Unangenehme Begegnung

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lutz
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Re: Unangenehme Begegnung

Beitrag von lutz » Sa 25. Sep 2010, 19:18

Hallo Bettina,

danke für den Link.

Das heißt denn dass nach § 170 Absatz 2 die Ermittlungen keinen öffentlichen Anlass ergaben eine Klage zu erheben.

Viele Grüße von lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

Eddi

Re: Unangenehme Begegnung

Beitrag von Eddi » Sa 25. Sep 2010, 20:09

Hallo,

ich erlaube mir mal aus Tante Wiki's unerschöpflichem Wissen zu zitieren:
Einstellung nach § 170 II StPO [Bearbeiten]

Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren gemäß § 170 II StPO einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dieser kann entweder aus tatsächlichen Gründen oder aus rechtlichen Gründen fehlen:
Tatsächliche Gründe:

* Mangel an Beweisen
* Täter nicht ermittelt

Rechtliche Gründe:

* Kein Straftatbestand wurde erfüllt
* Straftatbestand ist gerechtfertigt oder entschuldigt
* Verfahrenshindernisse (Fehlen des erforderlichen Strafantrags, Verjährung, Fehlen des besonderen öffentlichen Interesses)
Keine Ahnung, ob die Staatsanwaltschaft die Gründe mitteilen muß, vermutlich bloß auf Anfrage oder so was komisches.
Hauptsache, alles ist gut ausgegangen.

LG
Eddi

Uschi

Re: Unangenehme Begegnung

Beitrag von Uschi » Sa 25. Sep 2010, 23:38

Hallo Lutz,

auch ich bin froh, dass Ihr das unbeschadet überstanden habt.



Liebe Grüße
Uschi

Freddy

Re: Unangenehme Begegnung

Beitrag von Freddy » So 26. Sep 2010, 09:19

Hallo Lutz,

danke für die Info. Dann hat ja gsd alles ein gutes Ende genommen... :yschwein

LG
Freddy

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