Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

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lutz
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Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von lutz » Di 12. Jun 2012, 10:28

Hallo AT-Freunde,

Joker und ich halten es grundsätzlich so bei Hundebegegnungen mit fremden Hunden: Kommt mir jemand entgegen der seinen Hund an der Leine führt, kommt auch Joker erst mal an die Leine wenn er frei laufen sollte. Kommt mir jemand entgegen der seinen Hund frei laufen lässt und auch beim Näherkommen keine Anzeichen erkennen lässt ihn anleinen zu wollen lasse ich Joker auch von der Leine in der Annahme dass der andere Hundehalter seinen Hund gut genug kennt um zu wissen was er macht. Damit kommen wir bis auf seltene Ausnahmen auch gut zurecht.
Ergeben sich trotzdem Probleme zwischen den frei laufenden Hunden, wobei zu erkennen ist dass sich eine Beißerei anbahnen könnte, was ich an Jokers gespannter Haltung neben dem fremden Hund mit hoch aufgerichteter steifer, leicht zitternder Rute erkenne, wird Joker von mir mit einem scharfen "Joker weiter" aufgefordert nicht von sich heraus anzufangen und gehe selbst schnell weiter. Klappt auch meist, wenn nicht gehe ich aber entgegen der wahren Lehre selbst dazwischen wenn ernsthaft zugebissen wird und es sich nicht um einen eher harmlosen kurzen Kommentkampf zwischen Rüden handelt.
Sollte Joker aber an der Leine angegriffen werde lasse ich in jedem Fall dabei aber erst einmal die Leine los um ihm die Chance zu geben sich wehren zu können. Eigentlich sind wir hier mit den Jahren schon ein ganz gut eingespieltes Team geworden und können uns im Normalfall ganz gut gegenseitig aufeinander verlassen. Das bedeutet im Prinzip zwischen uns auch dass jeder den anderen seine Sachen machen lässt ohne dass er sich bei harmlosen Streitereien nicht nur zwischen den Hunden sondern bzw. auch mal schärferen Wortwechseln mit anderen Hundehaltern oder Joggern, Skatern, Radfahrern usw. da gleich mit einmischt um sich nicht gegenseitig in Schwierigkeiten mit den Behörden zu bringen.
So mache ich persönlich das wenigstens während meine Frau, die mittags immer mit Joker eine kürzere Runde dreht Joker nie dabei von der Flexileine lässt. Das geht aber auch, jeder eben wie er sich dabei am sichersten fühlt und Joker passt sich hier genau so an wie wenn ich ihn normal frei laufen lasse und nur bei Bedarf an die kurze Jägerleine nehme die ich mir sonst um den Hals hänge.-

Viele Grüße von lutz mit Joker

P.S. @Bine: Versicherungstechnisch zahlt die Haftpflichtversicherung aber in jedem Fall ob der Hund angeleint war oder nicht wenn dieser der Beißer und Schadensverursacher war. Die Frage im Fragebogen der Versicherung "war ihr Hund angeleint ja oder nein" hat darauf keinen Einfluss.
Vielleicht höchstens darauf wie lange es dauert bis einen die Versicherung rausschmeißt. Ansonsten ist es egal ob der versicherte Hund angeleint einen anderen unangeleinten Hund beißt oder umgekehrt. Zahlen muß die Versicherung dessen Hund zugebissen hat, alles andere zählt bei Hunden untereinander nicht.
Beißt ein Hund aber einen Menschen ist das etwas anderes. Hier muss Schuld oder Unschuld festgestellt werden wenn eine Körperverletzung stattgefunden hat. Denn wenn der Hund sich z.B. nur selbst verteidigt weil unbegründet nach ihm getreten wird, braucht die Haftpflichtversicherung genau so wenig zahlen wie wenn der Hund seinen Hundehalter bei einem Angriff auf diesen verteidigt.
(Eigene in der Praxis gemachte Erfahrungswerte).
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

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Hundemutti
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Hundemutti » Di 12. Jun 2012, 11:14

Hallo Lutz,
lutz hat geschrieben:... Ansonsten ist es egal ob der versicherte Hund angeleint einen anderen unangeleinten Hund beißt oder umgekehrt. Zahlen muß die Versicherung dessen Hund zugebissen hat, alles andere zählt bei Hunden untereinander nicht.
verstehe ich es richtig? Wenn ich mich an das Gesetz halte und meinen Hund an der Leine führe und Sandy würde einen unangeleinten Hund, der auf uns zukommt beißen, dann müsste meine Versicherung zahlen, obwohl der andere HH sich nicht an das Gesezt gehalten hat? Meist ist überall Leinenpflicht!...

