Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

allgemeine Themen rund um die Hundehaltung, Recht und Versicherungen
Leonie

Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Leonie » Mi 3. Okt 2012, 22:36

Hallo und guten Abend alle Zusammen,

ich wollte mal etwas berichten:

Als ich die Stine Ende Febr. 2012 zu mir holte, meldete ich sie kurz darauf zur Hundesteuer im Gemeindeamt an. Sofort wurde ich aufgeklärt, Hund über 40 cm Schulterhöhe bräuchte der Hundeführer in Brandenburg nun ein polizeiliches Führungszeugnis. Das war mir auch bekannt, aber für meinen alten AT brauchte ich es noch nicht.

Na gut, ich also das Führungszeugnis beantragt, 13,-- Euro berappt und schlich von dannen. Jetzt, nach ca. 1/2 Jahr, denke ich---was ist eigentlich aus dem Führungszeugnis geworden? Keine Antwort, kein Ergebnis ????? Außerdem dachte ich, hätte gerne eine Kopie von dem aktuellen Führungszeugnis für mein verantwortungsvolles Ehrenamt, da wird es immer wieder verlangt: eben einwandfreier Leumund, keine Gesetzesverstöße usw.

Vor ca. 2 Wochen ich zum Gemeindeamt, trage dort mein Anliegen vor---große Augen--und die Dame verschwandt hinter der Tür des Ordnungsamtes. Ich warte, warte...Freitag mittag... Polizei schwänzelt auch da rum..komische Atmosphäre.

Nach ewiger Zeit kommt die Dame wieder und erläutert mir, sie dürfe keine Kopie machen , wäre nur für das Ordnungsamt bestimmt und nur für
das Führen eines Hundes.
Okay---ich frage, darf ich mal Einsicht nehmen ??? :dog_huh Ich glaube, ich traue meinen Augen nicht! Das Ergebnis logisch in Ordnung, aber
die Antragstellung lautete: Führen eines gefährlichen Hundes ich sage angesäuert : " Wußte gar nicht, dass ich einen gefährlichen Hund führe?"
Ja....mhm...mhm...hat nichts zu sagen die Antragstellung? :dog_mad Wie jetzt? Hat nichts zu sagen???? Ja, es sei bei allen so? :dog_unsure

An dem Tag verließ ich das Amt, grübelte und hakte in der folgenden Woche nach. Weil, ich sehe es nicht ein, dass soetwas in den Akten steht, gibt es vielleicht einen Versicherungsfall ( was man nie hoffen will) oder Beißerei o.a.
Ich bekam dann die mündliche Auskunft, der Computer hätte keine andere Möglichkeit der Anfrage, es gäbe kein "Klick" für Hunde über 40 cm in dem Vordruck, sondern nur "Klick " für gefährliche Hunde?

Dazu muß ich noch sagen, mein Steuersatz wurde für einen ganz normalen Hund angesetzt und auch nicht hochgesetzt auf gefährlichen Hund.
Also, ich will keine Pferde scheu machen.
Aber irgendwie bin ich schon verwundert, erstaunt, verblüfft was so hinter den Kulissen läuft ---hat jemand ähnliche Erfahrungen oder sich nie drum gekümmert um das Ergebnis des polizeilichen Führungszeugnisses. Also, gerade hier in Brandenburg ist das mit den über 40 cm Schulterhöhe--woanders weiß ich es nicht.

Liebe Grüße Leonie mit Stine
Zuletzt geändert von Leonie am Mi 3. Okt 2012, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.

salamander
Benutzer
Beiträge: 176
Registriert: Mo 24. Sep 2012, 15:22

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von salamander » Mi 3. Okt 2012, 22:46

Hallo Leonie,

zu diesem Thema kann ich mangels eigener Erfahrung zwar nichts konstruktives beitragen - aber das ist ja echt haarsträubend!!!

Bin ja mal gespannt, wie das dann bei uns (BW) ablaufen wird...

empörte Grüße von Lisa

Uschi

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Uschi » Mi 3. Okt 2012, 23:41

Hallo Lisa,

in BW ist ein über 40 cm großer Hund kein gefährlicher Hund. Wir brauchen hier auch kein Führungszeugnis für einen über 40 cm großen Hund.



