Rosi schrieb: Dann tauchen da bei mir auch noch solche Fragen auf, wie es zu bewerten ist, wenn ein Hund mit ED 2 bewertet wurde, in dem Gutachten aber vermerkt wurde, ED 2 aufgrund altersbedingter Arthrose!?
Hallo Rosi,
Woher hast Du diese Information, dass im Gutachten das Wort altersbedingt vorkommt? Der Originaltext der Züchterhomepage lautet:
Aufgrund von Arthrosen wurde er mit ED-1/2 bewertet - offizieller Wortlaut der Röntgenauswertung: “Athrosegrad: 2 re, 1 li” -
leider findet bei der Beurteilung das Röntgenalter keine Berücksichtigung
Rosi schrieb: Ich habe schon einmal unter ED geschrieben, dass hier nach meiner festen Überzeugung der Verein handeln muss. Der Verein hat in züchterischen Angelegenheiten einen "rechtssicheren Raum" zu schaffen.
Er muss klar und deutlich aufzeigen wie sich Züchter und Deckrüden Besitzer bei ED zu verhalten haben. Wir haben bereits jetzt keinen "rechtsleeren Raum" mehr. Der KfT ist Mitglied im VDH.
Es gibt Vorschriften zur ED. Die geltenden Vorschriften sollten auch im Terrier veröffentlicht werden. Zurzeit ist es doch so, dass der Verein bei Hunden mit ED, die nicht zur Zucht eingesetzt werden dürfen, mit Rücksendung des Gutachtens daraufhin weißt, dass mit kranken Hunden nach dem Tierschutzgesetz nicht gezüchtet werden darf. Aber dieses Schreiben bekommen nicht alle Besitzer von ED Hunden. Ggf. wird dieses unterschiedliche Handeln von den Besitzern auch falsch eingeschätzt. Auf jeden Fall ist auch hier einmal mehr auf das "Durcheinander" im KfT hinzuweisen.
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Ab ED Grad 2 sollen die Besitzer das Schreiben vom KfT erhalten. Solange es noch keine Regelung des KfT gibt, gilt m.E. nach, die Regelung des Muttervereines, nämlich die des VDH. Dort ist klar beschrieben, dass ED-2 Hunde nur mit ED-0 Hunden verpaart werden dürfen, sofern der Rassehundverband, wäre bei uns der KfT, hierfür ein Zuchtprogramm aufgelegt hat. Bei uns gibt es derzeit noch keine endgültige Regelung, da die Beschlüsse der MV vom Gericht noch nicht verabschiedet sind. Gegen die Regelung des VDH wurde im vergangenen Jahr und auch dieses Jahr wieder reihenweise verstossen, da auf
ED nicht untersuchte Hündinnen von einem ED-2 Rüden belegt wurden.
Siehe Absatz 10 der ED Regelung VDH.
Hier der Originaltext der VDH-Regelung:
IV. Bekämpfung der Ellenbogendysplasie ( ED )
1. Rassehunde-Zuchtvereine, in deren Zuchtbestand Ellenbogendysplasie (ED) vorkommt, die zuchthygienische Maßnahmen erfordert, sind zur Erstellung von verbindlichen Untersuchungs- und Bekämpfungsverfahren verpflichtet.
2. Der Begriff „Ellenbogendysplasie“ (ED) umfasst unterschiedliche erbliche Erkrankungen des Ellenbogengelenks.
Den Rassehunde-Zuchtvereinen wird wegen der Komplexität der ellenbogendysplastischen Erkrankungen empfohlen, neben der Begutachtung der Aufnahmen und der vorgegebenen Paarungsbeschränkungen zusätzliche wissenschaftlich abgesicherte Verfahren verbindlich vorzusehen.
3. Die Auswertung erfolgt nach unterschiedlicher Graduierung in ED–frei, ED–I (1), ED–II (2) und ED–III (3).
4. Zur Begutachtung der Ellenbogendysplasie (Auswertung der Röntgenaufnahmen) sind nur Mitglieder der „Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e. V.“ (GRSK) zugelassen.