Hm, da muss ich aber mal bei meinem Versicherungsmakler nachfragen. Würde mich sehr interessieren?...

Liebe Grüße
Romana & Sandy
Zuletzt geändert von Bettina am Di 12. Jun 2012, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat formatiert
Liebe Grüße
R & R ...Romana mit Lia & Zora

...mit Sandy & Janka im Herzen...

Uschi

Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Uschi » Di 12. Jun 2012, 11:28

Hallo Romana,

Lutz hat Recht. Der Hund, der beschädigt, ist schuldig. Ob er angeleint ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

Wijnta (angeleint) hat sich mal eine Westi-Hündin geschnappt, die, freilaufend, zähnefletschend und knurrend frech unter ihrer Schnauze durchging. Wijnta musste nur den Kopf senken und hatte sie schon.

Wir mussten die Rechnung bezahlen. :dog_blink


LG
Uschi

BigApple

Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von BigApple » Di 12. Jun 2012, 12:00

Hi Uschi,

allg. ist das so. Wer beißt hat schuld. Bei euch war aber keine Leinenpflicht oder?
Im Beispiel von Ramona handelt es sich ja um einen gekennzeichneten Bereich, indem Leinenpflicht gilt. Keine Ahnung was da nun passiert, aber auf jeden Fall hat sich der andere ja strafbar gemacht. Also Ramona frag ruhig mal deinen Markler. Würde mich auch interessieren. (auch wenn wir hier so Bereiche eigentlich nicht haben)

Viele Grüße
Bernd

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Hundemutti
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Hundemutti » Di 12. Jun 2012, 12:11

Hallo Uschi,

ist ja voll blöd!...Na, dann brauch ich mir den Streß nicht mehr machen, wenn uns Fußhupen unangeleint entgegen kommen und einen Wahallach machen. Wenn sie dann zwischen Sandy´s Zähne geraten, wäre es ja dann egal, zahlen müssten wir so oder so. Dann kann Sandy ja ruhig ihren Spaß haben und ich entspannter laufen! happy_02
BigApple hat geschrieben: Im Beispiel von Ramona handelt es sich ja um einen gekennzeichneten Bereich, indem Leinenpflicht gilt. Keine Ahnung was da nun passiert, aber auf jeden Fall hat sich der andere ja strafbar gemacht. Also Ramona frag ruhig mal deinen Markler. Würde mich auch interessieren. (auch wenn wir hier so Bereiche eigentlich nicht haben)
@Bernd
Mach ich auf jeden Fall , würde mich in diesem Fall auch interessieren. Hin und wieder laufen wir auf dem R1 und immer wieder kommen uns Fußhupen unangeleint & zähnefletschend entgegen! Die HH sind ja dann ganz cool, weil Sandy an der Leine ist und sich entsprechend aufregt, wenn sie angepöbelt wird. Diese Fußhupen haben keinen Funken von Erziehung genossen, weil sie ja so niedlich sind!...Möchte wissen, wenn es Rottis oder Bullies wären...Wehe wenn es so ist, wie Lutz es beschrieben hat, na dann bekomm ich Sandy endlich mal satt!!! happy_02 :clap:

Liebe Grüße
Romana & Sandy, die bald sich mal satt fressen darf! :dog_biggrin
Liebe Grüße
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Hundemutti » Di 12. Jun 2012, 15:41

Hallo zuammen,

hier die Antwort von meinem Versicherungsmakler:

Hallo Herr A...,

wir haben bei uns einen Radweg, der Leinepflicht für Hunde vorschreibt.
Oft kommen uns Fußhupen (Ratten, die wie Hunde aussehen und nur Krach machen ) unangeleint entgegen und machen ein riesiges Gebell. Ich hab dann immer Angst, daß unser Hund mal einen schnappt. Jetzt ging die Diskussion im Forum um, dass ich auf jeden Fall zahlen müsse, denn der Hund der beißt, dessen Halter muss zahlen! Wie aber verhält es sich laut unserer Versicherung, wenn ich meinen Hund vorschriftmäßig anleine und uns ein Hund unangeleint entgegen kommt und Sandy würde zubeißen???

