, aber deswegen lasse ich mich von denen trotzdem nur ungern auf den Arm nehmen.

Um mal nur ein Beispiel zu nennen kann ich es nicht verstehen wenn meine Familienhaftpflichtversicherung nicht für einen Schadensfall haften will wenn ich meinem Freund bei einem Umzug geholfen habe und dabei z.B. eine Lampe zerdeppert habe.
Hier zahlt die Versicherung nur wenn ich ohne Einwilligung meines Freundes, praktisch gegen seinen Willen, mitgeholfen habe, und sonst nicht.

Noch eine kurze Anschlussfrage: Wie komme ich denn bei einer Falschberatung durch meinem 20jährigem Versicherungsmakler an meinen Schadensersatz wenn dieser als Berufsanfänger noch nicht mal in der Lage war seine eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung pünktlich zu bezahlen so dass sich diese Versicherung nicht in der Haftung sieht?

Viele Grüße von lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

Benutzeravatar
Eddis
Benutzer
Beiträge: 1466
Registriert: Mo 22. Mär 2010, 14:43

Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von Eddis » Fr 15. Jun 2012, 16:16

lutz hat geschrieben:Hallo Simona,

Die in Brüssel bezwecken ja eigentlich nur damit dass die Versicherungsnehmer über alle vorkommenden Eventualitäten aufgeklärt werden wo die Haftpflicht nicht greift und sich die Versicherung drücken kann. Und das ist selbst für die Versicherungsexperten dort zum Schutz der Verbraucher so vielfältig und undurchsichtig dass diese dort allein unzählige Seiten für gebrauchen um alles bereits Vorgekommene und Erdenkliche aufzuzählen.

Viele Grüße von lutz mit Joker
Hi Lutz, genau so ist es. Es werden fast alle Eventualitäten aufgezählt, die versichert sind. Daher merkt man garnicht was alles fehlt. Oder es ist alles vollständig und ganz hinten steht: Summenbegrenzung auf 200€/Jahr. Deshalb gibt es Firmen, die entwickeln extra Vergleichssoftware für Versicherungsmakler. Inzwischen gibt es tägliche Online Aktualisierungen dieser Software.

Wenn du deinem Nachbarn einen Gefallen tust, also seine Lampe trägst, dann muß er auch in Kauf nehmen, daß du sie zerdebberst. Dich trift kein Verschulden. Er hätte sie auch selbst tragen können. Die PHV zahlt nur bei Verschulden. Du mußt die Lampe also heimlich abbauen und sie rüber tragen. Wenn sie dann zerbricht, bist du selbst schuld. Hättest sie ja stehen lassen können, denn sie geht dich nichts an. Folglich wird die PHV zahlen müssen.
Um solche Feinsinnigkeiten auszuschließen, versicherst du eben die Gefälligkeitshandlungen in deiner PHV mit. Es gibt genügend Versicherer, welche sie anbieten.

Es kann nicht sein, daß ein Versicherungsmakler keine VSHaftfflicht mehr hat. Wenn der Vertrag nicht bezahlt ist, wird er vom Versicherer gekündigt. Diese Kündigung geht sofort zur IHK und zum Gewerbeamt. Das Gewerbe wird abgemeldet. Wer dann noch weiter Verträge vermittelt, zahlt bis zu 50 000€ Strafe. So dumm kann man garnicht sein.

Etwas anderes ist es, wenn du erst 2 Jahre später merkst, daß dein Makler einen Fehler gemacht hat. Das ist garnicht so selten. Wenn er dann auch nicht mehr tätig ist, muß sich seine VSHaftpflicht trotzdem damit beschäftigen. Es gilt das Verstoßprinzip. Auslöser ist nicht das schädigende Ereignis, sondern das berufliche Versehen.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

Bine

Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von Bine » Fr 15. Jun 2012, 16:26

Wir sind seit 30 Jahren bei ein und dem selben Versicherungsmakler und der gleichen Versicherung, hatten allerdings in dieser Zeit nur 1 Schaden ( keinen Beissunfall), der anstandslos und sehr unbürokratisch erledigt wurde. Durch die Laufzeit ist auch der Preis sehr moderat ( Zwingerhaftpflicht ), dafür würde ich heute nicht mal 2 Hunde versichert bekommen....
Ich kann also weder über Makler noch Versicherung schimpfen.
Lg Bine

Artus

Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von Artus » Fr 15. Jun 2012, 18:23

Wir haben bisher auch nur immer unsere Hundehaftplichtversicherung bezahlt, und mußten sie glücklicherweise bisher nicht in Anspruch nehmen. :dog_biggrin

LG Rosi

Benutzeravatar
lutz
Benutzer
Beiträge: 2316
Registriert: Mo 25. Jan 2010, 20:14
Wohnort: Bremen

Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von lutz » Fr 15. Jun 2012, 19:06

Hallo AT-Freunde,

das ist bei mir leider nicht so. Der Joker hat achon bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung einiges auf dem Kerbholz.
Auch die Hunde-OP-Versicherung mußten wir schon öfter, meist durch Unfälle durch Jokers Grobmotorik, in Anspruch nehmen.
Beißereien gingen bei Joker bisher aber immer so glimpflich ab dass ohne Vollnarkose genäht werden konnte, nur aber bei einer OP unter Vollnarkose zahlt unsere OP-Versicherung dann den einfachen Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte).
Wenn ich nächstes mal eine derartige OP-Versicherung abschließen würde, würde ich meinen Hund auf jeden Fall aber zum 2-fachen GOT-Satz versichern auch wenn die Versicherung unwesentlich teurer ist. Mit dem einfachen GOT-Satz rechnet nämlich kaum eine Tierklinik ab wenn es möglich ist bis zum 3-fachen Satz zu nehmen.

Diese beiden Versicherungen haben an uns noch nichts verdient, während wir bei allen anderen Versicherungen, und da gibt es schon so noch ein gutes halbes Dutzend außer für Joker an Haftpflicht für Familie, Auto, Motorrad, Boot, Hausversicherungen, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung für mehrere Sachen, Reisekrankenversicherung von uns nur Geld bekommen haben ohne dass wir sie in Anspruch nehmen mußten.

Ärger hat es bei mir immer nur gegeben wenn ich von Versicherungen anderer Leute Geld haben wollte, die uns einen Schaden zugefügt hatten.
Allein wenn ich schon wenn ich solche Fragebögen ausfüllen soll mit denen man hereingelegt werden soll, schwillt mir der Kamm.
Wenn ja: Warum?, wenn nein: Wieso nicht? usw.. Wenn sich nicht immer wieder Leute damit irritieren und hereinlegen lassen würden damit die Versicherungen ein Haar in der Suppe finden um sich vor Zahlungen zu drücken würde man ja sicher nicht gleich von solchen meist mehrere Seiten starken Fragebogen, auch wegen jeder Kleinigkeit, zeitraubend belästigt.

Viele Grüße von lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

Antworten

Zurück zu „Allgemeines“