"Ich habe ein Recht am eigenen Bild"
Verfasst: So 22. Aug 2010, 15:32
rief er aus, stieg vom Trecker/Traktor und kam auf mich zu gerannt. "Und das Fahrzeug vorhin gehört auch mir" tönte er weiter "das wird auch gelöscht, sofort!"
Ganze fünf Minuten habe ich gebraucht, bis ich den Mann dazu bekam, mit mir in einem ordentlichen Tonfall zu sprechen.
Bauern/Landwirte/Heueinfahrer gibts, das gibts garnicht.
Nachdem ich dann seinem Wunsch nachgekommen war, das Bild von seinem Traktor, der hoffnungslos überladen war, zu löschen, hatte ich dann Ruhe.
Ich denke, daß das der Hauptgrund war, warum das Männlein so ausgerastet ist. Ich fand es lustig, so ein Fuchsteufelswildesbäuerlein zu erleben. Meine Hunde standen verdattert daneben und dachten sich wahrscheinlich auch ihr Teil.
Jetzt meine Frage an die Foto- und Recht am Bild-Kundigen. Daß ich niemanden ablichten darf, der es nicht möchte, ist klar!
Darum frage ich immer nach, wenn ich jemanden bildlich auf meiner HP einstellen will.
Aber ein landwirtschaftliches Fahrzeug zu fotografieren, wo noch nicht einmal das Kennzeichen zu erkennen ist, ist doch erlaubt? oder doch nicht?
Bin mir eigentlich meiner Sache sicher - aber ein Restzweifel bleibt immer.
Ich muß immer noch grinsen, wenn ich an den tobenden Bauern denke. Ich glaube persönlich, daß er sein überladenes Fahrzeug nicht abgelichtet haben wollte. Um nichts anderes - glaube ich - ging es wirklich. Die Berufsgenossenschaft läßt grüßen?
Übrigens habe ich nun auch gelernt, daß man bei einem Trecker/Traktor mit der Tür knallen kann
Kann mir da jemand etwas zu sagen? Nein, nicht zu dem Türenknallen, nur zu dem Rechtlichen.
Ganze fünf Minuten habe ich gebraucht, bis ich den Mann dazu bekam, mit mir in einem ordentlichen Tonfall zu sprechen.
Bauern/Landwirte/Heueinfahrer gibts, das gibts garnicht.
Nachdem ich dann seinem Wunsch nachgekommen war, das Bild von seinem Traktor, der hoffnungslos überladen war, zu löschen, hatte ich dann Ruhe.
Ich denke, daß das der Hauptgrund war, warum das Männlein so ausgerastet ist. Ich fand es lustig, so ein Fuchsteufelswildesbäuerlein zu erleben. Meine Hunde standen verdattert daneben und dachten sich wahrscheinlich auch ihr Teil.
Jetzt meine Frage an die Foto- und Recht am Bild-Kundigen. Daß ich niemanden ablichten darf, der es nicht möchte, ist klar!
Darum frage ich immer nach, wenn ich jemanden bildlich auf meiner HP einstellen will.
Aber ein landwirtschaftliches Fahrzeug zu fotografieren, wo noch nicht einmal das Kennzeichen zu erkennen ist, ist doch erlaubt? oder doch nicht?
Bin mir eigentlich meiner Sache sicher - aber ein Restzweifel bleibt immer.
Ich muß immer noch grinsen, wenn ich an den tobenden Bauern denke. Ich glaube persönlich, daß er sein überladenes Fahrzeug nicht abgelichtet haben wollte. Um nichts anderes - glaube ich - ging es wirklich. Die Berufsgenossenschaft läßt grüßen?
Übrigens habe ich nun auch gelernt, daß man bei einem Trecker/Traktor mit der Tür knallen kann

Kann mir da jemand etwas zu sagen? Nein, nicht zu dem Türenknallen, nur zu dem Rechtlichen.