Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

rb_elkeuhlemann
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_elkeuhlemann » Fr 14. Jan 2005, 23:10


Ein "Hallo" an alle VPG/FH Hundesportinteressierten
der Szene,

ich kann mich bzgl. der mittlerweile heftig diskutierten Qualifikationsprüfung zur LAP VPG in allen Punkten, vorbehaltlos, meinen Vorrednern ohne wenn und aber anschließen - möchte aber noch auf eine weitere Neuerung eingehen:

IPO FH Sichtungsprüfung - auch hier sollen im Vorfeld Qualifikationspunkte nachgewiesen werden.Ich frage mich nun, wo soll diese Qualifikationsprüfung (von der man ja auch noch nicht weiß, ob man dort die nötigen 180 Punkte erreicht!) geführt werden? Ich kenne eigentlich keine OG oder MV, die überhaupt die Möglichkeit hat, eine IPO FH in einer normalen OG Veranstaltung einzubinden und somit anzubieten!Meist handelt es sich doch um Eintagesveranstaltungen! Wo soll dann das Ergebnis herkommen? Oder will man eventuell nur noch Hunde am Start haben, die in anderen Verbänden schon an großen Prüfungen teilgenommen haben? Dies widerspräche jedoch der ganzen Diskussion um die LAP Qualifikationsprüfungen im KfT, wo es scheinbar doch auch darum geht, KfT Prüfungen durchzuführen und zahlenmäßig aufzustocken.
Wo bleibt der Platz für Neueinsteiger?

Eigentlich bin ich nur sprachlos und frage mich, warum man den aktiven Hundesportlern seitens des KfT Vorstandes so die Knüppel zwischen die Beine wirft!

In der Hoffnung, dass die Neuerungen doch vielleicht noch einmal überdacht werden - wo und wie sei einmal dahingestellt - der Förderverein wäre sicher eine sehr gute Möglichkeit, die nicht ungenutzt bleiben sollte - verbleibe ich mit "knurrigem" Terriergruß,

Elke Uhlemann







Elke

rb_Harriet
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_Harriet » So 16. Jan 2005, 17:53


Mit Erstaunen haben wir per Internet von den geplanten bzw. bereits beschlossenen Veränderungen in Bezug auf den Schutzhundesport im KfT erfahren.
Aus Vorgesprächen mit dem LRO Herrn Uwe Krachudel wussten wir von einzelnen geplanten Veränderungen in Hinsicht auf die Qualifizierung zur KLSP. Den Gedanken , diese Siegerprüfung aufzuwerten und wenn möglich die Starterzahl zu erhöhen, können wir voll unterstützen.
Wenn der KfT nicht in der Lage ist, durch Schulungsmaßnahmen der Ausbilder, Schutzdiensthelfer und andere geeignete Personen die Qualität in der Ausbildung der AT zu erhöhen, dann können wir selbst noch mit der Herabsetzung der Qualifizierungspunkte leben!

Die Klubleistungssiegerprüfung sollte der absolute Höhepunkt bleiben, um allen interessierten Züchtern und Hundesportlern die Möglichkeit zu bieten, sich umfassend vom Leistungsgefüge der Airedale Terrier ein Bild machen zu können.

Der KfT hat, wie auch andere kleinere Rasseverbände, das Problem nicht flächendeckend über Ortsgruppen zu verfügen. ( selbst der SV verfügt im Flächenland Brandenburg in unserer unmittelbaren Wohnungsumgebung in einem Umkreis von ca 25km über 4 Ortsgruppen)
In den östlichen Landesgruppen verfügt der KfT über fast keine Ortsgruppen, in denen Hundesport betrieben wird.( Quelle KfT Zeitung: „ Der Terrier“)
Ebenfalls gibt es in diesem Raum auch nur einen KfT Leistungsrichter.
In anderen Regionen Deutschlands ist diese Situation ähnlich.
Darin liegt das Problem an sich schon begründet.
Wie und unter welchen Bedingungen sollen diese Hundesportler zusätzliche Hürden nehmen?
Das geht doch nur mit deutlich erhöhten finanziellen und zeitaufwendigen Maßnahmen.
Über 2/3 aller Teilnehmer an den Landesmeisterschaften arbeiten ihre Hunde in anderen Vereinen. Dies tun sie doch nicht , um sich vom KfT abzuwenden, sondern sind aus oben angeführten Gründen dazu gezwungen. Von vielen weiß ich, dass sie sich dabei noch nicht einmal wohlfühlen . Wenn die Bedingungen es zu lassen würden, würden sie auch lieber mit gleichgesinnten Terriersportlern ihre Prüfungen ablegen.