@Leonie
Ich finds auch haarsträubend. Wenn es keinen anderen Knopf als "gefährlicher Hund" gibt, sollten sie bitte mal einen fähigeren Programmierer bemühen. :dog_nowink



LG
Uschi

Benutzeravatar
Kathinka
Benutzer
Beiträge: 207
Registriert: Do 16. Jun 2011, 22:33
Wohnort: Am Rande des Nordschwarzwalds

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Kathinka » Mi 3. Okt 2012, 23:53

Hallo Leonie,

also in Baden-Württemberg gibt es keine Unterscheidung über oder unter 40 cm. Hier muss man seinen Hund nur anmelden (eine Haftpflicht braucht er aber). Für einen "gefährlichen" Hund allerdings gelten andere Bestimmungen, aber wie die genau sind, weiß ich leider nicht.

@Lisa: Hund anmelden und ggf. ne Kopie der Haftpflichtversicherung mit dabei haben, mehr brauchst du nicht (zumindest wäre mir das neu).

Zu dem Thema Amt, da kann ich zwar auch nur den Kopf schütteln, bin aber nix anderes gewohnt.

Im Ort wo meine Eltern wohnen galt bis vor 3 Jahren noch gleiche Hundesteuer für alle (60 Euro pro Jahr; Zweithund 120). Dann hat der Gemeinderat beschlossen die Hundesteuer zu erhöhen (jetzt sinds 70 Euro) und im gleichen Zug "Kampfhunde" auch noch höher zu besteuern. Die Begründung hierfür war, dass einige aus der Nächstgelegen Stadt (die utopische Steuern für "Kampfhunde" verlangt) ihren Hund über Freunde im Dorf angemeldet haben, um den günstigeren Satz nur zahlen zu müssen.
Man hat keine Möglichkeit den Steuersatz wieder auf das normale Niveau zu senken, auch nicht wenn die Gefährlichkeit des Hundes durch einen anerkannten Test wiederlegt wurde. (Da fällt mir ein, dass ich diesbezüglich mal mit der Gemeinderätin meines Vertrauens eine Unterhaltung führen wollte).
Der größte Witz ist aber, dass vor Jahren, als das mit der erhöhten Steuer und er Kampfhundeverordnung angefangen hat, Bekannte (die einen Staff aus dem Tierheim übernommen haben) extra auf dem Rathaus angefragt haben, ob sie was besonders vorlegen müssen oder er erhöhte Steuern kostet die Dame vom Amt sie doof angeglotzt hat und erst mal nachfragen musste, ob es sowas gibt (was dann verneint wurde). Die Bekannten dürfen jetzt auch den teuren Satz zahlen.

Grüßle Kathrin
Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast, einen Hund zu haben macht Dich reich! - (Louis Sabin)

Leonie

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Leonie » Mi 3. Okt 2012, 23:58

Hallo Uschi,

genau--es wird wohl gleichgesetzt---über 40 cm Schulterhöhe kann nur gefährlich sein ganz, ganz gefährlich!!!!

Ja, und ein fähiger Programmierer wäre auch nicht schlecht für die Antragsformulare

liebe Grüße Leonie mit Stine

Benutzeravatar
Fricco
Benutzer
Beiträge: 339
Registriert: Di 25. Okt 2011, 17:42
Wohnort: Landkreis Teltow Fläming

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Fricco » Do 4. Okt 2012, 00:05

Hallo Leonie,

da ich in Brandenburg wohne, kenne ich diese Verpflichtung. Ich hab allerdings mir das Führungszeugnis nicht zeigen lassen, sondern gleich an das Ordnungsamt weiterleiten lassen. Ich dachte mir, wenn sie es denn so wollen - mir egal.

Die Hundesteuer hat sich auch bei mir dadurch nicht erhöht.

Wahrscheinlich gelten demnächst auch Westies als gefährliche Hunde ....

