Wer beißt, der zahlt

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Eddis
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Wer beißt, der zahlt

Beitrag von Eddis » Fr 8. Sep 2017, 23:46

das war einmal. Seit Mai 2016 entscheiden die Gerichte anders. Entsprechend auch die Versicherungen.
Es geht um Gefährdungshaftung. Also es wird keine Schuldfrage gestellt.

Kommt es zu einem Gerangel zwischen 2 Hunden, so ist die typische Tiergefahr des Hundes des Geschädigten bei der Schadenentstehung mitursächlich geworden. Dies muß sich der Geschädigte entsprechend § 254 Abs.1, § 833 Satz1 BGB mindernd auf seinen Anspruch aus §833 Satz1 BGB anrechnen lassen. (BGH Urteil vom 31. Mai 2016)

Heißt, wenn ein Hund gebissen wird, dann wehrt er sich, es findet eine Interaktion zwischen den Hunden statt, die ihrer tierischen Natur entspricht.
Der angegriffene Hund bleibt nicht passiv. Juristisch nennt sich das typische Tiergefahr. Deshalb wird die Rechnung neuerdings durch 2 geteilt, 50/50. ( wenn beide Hunde etwa gleich groß sind)

Mit einer Ausnahme, wenn der Halter des schädigenden Hundes dem Geschädigten auch gemäß § 823 Abs.1 BGB zum Schadenersatz verpflichtet ist. Also wenn der Halter des Angreifers vorsätzlich oder fahrlässig handelte. ( Grundstück nicht gesichert, ohne Leine wo Leinenzwang besteht...) Nur dann muß die Rechnung in voller Höhe übernommen werden.

Beispiel: Mein angeleinter Hund trottet nebenher und wird von einem frei laufenden Hund attakiert, ich leine ihn ab und er wehrt sich. Der Angreifer hat keine Blessuren, mein Hund ist verletzt. Bleibe ich auf 50% vom Schaden sitzen, weil sich mein Hund gewehrt hat. Juristisch: Und/also weil ich als Tierhalter meine Umwelt mit einem lebenden Organismus konfrontiere, dessen Verhalten ich wegen seiner tierischen Eigenwilligkeit nicht in vollem Umfang kontrollieren kann. Ich kann nicht unterbinden, daß er zurück beißt.

Wenn jedoch der Angreifer ausgebüxt ist, weil der Zaun ein Loch hatte, dann muß der Schaden (womöglich) zu 100% erstattet werden. Denn sein Halter handelte (womöglich) fahrlässig.

Leute ich hoffe, ihr kennt einen Anwalt der sich mit Gefährdungshaftung auskennt und habt eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten trägt. Früher war alles einfacher.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

Lena
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Re: Wer beißt, der zahlt

Beitrag von Lena » Sa 9. Sep 2017, 12:19

Nee, Simona, früher war nicht alles einfacher. Das machen die Versicherungen schon ziemlich lange so.
Mir ist sowas schon im Jahr 2000 passiert; mein damaliger Hund wurde angriffen und schwer verletzt, hat sich nicht gewehrt!
Und trotzdem bin ich auf der Hälfte der Rechnung sitzengeblieben, weil ja auch von meinem Hund eine Gefahr ausgeht.
Alleine schon der Umstand, daß man ein Tier hält, reichte zu dieser Maßnahme.

Ich weiß schon, warum ich jede Beisserei sofort im Keim ersticke, notfalls mit vollem Körpereinsatz.

LG Lena

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