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Zuchtwartordnung
Verfasst: Mo 27. Jun 2011, 16:16
von pio2
Hallo ,
ich habe gerade auf der KFT – Homepage unter Aktuelles – Zuchtwartordnung diesen Satz gefunden:
- Unbescholtenheit im eigenen Zuchtgeschehen.
Nun frage ich mich ob jemand der einen ED 2 Hund zum Zuchteinsatz bringt – oft mit ohne auf ED untersuchten Partner, diesem Satz gerecht wird. ?
Was meint Ihr?
V.G.
Günter & Winston
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Mo 27. Jun 2011, 17:52
von Eddi
Hallo Günter,
pio2 hat geschrieben:- Unbescholtenheit im eigenen Zuchtgeschehen.
das ist ja so ziemlich die denkbar dehnbarste Formulierung, die man sich ausdenken konnte....
pio2 hat geschrieben:ob jemand der einen ED 2 Hund zum Zuchteinsatz bringt – oft mit ohne auf ED untersuchten Partner, diesem Satz gerecht wird.
das kommt immer drauf an, wer das ist und wer das für unbescholten hält und wer überhaupt was für unbescholten hält
Ich persönlich würde das nicht wollen, ob als Züchter oder Welpenintzeressent. Ob es besser ist, überhaupt davon zu wissen oder ob vorhandenes verschwiegen wird oder ob das besser wäre, hach man ist letztlich doch sehr auf Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit angewiesen.
Drum sollte man sich so gründlich wie möglich kundig machen. Das ist ja nicht nur bei Welpen der Fall; wie immer im Leben, hilft es meistens bescheid zu wissen, aber man kann ja auch nicht für alles Sorge tragen und insofern ersetzt Vertrauen oft Wissen.
LG
Eddi
der nur die Sache mit dem Glashaus und den Steinen oder dem ersten zu werfenden Stein dazu einfällt...
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Mo 27. Jun 2011, 18:02
von kenzo
Hallo Günter,
das war nicht auf der KfT Homepage unter Aktuelles sondern auf der privaten HP unserer Rassebetreuer, der Airedale-KfT Homepage, die kein offizielles Organ des KfT ist.
Falls wir den gleichen Rüden meinen, ist es mir nicht bekannt, dass der Deckrüdenbesitzer Zuchtwart ist.
Gruß
Uli
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Mo 27. Jun 2011, 20:41
von pio2
Hey Eddi und Uli,
natürlich kann man es so auslegen: keine öffentlicher Tadel = unbescholten, egal was tatsächlich passiert ist.
Uli, mit der Homepage hast Du natürlich recht, diese Fata Morgana ist mir eigentlich auch bekannt.
Und ich hätte besser Besitzer und/oder Anbieter schreiben sollen, siehe ggf. Homepage.
V.G.
Günter & Winston
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Di 28. Jun 2011, 09:23
von Bettina
Hallo zusammen,
da ich extreme Probleme hatte, den Startbeitrag sinngemäß einordnen zu können, hänge ich unten den kompletten Textauszug, den Günter hier bruchstückhaft zitiert, an:
Zuchtwarte Ordnung
...
* Generelle Voraussetzungen zur Ausübung des Zuchtwarteamtes:
- Zuchterfahrung
- Unbescholtenheit im eigenen Zuchtgeschehen
- Umfangreiche Kenntnisse der Rassen des KFT
- Sachkunde vor allem auf dem Gebiet der Genetik, der Fortpflanzungsbiologie und der Welpenaufzucht
...
Damit liest sich der Startbeitrag schon etwas anders, oder?
Liebe Grüße
Bettina
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Di 28. Jun 2011, 10:12
von Eddi
Moin,
Bettina hat geschrieben:Damit liest sich der Startbeitrag schon etwas anders, oder?
Ja, die Anforderungen an den Zuchtwart werden höher.

Nicht nur Unbescholtenheit, auch Fach- u Sachkunde sind jetzt nötig.
Ok, "fies-Modus" wieder aus.
Auch im Zusammenhang finde ich die Formulierung noch nicht präziser und die (hypothetische?) Frage von Günter, resp an meinen Gedanken dazu ändert das noch nichts.
Wobei die sich ausschließlich auf Günters Beitrag beziehen; ich habe mir nicht die Mühe gemacht, den Zusammenhang via angesprochener HP zu prüfen. Ist für mich eine reine hypothetische Sache und würde erst Praxisrelevanz erlangen, wenn ich mich persönlich mit dem Gedanken trüge, selber zu züchten. Bis dahin muß ich entweder mittels eigener Recherchen oder Vertrauen zum Züchter zusehen ,daß ich den Hund bekomme, den ich erwarte.
Zu den Recherchen gehörte auch zB die Inhalte von Züchter-Aussagen und ihre Umsetzung in der eigenen Zucht zu vergleichen.
LG
Eddi
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Di 28. Jun 2011, 10:51
von Kathrin
Hallo zusammen,
es geht hier um die Voraussetzungen, die ein Züchter erfüllen muss, um Zuchtwart zu werden. Es sollte wohl selbstverständlich sein, dass ein Züchter, der sich um das Amt des Zuchtwartanwärters bzw. später des Zuchtwartes bewirbt, sich in der eigenen Zucht nichts hat zu schulden kommen lassen. Unbescholtenheit bedeutet in dem Fall, dass keine offizielle "Strafe" gegen den Züchter vorliegt. Dies liegt dann vor, wenn z.b. ein Wurf fällt, von dem die Mutterhündin zum deckzeitpunkt noch gesperrt war oder ein Zuchpartner keine zuchtzulassung hat oder oder oder......In solchen Fällen gibt es für den Züchter Konsequenzen. Die angesprochenen Fälle mit der ED gehört nicht dazu, da es beim Airedale momentan keine zuchtrelevanz dafür gibt.
Was mir allerdings aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass nun ein Züchter "nur" noch Zuchterfahrung mitbringen muss und nicht mehr 5 Würfe nachweisen muss. Die ganzen Jahre musste man nämlich 5 Würfe vorweisen, um Zuchtwartanwärter zu werden.
Ich hoffe, die Sache ist nun etwas klarer.
Kathrin
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Di 28. Jun 2011, 11:00
von pio2
Hallo Bettina,
hab vielen Dank für die andere Lesbarkeit meines Startbeitrages.
Ich war zwar der Meinung das ich wenn ich auf einen Satz der Zuchtwartordnung hinweise, auch nur diesen meine. Aber man lernt ja nie aus.
Soll ich in Zukunft erst meine Beiträge hinsichtlich der gewünschten Lesbarkeit einreichen ?
V.G.
Günter
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Di 28. Jun 2011, 11:02
von Anneliese
Moin!
...Ich hoffe, die Sache ist nun etwas klarer.
Ich habe diese Zeilen jedenfalls vom sachlichen her sehr gut verstanden.
Liebe Grüße
Anneliese
Re: Zuchtwartordnung
Verfasst: Di 28. Jun 2011, 11:09
von Bettina
pio2 hat geschrieben:Soll ich in Zukunft erst meine Beiträge hinsichtlich der gewünschten Lesbarkeit einreichen ?
sorry, ich hab es wirklich nicht verstanden.
Nein, Günter, das brauchst Du nicht.
Liebe Grüße
Bettina