Unser persönlich geplantes Ziel war es im Jahr 2005 mit zwei AT an der LAP bzw. bei entsprechender Qualifizierung an der Klubleistungssiegerprüfung teilzunehmen. Jetzt steht für uns sogar die LAP in Frage, denn unsere Planungen für 2005 sind langfristig erfolgt. Die Termine sind bis in den Sommer hinein weitergehend ausgeplant.
Für unsere Zuchthündin ( im vergangenen Jahr startete sie auf der KLSP) würde diese plötzliche Festlegung, eine Vorprüfung ablegen zu müssen , fast das Aus für diese Saison bedeuten.
Als wir sie Ende November 2004 belegen ließen, ahnten wir noch nicht, dass sie im Frühjahr schon wieder für eine Prüfung bereit sein müsste. Für sie kommt jetzt frühestens der Sommer in Frage, ob dann jedoch noch eine für uns annehmbare Vorprüfung unter einem KfT Richter läuft, ist mehr als fraglich.

Wir vertreten die Meinung:

1. dass eine Vorprüfung nicht unbedingt mehr Starter auf einer LAP bringen wird , sondern eher weniger. Dieses möchte ich auch gleich kurz begründen. Die Landesgruppen Berlin, Brandenburg, Sachsen Anhalt und teilweise auch Mecklenburg Vorpommern haben in den letzten 6 Jahren damit zu kämpfen gehabt, die erforderliche Teilnehmerzahl für eine gemeinsame LAP zusammen zu bekommen. Wenn jetzt in einer Vorprüfung der eine oder andere Starter die erforderlichen Qualifizierungspunkte nicht erreicht, wird das Zustandekommen einer gemeinsamen LAP unnötig erschwert, wenn nicht gar verhindert!
2. wenn eine Vorprüfung doch erforderlich sein sollte, nicht gleiche Qualifizierungspunkte von 270 Punkten wie auf einer LAP
3. wenn Vorprüfung erforderlich , dann Anerkennung aller unter einem VDH zugelassenen Richter in allen Ortsgruppen , denn wie bereits erwähnt arbeiten 2/3 aller LAP Teilnehmer in diesen Vereinen.

Auf Grund der oben angeführten Punkte, erachten wir die Zurücknahme des Beschlusses über die Zulassungsbedingungen zur LAP als dringend geboten.

Noch einige Gedanken zur Problematik der Teilnahme von Airedale Terrriern auf einer VDH Deutschen Meisterschaft bzw. über die Teilnahmekriterien/ Zulassungsvorschriften für diese Meisterschaft.

Der Kft verfügt nach unserer Meinung nicht über die Substanz wie sie andere große Vereine besitzen, wie zum Beispiel der SV oder der Malinoisclub!
Deshalb sollte der Klub für Terrier sich auch auf das besinnen , was er hat und nicht unter allen Umständen den Bedingungen und Vorstellungen des VDH folgen.
Wenn sich die vorgegebene Teilnehmerzahl, die dem KfT durch den VDH zu gewiesen wird, vielleicht auf 3-4 AT verringert, ist es auch gut und man kann unter diesen Bedingungen damit leben.
Unseres Wissens hatte es der Leistungsrichterobmann in den letzten Jahren ohnehin nicht so einfach, die 5 Starter von einer Teilnahme an dieser Prüfung zu überzeugen.
Wir haben mit unserem Rüden einmal an dieser Qualifizierung VDH/ FCI Meisterschaft teilgenommen.
Für uns war schon damals (2001) klar, an dieser Veranstaltung nicht mehr teilnehmen zu wollen, zu mindestens solange nicht, bis wir auch über einen „fliegenden“ Hund verfügen würden.
Mit ein Grund dafür war auch, dass eine Chancengleichheit für alle Hunde nach unserer Ansicht bei weitem nicht gegeben war.