Hallo Frau K ...,

wenn Leinenzwang besteht, sollten Sie es auch einhalten. Sie sollten auch nicht Ihren Hund frei laufen lassen (Sie würden was verbotenes machen und damit den Versicherungsschutz verlieren).

Sie verhalten sich richtig. Die anderen müssen hier die Regeln einhalten!

Sollte ein Hund, der nicht den Leinenzwang einhält und auf Ihren Hund zukommt (unangeleint entgegen und machen ein riesiges Gebell) und Ihr Hund schnappt zu, wird im ersten Schritt die Hunde-PHV bezahlen. Die Hunde-PHV fragt dann bei uns bzw. Ihnen nach, ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht! Wenn wir antworten, dass diese Ansprüche nicht berechtigt sind und das Verhalten des Hundebesitzers und des Hundes dazu beigetragen haben, dass es zu diesem Vorfall kam, dann wird die Hunde-PHV alles versuchen, nichts zu zahlen bzw. gezahltes Geld zurück zubekommen.

Hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen. ...

Oh man, willkommen im Versicherungsjungel! :dog_wink

Liebe Grüße
Romana & Sandy
Liebe Grüße
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Uschi

Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Uschi » Di 12. Jun 2012, 16:23

So, Berichtigung meiner obigen Aussage:


ich habe nun soeben mit meiner Versicherung telefoniert.

Es ist grundsätzlich nicht so, dass der angeleinte Hund, der einen freilaufenden Hund, der knurrend und fletschend auf den angeleinten Hund zukommt, beißt, schuldig ist.

Pauschal könnte man aber nichts dazu sagen, es wird jeweils im Einzelfall entschieden.

"Normales" Tierverhalten würde selbstverständlich mit einbezogen. Wenn also mein Hund angegriffen wird und sich wehrt, und es gibt Löcher beim anderen Hund, ist mein Hund auch nicht 100 % Schuld.


Aber wie gesagt, es wir im Einzelfall individuell entschieden.


Auf jeden Fall hätte ich die Sache mit der Westi-Hündin nicht bezahlen brauchen, so die Aussage der Versicherung. Da habe ich mich ins Bockshorn jagen lassen von dem erbosten Halter. :dog_angry


LG
Uschi

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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Hundemutti » Di 12. Jun 2012, 18:04

Hallo Uschi,
Uschi hat geschrieben: Auf jeden Fall hätte ich die Sache mit der Westi-Hündin nicht bezahlen brauchen, so die Aussage der Versicherung. Da habe ich mich ins Bockshorn jagen lassen von dem erbosten Halter. :dog_angry
nun, dann war das aber zum letzten Mal! :dog_tongue2 Zukünftig können Wijnta und Yarosch ruhig mal ein paar Löcher stanzen und es kostet Dich keinen Pfennig! happy_01

Liebe Grüße
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Kirsten » Di 12. Jun 2012, 18:41

Hallo!
Mein angeleinter Meiko biß mal einen unangeleinten Collie und Meikos Versicherung zahlte nur 50% der Tierarztrechnung des Collis - da er nicht angeleint war.
Dies mal zur Info.
Tschüß Kirsten + Senior Meiko :wave:

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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von lutz » Di 12. Jun 2012, 20:15