L.G. Helga + Fricco

Benutzeravatar
Regine
Administrator
Beiträge: 2907
Registriert: Mo 24. Okt 2011, 20:33
Kontaktdaten:

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Regine » Do 4. Okt 2012, 11:22

Hallo Kathinka
du brauchst um einen Hund in Ba-Wü zur Hundesteuer anzumelden keine Haftpflichtversicherung...es ist ja kein Auto :dog_biggrin .Eine Haftpflichtversicherung ist freiwillige, wenn auch sehr sinnvoll.
Eine Kampfhundesteuer zu erheben ist, wie auch die Hundesteuer, Gemeindesache bei uns beträgt sie 600€, da wurde manch ein Stafford zum BoxerMix.
Übrigens müssen wir nicht mal die Rasse angeben sondern nur ob Kampfhund oder nicht.
LG Regine
Den Reichtum eines Menschen kann man an den Dingen messen,
die er entbehren kann, ohne seine gute Laune zu verlieren.

Henry David Thoreau (1817 - 1862), US-amerikanischer Philosoph, Naturalist, Schriftsteller und Mystiker

vanja
Benutzer
Beiträge: 755
Registriert: Mo 25. Jan 2010, 21:11
Wohnort: NRW, Kreis Unna

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von vanja » Do 4. Okt 2012, 18:01

Wer einen Hund in NRW anmeldet, der braucht eine Hundehaftpflichtversicherung - also einen Nachweis, daß man eine Versicherung hat und wo ich den Thread gerade lese fällt es mir auch wieder ein - ein Führungszeugnis.

Jeder Hund der größer als 40cm und schwerer als 20kg ist gilt als gefährlich - ist aber kein Hund der Gefahrhundverordnung.

In der Gefahrhundverordnung sollten eigentlich nur Hunde landen, die wirklich auffälllig geworden sind, obwohl dort schon Hunde stehen, die einer gewissen Rasse angehören.

Das Führungszeugnis wird bezahlt und von der erstellenden Stelle direkt zum Empfänger - dem Ordnungsamt - weitergeleitet. Somit kann das Zeugnis auch nicht in falsche Hände geraten. Im Zeugnis steht nur drin - wenn man nichts verbrochen hat, also keinen Eintrag hat - kein Eintrag. Ist also ziemlich unspektakulär, was dort aufgeführt wird.

NRW hatte das erste Landeshundegesetz (siehe §11 - große Hunde).
Liebe Grüße Ilona und die Whippets
mit Alco, Kasi, Krabbe, Grille und Una im Herzen
________
Im Alter haben Erinnerungen denselben Stellenwert, wie in der Jugend die Träume.
Erna Behrens-Giegl
http://whippetweb.blogspot.com

Benutzeravatar
menzelova
Benutzer
Beiträge: 225
Registriert: Mi 20. Okt 2010, 20:27
Wohnort: Potsdam

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von menzelova » Do 4. Okt 2012, 19:27

Hallo Leonie,

meist haben wir ja was anderes vor als Ordnungsamt, aber wenn es mal passt, fragen wir mal bei uns nach ... müsste ja dann genau so sein, wie bei Dir.

Grüße
Birgit

Benutzeravatar
Kathinka
Benutzer
Beiträge: 207
Registriert: Do 16. Jun 2011, 22:33
Wohnort: Am Rande des Nordschwarzwalds

Re: Polizeiliches Führungszeugnis und der AT

Beitrag von Kathinka » Do 4. Okt 2012, 22:02

Hallo Regine,

ich war mir nicht ganz sicher mit der Haftpflicht, weil ich meinen Hund nicht selber angemeldet habe (Papa erledigte solche Sachen bisher immer).

Ich denke mal, wenn man die Haftpflicht (oder Kopie) dabei hat, kann nicht schaden, vielleicht verlangen es manche Gemeinden (bei der BH muss die Bescheinigung ja auch vorliegen).

Grüßle Kathrin
Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast, einen Hund zu haben macht Dich reich! - (Louis Sabin)

Antworten

Zurück zu „Allgemeines“