Der VDH verfügt zwar über eine einheitliche Prüfungsordnung für alle Rasse, die Auslegung dieser wurde jedoch durch die eingesetzten Richter sehr breit gefächert.
Bestnoten gab es fast ausschließlich für schnelle „fliegende“ Hunde. Hier spielte es auch keine Rolle, dass einige von ihnen in den Bedrohungsphasen schneller wurden als die Helfer zu laufen vermochten. Der ernsthafte, aber auf Grund seiner Körperfülle gewichtige und nicht so bewegliche Rottweiler, stand von Anfang an auf verlorenen Posten.

Abschließend meinen wir, ist der KfT gut beraten, alle Bedingungen zu schaffen, um eine anspruchsvolle und würdige Klubleistungssiegerprüfung zu organisieren.
Das ist er seinen Hundesportlern schuldig. Darauf sollte er sich in erster Linie konzentrieren.

Erst zweitrangig sollte er sich um die Belange der VDH Deutschen Meisterschaft kümmern, die ohnehin nur von sehr wenigen Sportlern angenommen wird.

In diesem Sinne werden wir die Leitung und insbesondere dem Uwe Krachudel unsere volle Unterstützung gewähren.

Harriet Pesler und Hartmut Rosenthal Züchter
Airedale Terrier Zwinger „von Erikson“

P.S. gleichlautender Brief wird an den Vorsitzenden des Vorstandes und dem Leistungsobmann übersandt.



rb_elkeuhlemann
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_elkeuhlemann » Mo 17. Jan 2005, 16:45


Hallo,

zu meinem Beitrag vom 14.1.05 möchte ich eine Ergänzung beifügen, da ich heute von dem LRO Herrn Krachudel auf meine Fehlinterpretation der Neuerungen IPO FH Sichtungsprüfung aufmerksam gemacht wurde.

Die Zulassungsbedingungen zu den Sichtungsprüfungen des KfT im Fährtenhundbereich bleiben unverändert! Die aufgeführte Qualifikationsnorm von 180 Punkten gilt für die Sichtungsprüfung IPO FH als Vorgabe des VDH, um an der VDH DM FH teilnehmen zu können!

Dies sei zur Klarstellung gesagt - war von mir so leider nicht richtig verstanden worden!

Wie dem auch sei, ich bin froh, dass dieser Krug an uns Hundesportlern vorübergegangen ist!

Mit nur noch "halbknurrigem" Terriergruß,

Elke Uhlemann



Elke

rb_Gerd
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_Gerd » Mo 17. Jan 2005, 19:01


Hallo, liebe Gebrauchshundesportler,
basierend auf den bis jetzt vorliegenden Beiträgen zu diesem Thema habe ich mich wie auch Harriet entschlossen, dem KfT-Vorstand "Dampf zu machen" und folgenden Brief an den Kft-Vorstand, den LRO Uwe Krachudel und die Rassebeauftragte Petra Friedl gesandt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben auf der o. g. Vorstandsitzung u. a. folgenden Beschluss gefasst:

„Durchführung LG – Ausscheidungsprüfung für Gebrauchshunde in der Stufe VPG 3.
1. Für die Zulassung zur LAP VPG ist mit der Anmeldung der Nachweis mindestens einer VPG/IPO 3-Prüfung, mit mindestens 270 Punkten (Prädikat Sehr gut) und mindestens 85 Punkten in der Abt. C bei ausgeprägtem Verhalten in Triebbeständigkeit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit (TSB) ab dem Tag der vorhergehenden KLSPr vorzulegen. Die Prüfung muß bei einer KfT-termingeschützten Prüfung unter einem KfT-LR abgelegt worden sein.“

Als langjähriges Klubmitglied und Gebrauchshundesportler ist mir dieser Beschluss vollkommen unverständlich und läuft meinen Interessen als airedaleführender VPG-Sportler vollständig entgegen.