Hallo AT.Feunde,

was ich ganz sicher versichern kann ist dass jede Versicherung versucht sich im Versicherungsfall so gut es geht zu drücken.
Es werden alle möglichen und unmöglichen Argumente angeführt um so wenig wie möglich, besser noch gar nichts bezahlen zu müssen.
Die Versicherungsvertreter, heute nennen sie sich ja Makler, versprechen immer viel, tritt dann der Ernstfall ein sieht die Sache dann immer ganz anders aus.
Natürlich hätten es die Versicherungen nur zu gern wenn man bei einer Schadensmeldung angibt dass nur der andere Hund daran Schuld wäre der gebissen worden ist, um dem anderen Hundehalter dann zumindest mit einer Teilschuld zu kommen um die Tierarztrechnungen kürzen zu können.
Wenn man so etwas aber als Versicherungsnehmer angibt ändert dass in keinem Fall etwas daran dass die eigene Versicherung erstmal den Schaden irgendwie zu regulieren hat, aber man denn als Versicherungsnehmer des versicherten Hundes in einen unendlichen Schriftverkehr mit der eigenen Versicherung verwickelt werden kann, zumal wenn der freilaufende Hund dann nach Angaben des Besitzers nur spielen wollte, der eigene Hund keine Bissverletzungen davongetragen hat und man keine Zeugen hat.
Man selbst als Versicherungsnehmer hat aber gar nichts davon wenn die eigene Haftpflichtversicherung die Kosten beim "Gegner" versucht entsprechend zu kürzen, höchstens dann evtl.noch damit rechnen zu müssen den anderen Hundehalter wutentbrannt an seiner Tür begrüßen zu dürfen. Der Versicherung ist es aber schnuppe wenn man sich auch noch damit herumärgern darf, Hauptsache sie spart ihr Geld.
Also vorher gründlich nachdenken was man seiner Haftpflichtversicherung meldet, einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es meines Wissens nicht bei einer Hundehaftpflichtversicherung.
Auch will man von der eigenen Haftpflichtversicherung ja kaum hören: "wenn sie keine Schuld betrifft brauchen sie uns den Schaden ja auch nicht zu melden", die Versicherung hält sich ganz heraus und ich kann mich dann mit dem anderen Hundehalter allein herumschlagen.
Das kann es ja wohl kaum sein, nur weil ich es dem anderen Hundehalter mit "seinem dämlichen Köter" mal zeigen will wo Bartel den Most holt.

Bei uns in der Stadt gibt es keine allgemeine Leinenpflicht sondern nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, reinen Fußgängerzonen und öffentlichen Grünanlagen. Also überall da wo es für den Hund ungefährlich ist, paradoxerweise darf der Hund aber im dichtesten Straßenverkehr, da wo es für ihn und dem Autoverkehr gefährlich werden könnte, frei laufen.
Dafür gibt es aber bei uns auch keine ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. (in Hamburg bei Kirsten und Meiko ist das fast umgekehrt geregelt).
Wer jetzt bei uns das Pech hat dass sein freilaufender Hund einen anderen freilaufenden Hund beißt dem wird im Wiederholungsfall schon mal eine Leinenpflicht vom Ordnungsamt auferlegt.
Beißt aber mein angeleinter Hund einen freilaufenden Hund weil der ihm zu nahe auf den Pelz rückt, bekomme ich unter Umständen vom Ordnungsamt gleich einen Maulkorbzwang für meinen Hund auferlegt, weil der Hund ja an einer Leine bewiesen hat dass er gefährlich ist und ich als Hundehalter selbst bei einem angeleinten Hund dazu nicht in der Lage bin den Hund vom Beißen abzuhalten. Es ist also von den möglichen Folgen aus gesehen im Fall des Falles immer besser der Hund ist frei gelaufen als dass er angeleint in eine Beißerei verwickelt wird.
Das ist leider kein Witz.

Viele Grüße von lutz mit Joker

P.S. @ Romana: Die Antwort Deines Versicherungsonkels kann so nicht richtig sein. Die Versicherung muss in jedem Fall zahlen, wenn zum Beispiel in einem Bereich mit Leinenpflicht Dein Hund unangeleint in den Verkehr läuft, hierdurch ein Sachschaden von ein paar Tausendern und ein Personenschaden von 1 Million entsteht, hat die Versicherung hierfür voll einzutreten und kann sich nicht vor der Übernahme des Schadens drücken weil du verbotenerweise Deinen Hund nicht angeleint hattest. Wenn Du nicht absichtlich den Schaden verursacht hast muß die Versicherung zahlen, "auch wenn Du etwas Verbotenes gemacht hast", verlierst Du so keinen Versicherungsschutz. Dagegen bist Du versichert und kannst auch nicht regresspflichtig gemacht werden.
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

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