













soviel dazu und nun:

Benita
Kann mir bitte jemand erklären, warum diese Regelung für unsere AT nicht zutrifft und somit irrelevant ist?Zitat: Es wird weiterhin auf die Zuchtordnung des VDH hingewiesen, die vorgibt, dass nur ED-1 mit ED-0 verpaart werden sollte und ED-2 nur nach Vorliegen eines Zuchtprogramms eingesetzt werden dürfe, welches für unsere AT ja nicht zutrifft und somit irrelevant erscheint.
Das kann ich so nicht bestätigen, da in der ZO des VDHs der ED-G garnicht erwähnt wird.terriertussi hat geschrieben:nach VDH - Richtlinien darf EDG und 1 nur mit ED0 verpaart werden; beste Verpaarung ist natürlich ED0 mit 0.
Hallo zusammen,Klassifizierung :
Nach der International Elbow working Group wird die ED je nach Ausmaß der Erkrankung in drei klinische Stadien eingeteilt. Hierbei wird lediglich der Schweregrad der Arthrose über das Ausmaß der Knochenzubildungen (Osteophyten) beurteilt. Das Auftreten spezifischer Läsionen (FCP, IPA, OCD) wird lediglich vermerkt, nicht jedoch für die Klassifizierung verwendet:
Schweregrad
Kriterien
Grad 0: Normal
keine Osteophyten oder Sklerose
Grad I: Milde Arthrose
Osteophyten kleiner als 2 mm oder Sklerose der Gelenkfläche (Incisura trochlearis) der Elle
Grad II: Moderate Arthrose
Osteophyten zwischen 2 und 5 mm groß
Grad III: Schwere Arthrose
Osteophyten größer als 5 mm
Quelle: Wikipedia
und solange das so ist, kann EDG auch mit ED1 verpaart werden.kenzo hat geschrieben:so viel ich weiß gibt es den Grenzfall derzeit nur beim KfT! Hört sich für mich an wie man weiss es nicht, ob es eine ED ist oder ein bisschen schwanger?