Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Themen rund um das Zuchtwesen
Artus

Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von Artus » So 5. Dez 2010, 10:58

Hallo zusammen,
Benita schrieb in "18 Stimmen zu wenig": ich hab auf der letzten Ausstellung Diskussionen unter AT-Züchtern "belauscht", wo sich anscheinend doch in Dingen ED noch was tun könnte.
Peter schrieb in Züchterversammlung 2011: Könnt euch ja ein neuen ED Antrag ausdenken
Ich schrieb: Was mich auch verwundert, ist die Diskrepanz zwischen dem „geschriebenen Wort“ im Antrag zur ED, dort ist klar formuliert, dass es um die Bekämpfung der ED geht, und den Veröffentlichungen im offiziellen Mitteilungsblatt „Der Terrier“ 11/2010.
Da wird auf Seite 5 unter „Beschlüsse der Mitgliederversammlung…..“ veröffentlicht:

Zitat: Dies dient zunächst der Datenerhebung und hat derzeit noch keine züchterischen Konsequenzen.
Keine züchterischen Konsequenzen?????

Es gilt das geschriebene Wort im Antrag. Dieser Text wird in den Satzungen ggf. aufgenommen. Dort steht nichts von „dient zur Zeit nur der Datenerfassung“.

Dass ist wirklich nicht in sich stimmig.
Es wird auch erzählt, dass ein Züchter wegen des Beschlusses Klage einreichen will.

Ich stelle mir nun die Frage, ob die Beschlüsse Teil A und B aus rechtlichen Gründen anfechtbar sind und daher ggf. nicht durchsetzbar
sind?

smartopen

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von smartopen » So 5. Dez 2010, 18:37

so wie die Sache sich darstellt, gibt es keine rechtlichen Mittel, die der Kft dafür oder dagegen auffahren könnte, und meines wissen wurde diese Datenerfassung auch erstmal für 4 Jahre festgelegt ( also vorläufig ) und zu den Konsequenzen, da würden wohl einige Hunde, aus der Zucht genommen werden müssen, das könnte sich für gewisse Personen dann als Bumerang erweisen

Balou

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von Balou » So 5. Dez 2010, 19:02

Hallo "SMARTOPEN",

es wäre schon schön, wenn du dich hier vorstellst, was hält dich davon ab? Hast du etwas zu verbergen? Es sind mittlerweile über 300 User hier registriert und die meisten haben sich auch vorgestellt, warum du nicht? Du musst ja nicht deine Adresse und alles angeben, aber ein Vorname wär schon schön. Es hat immer was von "SCHNÜFFELN", wenn man überall mitreden möchte und seinen Namen nicht nennt.

Gruß

Tobias

Artus

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von Artus » So 5. Dez 2010, 20:48

Hallo smartopen,

es ist richtig, dass man sich nach den Regeln des Forums nicht vorstellen muss.

Auf der anderen Seite möchte aber niemand mit Dir diskutieren, wenn Du Dich nicht zumindest hinsichtlich Deines Namens outen möchtest. Dies solltest Du einfach akzeptieren.

Solltest Du nun unserer Bitte nachkommen, uns Deinen Namen mitzuteilen, möchte ich Dich noch bitten, Dir meinen Beitrag noch einmal durchzulesen, entweder habe ich mein Anliegen nicht deutlich machen können, oder Du hast Dir den Beitrag nicht richtig durchgelesen.

LG Rosi

terriertussi

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von terriertussi » So 5. Dez 2010, 21:34

Hallo,

bin auch gespannt, was sich da tut. Wenn jedenfalls bewiesen wird, dass der modus operandi inkorrekt war, wird der Beschluss, denke ich, vom Amtsgericht nicht zugelassen und damit nicht eingetragen. Ich persönlich würde das sehr begrüßen. wer röntgen will, tut das sowieso. Und wenn letztendlich bis zum Inkrafttreten des Beschlusses nur bekannt gegeben wird, das der Hund geröntgt ist, aber nicht, mit welchem Ergebnis, und wenn die ED 1 bis ...geröntgten Hunde den Züchtern nicht bekannt gegeben werden und davon z.B. in der Deckrüdenliste nichts steht, ist die Sache sowieso der reine Lacher.