5. Das Verfahren der Bestellung und Abberufung von Gutachtern und Obergutachtern entspricht dem der Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD) – III Abs. 7 und 9-.
6. Bei der Durchführung des Röntgens gilt III. Abs. 5, 6 und 8 entsprechend.
7. Die Anzahl der einzureichenden Röntgenaufnahmen für die Begutachtung ist zwischen Gutachter und Rassehunde-Zuchtverein abzustimmen. Standardaufnahmen sind eine Projektion in Seitenlage (ML) gebeugt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation.
8. Für die Erstellung eines Obergutachtens sind die Erstaufnahmen sowie je Gelenk drei Neuaufnahmen beizufügen, und zwar in Seitenlage (ML) gebeugt und gestreckt und in Brustlage (CrCd) mit dem Gelenk in 15 Grad Pronation. Zusätzlich kann die Einbeziehung computertomographischer Untersuchungen (CT) erfolgen. Für die Neuaufnahmen gilt III. Abs. 7 entsprechend.
9. Rassehunde-Zuchtvereine sollten dafür Sorge tragen, dass die einzelnen Röntgenbilder nach Auswertung in das Eigentum des Vereins übergehen und dort archiviert werden und festlegen, dass die Unterlagen für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können.
10. Eine Zuchtverwendung von Hunden mit ED-Grad III (3) ist untersagt. Im Zusammenhang mit einem wissenschaftlich anerkannten Zuchtprogramm, das vom VDH genehmigt wurde, können Hunde mit ED-Grad II (2) mit ED-freien Hunden verpaart werden.
Es wird empfohlen, Hunde mit ED-Grad I (1) nur mit ED-freien Hunden zu verpaaren.
Rosi: Auf Grund der zuvor genannten Verhaltensweisen, kommt dann vielleicht auch ein derartiges Handeln wie von Jutta beschrieben zustande. Wenngleich ich mich noch in die Motivation für ein derartiges Vorgehen reinversetzten kann, finde ich es absolut nicht gut. Wir brauchen die Erkenntnisse für die Zucht. Nehmen wir mal an es gibt eine Erbkrankheit XY, eine Pflichtuntersuchung des KfT gibt es zurzeit nicht. Bei drei Hunden aus einem Wurf wurde die Erbkrankheit zufällig diagnostiziert, alle drei Besitzer handeln wie von Jutta beschrieben.......????
Wenn ich Jutta richtig verstanden habe, meinte Sie mit dem
verschwinden aus der
Zucht!
Terrierlady: Wozu soll ich 1000 Euro für einen Hund vom Züchter mit Papieren ausgeben wenn ich nicht sicher sein kann dass "mein" Hund
aus einer Zucht stammt die keine Erbkrankheiten hat.
Da reicht mir auch ein Hund ohne Papiere für den halben Preis oder sogar weniger bei dem die Eltern zumindest rasserein
(mit oder ohne Papiere) sind. Bei dem weiß ich ja auch nicht woran ich bin. Wenn "mein" Hund dann an einer Erbkrankheit
erkrankt werden die Tierarztkosten ja trotzdem da sein, also ist es ja egal . . . . . dann hab ich zumindest vorher gespart.
Irgendwie hat man das Gefühl da läuft was verkehrt . .
Hallo Ulrike,
Es gibt keine Zucht von Rassehunden in der es keine Erbkrankheiten gibt. Bei Hunden handelt es sich um Lebewesen und nicht um Maschinen. Roboter können wir fehlerfrei programmieren, beim Hund spielt immer noch die Natur die größte Rolle. Und ich gehe davon aus, dass wenn Du Dir einen Rassehund über einen Rassehundeverein anschaffst, die Chancen einen gesunden Hund zu kaufen größer sind, als beim Händler aus der Dissidenz, der gar nicht untersucht!
Gruß
Uli
Quelle: Zuchtordnung VDH, Homepage eines Airedalezüchters