Ich fordere Sie daher auf, diesen Beschluss zumindest für das Sportjahr 2005 bis zur KLSP 2005 in Soester Boerde auszusetzen und anschließend dahingehend abzuwandeln, dass die Regelung „Die Prüfung muß bei einer KfT-termingeschützten Prüfung unter einem KfT-LR abgelegt worden sein“ ersatzlos entfällt.

Begründung:

Dieser Beschluss bevorteilt diejenigen Hundesportler und KfT-Mitglieder, die Ihren Wohnsitz in einer Airedale-Hochburg haben und häufig KfT-Prüfungen unter einem KfT-Richter melden können, gegenüber denjenigen Hundesportlern, die in der Airedale-Diaspora leben und zum Besuch einer KfT-Prüfung mit einem KfT-Leistungsrichter oft mehrere hundert Kilometer fahren müssen, um dann auf einem fremden Platz gegen Airedales mit Heimvorteil anzutreten.

Wer wie ich in 35096 Weimar (Lahn) Hundesport treibt, muß sehr weit fahren, um an einer KfT- termingeschützten Prüfung teilzunehmen, die von einem KfT-LR gerichtet wird. Da meine Heimat nun mal nicht zu den Airedale-Hochburgen gehört (die nächsten VPG-veranstaltenden OG sind Knüll und Garbenheim) wird mir und anderen Airedale-Hundeführern (Ute Vohwinkel, Holger Sonneborn, Frank Fischer u.a.) die Quali für die LAP doch sehr erschwert. Ich verstehe diese Regelung schon alleine vor dem Hintergrund nicht, daß die LAP Hessen bereits wegen akutem Teilnehmermangel mit der LAP Rheinland-Pfalz und Saarland zusammengelegt wurde. Mit dieser Neuregelung wird es nun noch schwerer, an einer Quali-Prüfung teilzunehmen. Was spricht eigentlich dagegen, wenn die Quali-Prüfung von einem DVG- oder sonstigem Verbandsrichter abgenommen wird? Über die AZG-Richtlinien und die einheitlichen Prüfungsbestimmungen im VPG- bzw. IPO-Bereich ist doch eine Gleichbehandlung der Prüfungsteilnehmer gewährleistet.

Ich glaube, der KfT hat sich mit dieser Regelung einen Bärendienst erwiesen, weil dadurch einige gute Airedales nicht bei den LAP´s starten können.

Es ist schon erstaunlich, wie sich der KfT-Vorstand über die Köpfe der gebrauchshundesporttreibenden Mitglieder hinwegsetzt und uns Airdedale-Hundesportlern die Ausübung unseres Sports unnötig erschwert. Anstatt froh zu sein über jeden Airedale, der auf einer LAP geführt wird und damit auch das Image des KfT aufpoliert, werden uns vom Vorstand des KfT Knüppel zwischen die Beine geworfen. Wohlgemerkt, ich habe nichts gegen eine Quali-Prüfung zur LAP, auch nicht mit den festgelegten Quali-Punkten (mein Airedale hat im Nov. auf einem fremden Platz die IPO 3 mit 97/90/93a//280 aus dem Stand abgelegt), ein Unding ist jedoch die Vorgabe, daß ein KfT-Richter diese KfT-geschützte Prüfung abnehmen muß.

