Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

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Hundemutti
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Hundemutti » Di 12. Jun 2012, 21:51

Hallo Lutz,
lutz hat geschrieben:
P.S. @ Romana: Die Antwort Deines Versicherungsonkels kann so nicht richtig sein. Die Versicherung muss in jedem Fall zahlen, wenn zum Beispiel in einem Bereich mit Leinenpflicht Dein Hund unangeleint in den Verkehr läuft, hierdurch ein Sachschaden von ein paar Tausendern und ein Personenschaden von 1 Million entsteht, hat die Versicherung hierfür voll einzutreten und kann sich nicht vor der Übernahme des Schadens drücken weil du verbotenerweise Deinen Hund nicht angeleint hattest. Wenn Du nicht absichtlich den Schaden verursacht hast muß die Versicherung zahlen, "auch wenn Du etwas Verbotenes gemacht hast", verlierst Du so keinen Versicherungsschutz. Dagegen bist Du versichert und kannst auch nicht regresspflichtig gemacht werden.

gern würde ich Deinen Text, anonym natürlich, meinem "Versicherungsonkel" weiteleiten, Dein Einverständnis vorausgesetzt! Das würde mich doch seeeehr interessieren! Man weiß ja nie und wie schnell kann man in so eine Situation ungewollt kommen...Dafür müsste es doch eine einheitliche Regelung geben! :dog_wink

Mich macht nur stutzig, das Uschi eine ähnlich Auskunft von Ihrem "Versicherungsonkel" bekommen hat!

@Uschi,
vielleicht kannst Du auch noch einmal genauer bei Deiner Versicherung nachhaken?...

Liebe Grüße
Romana & Sandy
Liebe Grüße
R & R ...Romana & Lia

...mit Sandy & Janka im Herzen...

Uschi

Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Uschi » Di 12. Jun 2012, 21:55

Hallo Romana,

zu dem Thema, das Lutz in seinem PS anspricht, bekam ich gesagt, dass wenn mir der Hund ausbüxt und einen Unfall verursacht, sie auf jeden Fall zahlen werden, denn dafür hätte ich die Versicherung ja abgeschlossen.

Nur bei Hund gegen Hund wird im Einzelfall entschieden.

LG
Uschi

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lutz
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von lutz » Di 12. Jun 2012, 21:57

Hallo Romana,

kannst Du gern machen.

Viele Grüße von lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

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Hundemutti
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Hundemutti » Di 12. Jun 2012, 22:01

Hallo Lutz,

danke...

Lieben Gruß Romana
Liebe Grüße
R & R ...Romana & Lia

...mit Sandy & Janka im Herzen...

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Kirsten
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Kirsten » Mi 13. Jun 2012, 00:03

Hallo!
Ich habe damals der Versicherung gar nicht gesagt, daß der Collie ohne Leine lief und mein Hund vor der Eisdiele angebunden war, das hatte der Colliebesitzer getan. Da mein Hund den Schaden verursacht hatte, war ich auch dafür, daß die Tierarztrechnung voll bezahlt wird - tat sie aber nicht :dog_mad
Tschüß Kirsten

Sir Percy

Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Sir Percy » Mi 13. Jun 2012, 07:03

Moin,moin,

als Percy von so einem durchgeknallten Mali gebissen wurde (beide Hunde nicht angeleint), schickte mir die gegenerische Versicherung ein Formular mit der Bitte, den Schadenshergang ausführlich zu schildern.
Ich habe wie folgt reagiert:
1. das ich den Schadenshergang nur noch einmal dem Richter erzählen werde
2. das ich im Rahmen des Rechtsstreits dann zusätzlich zu den bisher geltend gemachten TA Kosten von ca. 570 € Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung einer wertvollen Sache (Rassehund) geltend mache
3. das ich zusätzlich Verdienstausfall geltend machen werde (zigmalige Klinikfahrten)
4 das gegen die Amtstierärtzin, die die Leinenpflicht des hiesigen Ordnungsamtes wieder rückgängig gemacht hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wird
5.die Punkte 1 - 4 umgesetzt werden, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen die Kostenerstattung auf meinem Konto eingeht.

