Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

allgemeine Themen rund um die Hundehaltung, Recht und Versicherungen
Leonie

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Leonie » Do 4. Okt 2012, 22:27

An alle hier im Forum,

danke für Eure Rückmeldungen.

In Brandenburg braucht man keine Hundehaftpflicht- Versicherung bei der Anmeldung zur Steuer eines Hundes vorlegen. Trotzdem ich eine Tierhalter- Haftpflichtvers. jedem Hundebesitzer nur ans Herz legen kann, die habe ich seit 1980 für meine Hunde immer abgeschlossen. So dumm kann man manchmal nicht denken wie es laufen kann.

Aber wie gesagt, ab 40 cm Schulterhöhe und 20 kg braucht man hier in Brandenburg ein polizeiliches Führungszeugnis und dann diese komische Antragsformulierung ( Führen eines gefährlichen Hundes, so ein Schwachsinn!!!!!) , das war meine Verwunderung---nicht das polizeiliches Führungszeugnis als solches.

@ Hallo Birgit, vielleicht bringst Du das noch in Erfahrung beim Ordnungsamt?

Liebe Grüße Leonie mit Stine

Uschi

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Uschi » Do 4. Okt 2012, 23:27

Hallo Kathrin,

mich fragte keiner nach einer Haftpflichtversicherung bei der Anmeldung der Hunde. Wieso auch? Es ist nicht Pflicht eine solche abzuschließen. Aber durchaus ratsam, wie Leonie sagt.


Und für die BH brauchte ich auch keine, für keine Prüfung wollte man das von mir sehen. Auch nur ein einziges Mal einen Impfausweis.


LG
Uschi

Bine

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Bine » Fr 5. Okt 2012, 06:34

Uschi hat geschrieben:

Und für die BH brauchte ich auch keine, für keine Prüfung wollte man das von mir sehen. Auch nur ein einziges Mal einen Impfausweis.


LG
Uschi
Auf der Anmeldung musst Du aber bestätigen, dass eine solche besteht...
Bei uns wird das bei Fremdstartern schon überprüft! - Mitglieder haben eh eine, die müssen sie zum Jahresanfang vorlegen.
LG Bine

Artus

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Artus » Fr 5. Okt 2012, 12:27

Hallo zusammen,

ein Führungszeugnis braucht man in Niedersachsen nur bei der Haltung gefährlicher Hunde.

Ansonsten müssen hier die Hunde gechipt sein, eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben, und ein Sachkundenachweis muss nachgewiesen werden.

Das Gesetz gilt seit dem 01.07.2011.

Gesetz

LG Rosi

vanja
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Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von vanja » Fr 5. Okt 2012, 18:46

Wenn ich hier im Ort die Hunde anmelde, dann brauche ich garnichts vorweisen. Ich muß nur sagen, ob ein Hund dazu kommt oder einer weg kommt. Das ist bei der Stadt zur Entrichtung der Hundesteuer.

Wenn ich dann zum Ordnungsamt gehe, um das gleiche Anliegen vorzutragen (an-oder abmelden der Hunde) , dann muß ich die Hundehaftpflicht nachweisen.

Nun könnte man ja meinen, daß die Stadt (Steuerstelle) und das Amt (Ordnungsbehörde) sich kurzschließen - aber da steht der Datenschutz vor *grins*

Auf den Hundeplätzen wurde ich immer frühzeitig nach einem Haftpflichtnachweis für die Hunde gefragt.
Liebe Grüße Ilona und die Whippets
mit Alco, Kasi, Krabbe, Grille und Una im Herzen
________
Im Alter haben Erinnerungen denselben Stellenwert, wie in der Jugend die Träume.
Erna Behrens-Giegl
http://whippetweb.blogspot.com

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Kathinka
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Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Kathinka » Sa 6. Okt 2012, 20:44

Hallo Uschi,

wie gesagt, mein Vater hat die Hunde immer an- und abgemeldet. Daher war mir das nur irgendwie in Erinnerung - aber wohl nur, weil wir eine Haftpflicht haben.

Bei der BH muss eine Versicherung vorliegen - ob sie auch überprüft wird, ist wiederum eine andere Sache und wird in den Vereinen verschieden gehandhabt.

Grüßle Kathrin
Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast, einen Hund zu haben macht Dich reich! - (Louis Sabin)

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