Weiterhin erscheint mir dieser Vorstandsbeschluß auch rechtlich nicht haltbar.
Das Sportjahr 2004 endete mit der KLSP in Torgau, danach begann das Sportjahr 2005. Es kann nicht sein, dass nach Beginn des laufenden Sportjahres eine Neuregelung für die Qualifizierung für die KLSP dieses Sportjahres eingeführt wird. Damit wären alle zwischen der KLSP in Torgau und dem 08.01.2005 abgelegten Prüfungen, die ansonsten zur Qualifikation zur LAP berechtigen, hinfällig.
Zur allgemeinen Erinnerung: Bisher gab es überhaupt keine Qualifikation für die LAP, das notwendige Ausbildungskennzeichen „VPG 3“ konnte sogar auf der LAP direkt abgelegt werden und berechtigte dann bei einem entsprechenden Ergebnis zur Teilnahme an der KLSP!!!

Ich bitte Sie daher, Ihren Entschluss zu korrigieren und meiner am Anfang aufgestellten Forderung zu entsprechen.

Das gleiche Schreiben geht an der LRO Herrn Uwe Krachudel und an die Rassebeauftragte Frau Petra Friedl und wird in das Forum der Kft-Airedale-Homepage eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Hollstein

Ich bin mal gespannt, welche Reaktionen insbesondere vom Vorstand des KfT kommen und bitte Euch alle, sich auch durch ähnliche Eingaben an den Vorstand des KfT für die Rückgängigmachung dieser unsinnigen Regelung einzusetzen.
Viele Grüße
Gerd Hollstein mit Jalomonis Nick


rb_Uwe
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_Uwe » Mo 17. Jan 2005, 22:27


Hallo zusammen,

dann sind wir mal gespannt, wie das weitergeht. Heute ist auf der KfT-Seite der offizielle Wortlaut der neuen Bestimmung in einem Word-Dokument von H. Ritz veröffentlicht worden. (KfT-Homepage)

Der Inhalt des Word-Dokuments wurde so auch auf der Airedale-Homepage übernommen (Airedale-Homepage). Damit ist es also quasi "amtlich"!

Vielleicht pilgern wir dieses Jahr alle als Zuschauer zur KLSP. Die Frage ist, wen sehen wir uns da an?

Gruß,
Uwe


rb_JuergenFischer
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_JuergenFischer » Do 20. Jan 2005, 21:35


Hallo Uwe,

Du fragst, wen wir bei der KLSP 05 noch auf dem Platz sehen werden? Vertu Dich nicht, ich glaube viel mehr als Du jetzt
denkst!
Du weißt, wie lange es dauert, und von wie vielen Unwägbarkeiten man abhängt, bis man einen Hund soweit hat, dass man ihn auf einer
LAP bzw. KLSP führen kann. Ein langer Weg. So, und nun hat
jemand einen Hund, 6-7 Jahre alt und es könnte in diesem Jahr
vielleicht passen…und die neue Quali hat unser HF durch Zufall auch
schon im Herbst auf eigenem Platz ergattert…Ob der Hund in 06
zu führen ist, weiß er nicht.
Ja und dann gibt’s da noch die armen Fremdgänger, die durchs KFT-Raster gefallen sind – eigentlich schade…waren doch immer ganz nett! Aber soll unser Freund deshalb auf seinen Start verzichten?
Ja, was soll er nun machen unser armer Freund??? Hoffentlich fragt
er mich nicht!!!

Divide et impera, teile und herrsche! So lässt sich ein Verein kommod
führen… Laßt die paar Hanseln, die sich da im IT aus dem Fenster
hängen,doch schreien…die werden sich schon wieder einkriegen und
Hunde führen wollen sie doch sowieso…
Je stärker der Gegenwind, umso mehr werden die Reihen geschlossen,
kann man nicht zum ersten Mal beobachten.