Es wurde daraufhin die Rechnung komplett innerhalb der gesetzten Frist bezahlt.

Noch ein Hinweis zum Verhalten gegenüber gegnerischen Versicherungen: sofern diese mit einem "Schmusekurs" geschriebenem
Formblatt von euch Fragen zum Unfall resp. Schadenshergang verlangen, kann dies niemals in eurem Interesse sein! Die gegnerische Versicherung will hier lediglich versuchen, Punkte gegen euch herauszufinden, damit sie nicht bezahlen muss.
Angriff ist gerade bei gegnerischen Versicherungen, manchmal aber auch bei der eigenen, immer noch die beste Verteidigung.

Letztendlich würde man sowieso beim Richter landen. Keine Angst davor.

LG von Elke mit Percy

Uschi

Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von Uschi » Mi 13. Jun 2012, 10:22

Sir Percy hat geschrieben:sofern diese mit einem "Schmusekurs" geschriebenem
Formblatt von euch Fragen zum Unfall resp. Schadenshergang verlangen, kann dies niemals in eurem Interesse sein! Die gegnerische Versicherung will hier lediglich versuchen, Punkte gegen euch herauszufinden, damit sie nicht bezahlen muss.
Das stimmt so auch nicht unbedingt.

Die Malteser-Hündin meiner Freundin wurde gebissen von einem anderen Hund. Beide freilaufend. Zuerst wollte die Versicherung nur die Hälfte zahlen. Ich und noch zwei andere schrieben dann Zeugenberichte und daraufhin wurden klaglos sämtliche TA-Kosten erstattet.



VG
Uschi

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lutz
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Re: Aufeinandertreffen mit und ohne Leine...

Beitrag von lutz » Mi 13. Jun 2012, 10:25

Hallo AT-Freunde,

nur zu gerne versuchen die Versicherungen alles in ihrem Kleingedrucktem so zu verklausulieren dass möglichst viele Sachen von denen der Versicherungsnehmer glaubt versichert zu sein, schön im Text verschleiert, ausgeschlossen werden.

Dabei sollte es doch gerade bei einer Haftpflichtversicherung ganz einfach sein:

Eine Haftpflichtversicherung heißt Haftpflichtversicherung weil sie für etwas haftet wofür sonst der Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden kann. Haftbar kann aber nur jemand gemacht werden der als Schuldiger einen Schaden verursacht hat.

Ist jemand unschuldig an einem Vorgang kann er auch nicht haftbar dafür gemacht werden, braucht also auch keine Haftpflichtversicherung.
Also kann eine Haftpflichtversicherung nicht einfach sagen "wer etwas verbotenes macht verliert seinen Versicherungsschutz".
Wäre das so würden z.B. in der Autohaftpflichtversicherung wahrscheinlich Dreiviertel aller Unfallschäden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen, egal ob ich die Vorfahrt nicht beachte oder jemandem hinten ins Auto hineinfahre, beides ist schließlich auch "etwas Verbotenes".

Ausschließen darf man im Prinzip nur Versicherungsbetrug und bewußt vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Ist aber nicht so, hier gibt es denn noch so wunderbare Gummiparagraphen in den Gesetzen dass man sich schon damit "schuldig" gemacht hat dass von einem Auto sowie auch von einem Hund eine allgemeine Gefahr ausgehen kann mit der ich allein schon dadurch Schäden verursachen kann dass ich sie in der Öffentlichkeit benutze und anderen damit in die Quere kommen könnte.
Wenn die Versicherungen untereinander Schäden regulieren müssen einigen sie sich nur zu gerne darauf dass dem eigentlich unschuldigen Kontrahenten zumindest eine Teilschuld aufgebürdet wird (weil er am Straßenverkehr teilgenommen hat?) um die zu regulierende Summe niedriger zu halten und bei einer Autohaftpflichtversicherung dann auch noch beide Schadensfreiheitsrabatte zu reduzieren.
(Habe ich selbst mit meinem Motorrad erleben dürfen, was ich aber niemals richtig plausibel kapiert habe).


