Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

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Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Beitrag von Kommissar » Mi 19. Jun 2013, 11:25

Hallo zusammen,

bei uns in der Presse wird seit Tagen über die sich aus dem obigen Gesetz ergebende Pflicht zur zusätzlichen, kostenpflichtigen Registrierung von Hunden berichtet.

Auf die Schnelle habe ich hier im Forum nicht gefunden, ob darüber schon mal diskutiert wurde. Ich kann mich erinnern, dass über den Sinn des Hundeführerscheins diskutiert wurde. Darum geht es mir nicht. Sondern darum, dass wieder dem ehrlichen Hundebesitzer zusätzliche Kosten aufgedrückt werden.

Aus diesem Grund habe ich gerade folgendes Schreiben verfasst und abgeschickt:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Straße 2
30169 Hannover



19. Juni 2013
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Halter eines Hundes bin ich von der Pflicht zur Registrierung gemäß § 16 NHundG betroffen.

Gegen diese kostenpflichtige Registrierung protestiere ich hiermit ausdrücklich.

Begründung:

Mein Hund ist bei der zuständigen Gemeinde bereits registriert. Es ist nicht hinnehm- und einsehbar, dass trotz der Erhebung der Hundesteuer, jetzt nochmals eine weitere kostenpflichtige Registrierung mit der Zusatzinformation über die Chipnummer erfolgen soll.

Als Hundesteuerzahler erwarte ich, dass dieses Geld ggfls. für den Aufbau und die Pflege eines zentralen Registers unter Zusammenführung der vorhandenen Hundesteuerdaten und Ergänzung durch die Information über die Chipnummer, verwendet wird. Eine andere, zweckgebundene Verwendung dieser Steuer kann ich gemeindeübergreifend nur in Teilen und in Einzelfällen erkennen.

Die der Presse zu entnehmenden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, als Begründung dafür die Hundesteuerdaten nicht zu verwenden, sind völlig aus der Luft gegriffen. Die Verwendung hätte mit einer zusätzlichen Datenschutzerklärung legalisiert werden können. Schließlich muss für die unsinnige, neue Registrierung ebenfalls eine Datenschutzerklärung abgegeben werden.

Vor diesem Hintergrund erfolgt meine Zahlung der Registrierungsgebühr unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah eine Entscheidung darüber fällen wird, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ob es was nützt weiß ich nicht. Wenn sich möglichst Viele dem Protest anschließen, wird er zumindest wahrgenommen. Wer mag kann sich gern des obiges Textes bedienen.
CU - Joachim, + Kommissar Derrik
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Re: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Beitrag von lutz » Mi 19. Jun 2013, 12:55

Hallo Joachim,

so wie ich die Behörden kenne sind sie stur und unbeweglich und an diesen Registrierungsstellen sitzen meist noch Leute die außer mit dem richtigen Parteibuch mit nichts besonderem im Kopf weiter gesegnet sind so dass man jede Registrierung bei verschiedenen Behörden mindestens zweimal vornehmen lassen muss damit vielleicht eine davon denn auch stimmt und der Beamtenapparat auch immer schön aufgebläht bleibt. Diese alten Parteigenossen müssen ja auch noch nach einem Regierungswechsel alle untergebracht bleiben auch wenn diese Stellen von den Genossen der neuen Regierung neu besetzt werden müssen, die Newcomer wollen doch auch warm und trocken sitzen. Ist doch klar. Bezahlt werden müssen die aber ja auch und deswegen ist die neue Registrierung auch kostenpflichtig. Außerdem ist die Hundesteuer ja nicht zweckgebunden sondern soll vom Hundehalten abschrecken und kann je nach Gutdünken des Finanzamtes für alles Mögliche ausgegeben werden aber doch nicht für die Hunde. Das kommt ja überhaupt nicht in Frage wo würden wir da denn hinkommen? Du wirst mit Deinem Protestschreiben auf Granit stoßen und kannst froh sein wenn dieses von den Behörden überhaupt zur Kenntnis genommen wird und Du einen Ablehnungsbescheid bekommst wenn es nicht sowieso auf dem Amtswege verloren geht.
Datenschutz klar,und denn das Steuergeheimnis. Da kann man natürlich gar nichts machen.
Ich hatte vor Jahren mal einen entlaufenen Hund eingefangen und dass der Polizei gemeldet. Damals gab es noch nicht den Chip und tätowiert war der Hund auch nicht aber er trug am Halsband eine Steuermarke mit Nummer. Der Hund wurde vom Tierschutzverein abgeholt und mein Hinweis dass der Besitzer des Hundes doch wohl leicht über die Steuermarke zu ermitteln wäre wurde zu meinem Erstaunen damit beantwortet dass dieses nur sehr schwierig wäre weil mit der Ermittlung des Besitzers über die Hundesteuermarke das Steuergeheimnis verletzt würde und dieses nicht erlaubt sei. Dazu kann ich nur sagen. Wirklich Ballaballa.

Viele Grüße von lutz mit Greta
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

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Re: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Beitrag von Kommissar » Mi 19. Jun 2013, 13:09

Hallo Lutz,
Deine Einschätzung über die Behörden teile ich absolut. Gleichwohl halte ich einen Protest für sinnvoll, besonders wenn er "breit" vorgetragen wird und nicht nur mit einem einzigen Schreiben von mir.
Hier in Niedersachsen ist es so, dass die jeweilige Gemeinde die Hundesteuer kassiert und das Register führt. Eine junge Erfahrung innerhalb unserer hiesigen Hundegruppe war, dass ein entlaufener Hund, der am Wochenende bei der Polizei landete, montags über das Hundesteuerregister wieder zum Besitzer kam.
Scheint also Ländersache zu sein, genauso wie die Umsetzung des Hundegesetzes.
CU - Joachim, + Kommissar Derrik
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Artus

Re: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Beitrag von Artus » Mi 19. Jun 2013, 16:19

Hallo Joachim,

Dein Einwand bei der Behörde wird nach meiner persönlichen Einschätzung leider nichts bringen.

Das einzige was Du machen kannst, ist ein paar Euro sparen, wenn Du Deine Anmeldung online erledigst.

Siehe hier.

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Re: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Beitrag von Kommissar » Mi 19. Jun 2013, 21:46

Hallo Rosi,
danke für den Tipp, auch wenn ich den schon kannte. Ich weiß, dass es nichts ausrichten wird bei den Behörden zu protestieren. Es tut meinem empfindlichen - und in Bezug auf die allgemeine Benachteiligung von HundehalterInnen besonders angestacheltem - Gerechtigkeitsempfinden allerdings sehr gut und genau deswegen mach' ich es ;)
CU - Joachim, + Kommissar Derrik
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