Neue Impfverordnung - Tollwut
Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 19:33
Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Jährliche Tollwutimpfung
wird nicht mehr verlangt!
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.
Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, daß der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.
Diese Impfung muß nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heißt: Auch in Deutschland muß dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!
Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!
Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.
In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es wird immer nur verwiesen auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.
Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes.
Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe "Wiederholungsimpfung nach drei Jahren" oder ähnlich haben, könnten Tierhalter so vorgehen:
Sie bitten den Tierarzt, aus der Schweiz einen Tollwutimpfstoff zu besorgen, in dessen Beipackzettel ein Auffrischintervall von drei Jahren angegeben ist, und lassen diesen Impfstoff dann beim nächsten Tollwut-Impftermin verabreichen.
Oder: Sie wenden sich an den Hersteller des Impfstoffs, den der Hund bei seiner letzten Tollwutimpfung erhalten hat, und bitten um eine schriftliche Angabe dazu, wie lange der Impfschutz mindestens hält.
Auch die in Deutschland verkauften Haustierollwutimpfstoffe schützen selbstverständlich länger als ein Jahr, und die Hersteller besitzen entsprechende Daten! (Siehe auch den Beitrag "Dauer des Impfschutzes" auf dieser Website.)
Damit hat man dann etwas in der Hand, wenn das Veterinäramt den Tollwutimpfschutz des Tiers überprüft, etwa wegen eines Beißvorfalls.
Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung. Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich an das EU-Recht angepaßt (siehe auch Beitrag "EU paradox" auf dieser Website.)
Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen. Das ist für den Schutz gegen Tollwut sowieso nicht nötig. Die jährliche Impfung kann den Tieren außerdem schweren Schaden zufügen, vor allem den Katzen, die dadurch Krebs an der Impfstelle bekommen können.
Durch die Änderung der Tollwutverordnung brauchen wir die Petition nicht mehr fortzuführen. Wir danken allen Tierhaltern und Tierhalterinnen, die die Petition unterstützt haben!
Monika Peichl
Professor Dr. Leo Peichl
Quelle: www.haustierimpfungen.de