Für mich haben Versicherungen eigentlich grundsätzlich und erst recht bei einer fälligen Schadensregulierung so das gleiche Image wie Gebrauchtwagenhändler. Beide sind nur mit größter Vorsicht und berechtigtem Misstrauen zu genießen.


Viele Grüße von lutz mit Joker

P.S. @ Uschi: Und wenn Deine Freundin Euch nicht als Zeugin gehabt hätte hätte sie sich die Nase wischen können, darauf kannst Du Gift nehmen.
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

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Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von Hundemutti » Do 14. Jun 2012, 15:34

Hallo zusammen,

habe heute mit meinem netten "Versicherungsonkel" telefoniert und habe nun folgende Info:

Wenn Leinenpflicht an bestimmten Orten vorgeschrieben ist, steht sich versicherungstechnisch immer der HH besser, dessen Hund angeleint ist, wenn dieser einen freilaufenden Hund beißen sollte.

Wenn ein freilaufender Hund einen anderen Hund beißt bzw. an einem anderen Hund Schaden anrichtet, muß nicht immer die HHP einspringen, wenn es nicht mitversichert wurde. Da muss man nämlich ganz genau lesen bzw. sich erkundigen, ob im Schadensfalle es von der eigenen Versicherung abegeckt ist.

Egal wie, es ist und bleibt ein Versicherungsdjungel! Man muss nur genau wissen, welche Leistungen man bei seiner HHP versichert hat, da gibt es nämlich Unterschiede! Wie ich heute erfahren habe, sind wir rundum abgesichert! happy_01

Liebe Grüße
Romana & Sandy
Liebe Grüße
R & R ...Romana & Lia

...mit Sandy & Janka im Herzen...

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Re: Versicherungsgebahren bei Beißvorfällen

Beitrag von Eddis » Do 14. Jun 2012, 17:23

Moin ihr, sagt doch nicht immer "die Versicherer". Davon gibt es Hunderte und alle haben unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Ihr müßtet Jeder zu seiner THV ein Bedienungswerk erhalten haben. Dort steht genau drin ob und wenn ja-wann Leinenpflicht besteht. Steht da nichts, besteht auch keine.

Der HH haftet aus der Gefährdungshaftung. Er ist auch zum Schadenersatz verpflichtet, wenn kein Verschulden vorliegt. Einfach weil er ein unberechenbares Tier an der Leine hat, welches eine erhöhte Gefahr darstellt. Dabei will der Gesetzgeber die Allgemeinheit vor erhöhter Gefahr schützen. Nur wenn der Hund zum Einkommen bei trägt oder dem Unterhalt des HH dient, (Wachhund, Zirkushund) kann dieser sich entlasten. Indem er beweist, daß er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. (Entlastungsbeweise sind sehr schwer)
Und deshalb zahlt wer gebissen hat.

Hallo Lutz, der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und dem Vertreter einer Gesellschaft oder eines Mehrfachagenten ist gewaltig!

Der Versicherungsmakler ist nicht an ein Unternehmen gebunden. Er bezahlt für monatliche Aktualisierungen seiner Vergleichsprogramme um für die Kundschaft zu makeln. Die Versicherer schicken dem Makler ihre Maklervertreter mit bunten Prospekten ins Büro, wenn sie Geschäft anbieten wollen. Ein Makler muß keine Geschäftspläne erfüllen, er kann machen was er will und verkaufen was er am günstigsten findet. Er ist nicht geknebelt und muß im Sinne des Kunden handeln, weil er persönlich für Falschberatung haftbar gemacht werden kann. Er haftet persönlich mit seinem Eigentum.

Der Vertreter einer Gesellschaft, oder ein Mehrfachagent der für 3 Gesellschaften einer Holding arbeitet, muß Pläne erfüllen und zum wöchentlichen Rapport antreten. Dafür übernimmt die Gesellschaft dann auch seine Haftung wenn er die Leute über`s Ohr haut. Was schon vorgekommen sein soll.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

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