Zuchtordnung
Verfasst: Fr 30. Mai 2014, 23:09
Hallo,
in der Zuchtordnung des KfT fand ich gerade folgende, durch mich rot hervorgehobene, Merkwürdigkeit:
5. Die endgültige Wurfabnahme durch den Zuchtwart hat zu erfolgen,
a) wenn die Welpen frühestens die 8. Lebenswoche, spätestens jedoch die 12. Lebenswo-
che vollendet haben,
b) wenn die Welpen nach Angaben des Züchters entwurmt sind und
c) wenn die Grundimmunisierung (Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Par-
vovirose) bereits mindestens 3 Tage zurück
liegt. Die vollständig ausgefüllten Impfpässe
sind vorzulegen.
Dazu meine Frage: Welches Gremium macht die Zuchtordnung und wie kam es dazu, ausgerechnet so was unsinniges wie die Leptospirose-Impfung zur Bedingung für die Wurfabnahme zu machen?
Zudem ist diese einmalige Impfung, vor allem gegen die anderen genannten Krankheiten, in der 8. Woche ja nun keine Grundimmunisierung, da Welpen in der 8. Woche noch erhebliche maternale Antikörper haben. Die Impfung zu dieser Zeit ist wahrscheinlich sogar völlig wirkungslos und dient nur dazu, eine evtl. vielleicht mögliche immunologische Lücke zu schließen, vielleicht.
Deswegen muss ja später nochmal nachgeimpft werden. Von Grundimmunisierung zu sprechen, bei einer Impfung in der 8. Woche, ist völlig daneben.
Und dann noch dieses:
15. Airedale Terrier dürfen erstmalig nur in der Zucht eingesetzt werden, wenn zuvor durch eine
Augenuntersuchung bei einem für solche Untersuchungen qualifizierten Tierarzt (Mitglied des
Dortmunder Kreises - DOK) nachgewiesen wurde, dass bei dem untersuchten Hund PRA
nicht feststellbar ist.Zur Absicherung der Diagnose sind jährlich, spätestens jedoch vor dem
nächsten Zuchteinsatz, bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres Wiederholungsuntersuchun-
gen durchzuführen.
Das stimmt ja nicht mehr. Ich frag mich, was stimmt da sonst noch alles nicht? Wie aktuell und wie gültig ist diese Zuchtordnung?
Wer ist da am Werk? Weiß jemand was darüber?
LG
Uschi
in der Zuchtordnung des KfT fand ich gerade folgende, durch mich rot hervorgehobene, Merkwürdigkeit:
5. Die endgültige Wurfabnahme durch den Zuchtwart hat zu erfolgen,
a) wenn die Welpen frühestens die 8. Lebenswoche, spätestens jedoch die 12. Lebenswo-
che vollendet haben,
b) wenn die Welpen nach Angaben des Züchters entwurmt sind und
c) wenn die Grundimmunisierung (Impfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Par-
vovirose) bereits mindestens 3 Tage zurück
liegt. Die vollständig ausgefüllten Impfpässe
sind vorzulegen.
Dazu meine Frage: Welches Gremium macht die Zuchtordnung und wie kam es dazu, ausgerechnet so was unsinniges wie die Leptospirose-Impfung zur Bedingung für die Wurfabnahme zu machen?
Zudem ist diese einmalige Impfung, vor allem gegen die anderen genannten Krankheiten, in der 8. Woche ja nun keine Grundimmunisierung, da Welpen in der 8. Woche noch erhebliche maternale Antikörper haben. Die Impfung zu dieser Zeit ist wahrscheinlich sogar völlig wirkungslos und dient nur dazu, eine evtl. vielleicht mögliche immunologische Lücke zu schließen, vielleicht.
Deswegen muss ja später nochmal nachgeimpft werden. Von Grundimmunisierung zu sprechen, bei einer Impfung in der 8. Woche, ist völlig daneben.
Und dann noch dieses:
15. Airedale Terrier dürfen erstmalig nur in der Zucht eingesetzt werden, wenn zuvor durch eine
Augenuntersuchung bei einem für solche Untersuchungen qualifizierten Tierarzt (Mitglied des
Dortmunder Kreises - DOK) nachgewiesen wurde, dass bei dem untersuchten Hund PRA
nicht feststellbar ist.Zur Absicherung der Diagnose sind jährlich, spätestens jedoch vor dem
nächsten Zuchteinsatz, bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres Wiederholungsuntersuchun-
gen durchzuführen.
Das stimmt ja nicht mehr. Ich frag mich, was stimmt da sonst noch alles nicht? Wie aktuell und wie gültig ist diese Zuchtordnung?
Wer ist da am Werk? Weiß jemand was darüber?
LG
Uschi