Ja, "lüncht" mich ruhig, ich werd eh von euch geschnitten, aber wir leben in der "Meinungsfreiheit"... ob es passt oder nicht.
Beste Grüße
Benita

Artus

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von Artus » So 5. Dez 2010, 23:31

Hallo Benita,

ich bin Befürworterin des Beschlusses Teil A.

Wenn der Beschluss der MV vom Registergericht wegen rechtlicher Anfechtbarkeit nicht eingetragen wird, finde ich dieses zwar persönlich nicht gut.

Tatsache ist aber, dass auch rechtliche Dinge bei Anträgen zur MV und daraus resultierenden Beschlüssen beachtet werden müssen. Setzt man sich darüber hinweg, muss man mit Einsprüchen rechnen, und wenn diesen stattgegeben wird, kann man wieder bei „null“ anfangen.

Ich finde im Übrigen einen sachlichen Meinungsaustausch gut, und kann auch damit leben, dass Du anderer Meinung hinsichtlich der ED bist wie ich. Durch Diskussionen und Meinungsaustausch kann man auch dazulernen.

Hinsichtlich der Eintragung der Untersuchungsergebnisse ED im Dogbase könnte ich mir vorstellen, dass mit dem ausdrücklichen Einverständnis zur Veröffentlichung der Ergebnisse durch den Besitzer einer Eintragung nichts im Wege stände.

LG Rosi

redchili

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von redchili » Mo 6. Dez 2010, 08:13

OT

Hallo Benita,
terriertussi hat geschrieben:Ja, "lüncht" mich ruhig, ich werd eh von euch geschnitten, aber wir leben in der "Meinungsfreiheit"... ob es passt oder nicht.
wer ist "euch"? Alle 300 anderen User?

Viele Grüße,
Antje mit Luzie

airenois
Benutzer
Beiträge: 985
Registriert: Fr 4. Jun 2010, 13:48
Wohnort: in Ostwestfalen

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von airenois » Mo 6. Dez 2010, 09:02

Hallo Benita,

warum sollte ich dich lynchen... du warst auf der MV 2010 und hast deine Meinung offen und ehrlich vorgetragen....

Wenn mal mehr User ( sofern Mitglied im KfT ) diese Möglichkeit wahrnehmen könnten / würden.

Gruß
Nicole
Lieben Gruß Nicole & Ennox und Erle

Benutzeravatar
kenzo
Benutzer
Beiträge: 1593
Registriert: Mo 25. Jan 2010, 20:31
Wohnort: Kirchzarten/Schwarzwald
Kontaktdaten:

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von kenzo » Mo 6. Dez 2010, 09:15

Hallo Antje,

mit Euch, meint Benita nicht uns Forumsuser! Hatte sie gestern Abend noch diesbezüglich am Telefon. Lese noch mal genau den vorletzten Satz, dann wirst Du verstehen, wen Benita meint.

Ansonsten kann ich sagen, dass wir uns hier in der Diskussion auf sehr dünnem Eis bewegen.

Ich würde mal abwarten, was passiert.

Gruß
Uli
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

terriertussi

Re: Beschluss "ED" MV 2010 rechtlich nicht korrekt?

Beitrag von terriertussi » Mo 6. Dez 2010, 17:41

Hallo alle, schön, bei euch zu sein... ja, ich meine garantiert nicht alle :-) Forumsuser....

Liebe Rosi,

ich werde meine Hunde auch röntgen lassen - aber eben FREIWILLIG auch ohne Beschluss.... und bei den "neuen" Zuchthunden finde ich das auch ganz sinnvoll - schon, um zu beweisen, dass unsere Rasse nicht ED-krank ist...

Liebe Grüße
Benita

Antworten

Zurück zu „Zucht“