Benita schrieb in "18 Stimmen zu wenig": ich hab auf der letzten Ausstellung Diskussionen unter AT-Züchtern "belauscht", wo sich anscheinend doch in Dingen ED noch was tun könnte.
Peter schrieb in Züchterversammlung 2011: Könnt euch ja ein neuen ED Antrag ausdenken
Es wird auch erzählt, dass ein Züchter wegen des Beschlusses Klage einreichen will.Ich schrieb: Was mich auch verwundert, ist die Diskrepanz zwischen dem „geschriebenen Wort“ im Antrag zur ED, dort ist klar formuliert, dass es um die Bekämpfung der ED geht, und den Veröffentlichungen im offiziellen Mitteilungsblatt „Der Terrier“ 11/2010.
Da wird auf Seite 5 unter „Beschlüsse der Mitgliederversammlung…..“ veröffentlicht:
Zitat: Dies dient zunächst der Datenerhebung und hat derzeit noch keine züchterischen Konsequenzen.
Keine züchterischen Konsequenzen?????
Es gilt das geschriebene Wort im Antrag. Dieser Text wird in den Satzungen ggf. aufgenommen. Dort steht nichts von „dient zur Zeit nur der Datenerfassung“.
Dass ist wirklich nicht in sich stimmig.
Ich stelle mir nun die Frage, ob die Beschlüsse Teil A und B aus rechtlichen Gründen anfechtbar sind und daher ggf. nicht durchsetzbar
sind?