Da kommt mir wieder Dein Vorschlag eines Airedale-Championats in den Sinn.
Ich würde nicht gern auf LAPs verzichten, zum einen weil sie für einen Neueinsteiger ein schönes Ziel unterhalb der KLSP sind, zum anderen, weil sie der Gemeinschaft innerhalb der Landesgruppe dienen können. Aber…

Eine unabhängig organisierte Prüfung, zeitnah zur KLSP, offen für alle(!!!) ATs, egal woher, egal von wem, als einzige Voraussetzung eine bestandene VPG3 und Mut, schön wäre noch zentral in der Mitte Deutschlands gelegen, mit flotten Helfern…
das hat schon Charme u. träumen wird man doch dürfen…
Dein Jürgen Fischer











rb_Lothar
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_Lothar » So 23. Jan 2005, 14:43


Hallo zusammen,
ich habe mich gerade hier angemeldet und lese die Beiträge mit Interess. Ich finde die Meinungungen sehr diskutabel, möchte aber bevor ich dazu meine schreibe folgendes sagen:
Wo waren alle die hier - zu Recht oder Unrecht - Kritik üben, auf der MV? Die MV ist das Forum, wo Entscheidungen fallen nicht einmal 1.300 Stimmen waren dort vertreten. Hier kann man seine Meinung schreiben, aber entschieden wird auf der MV.

Damit erstmal allen einen schönen Sonntag.

Lothar Holst
"Zwinger von der Spree"

[Dieser Beitrag wurde am 23.01.2005 - 15:10 von Lothar aktualisiert]

[Dieser Beitrag wurde am 23.01.2005 - 15:11 von Lothar aktualisiert]



Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
- die vielen, die dafür sorgen dass etwas geschieht,
- die vielen die zuschauen, wie etwas geschieht,
und die überwältigende Mehrheit,
die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.

rb_Lothar
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Beitrag von rb_Lothar » So 23. Jan 2005, 16:05


Ich bin etwas überrascht, das die Bedingungen so schnell auf der KfT-HP veröffentlicht wurden. Bindend ist jedoch die Veröffentlichung im DER TERRIER. Ich bin mir jedoch sicher - aus leidvoller Erfahrung - dass sich an diesem Beschluß nichts ändert. Es gehört zwar nicht unbedingt in diese Rubrik, soweit bekannt ist sind auch die Durchführungsbestimmungen zu "Körung" verändert worden und diese sollen zum 1.Juli 2005 in Kraft treten. Nix genaues weis man noch nicht. Lassen wir uns überraschen - nur soviel vorab: Die Änderung wurde von der MV beschlossen

[Dieser Beitrag wurde am 23.01.2005 - 15:06 von Lothar aktualisiert]



Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen:
- die vielen, die dafür sorgen dass etwas geschieht,
- die vielen die zuschauen, wie etwas geschieht,
und die überwältigende Mehrheit,
die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.

rb_Hiltrud
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_Hiltrud » Fr 28. Jan 2005, 08:06


Hallo liebe Hundesportler,

nachfolgender Text wurde von uns an Herrn Ritz, Herrn Krachudel und Frau Friedl gesandt.

Viele Grüße
Hiltrud



Herrn
Reinhard Ritz
Söltener Landweg 120

46286 Dorsten

Schwabach, den 25.01.2005

vorab per Fax 02362 / 81359


Qualifikationsbestimmungen LAP VPG 2005

Sehr geehrter Herr Ritz,

zunächst mit Verwunderung, später Verärgerung, haben wir die neuen Qualifikationsbestimmungen für die LG-Ausscheidungen VPG, die auf der Vorstandschaftssitzung im Januar 2005 beschlossen wurden, gelesen.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie – auch als regelmäßiger Teilnehmer der KLSP in den letzten Jahren – und auch im Namen vieler Hundeführer bitten, diese beschlossene Regelung für 2005 auszusetzen und für die kommenden Jahre in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Leistungsrichter und des Fördervereins für Gebrauchshundesport eine für alle praktikable Lösung zu suchen.


Im folgenden unsere Überlegungen:

Sehr zu begrüßen ist die Wieder-Herabsetzung der Qualifikationspunktzahl für die KLSP auf 270 Punkte, was mit Sicherheit eine erhöhte Teilnehmerzahl bewirkt.

Diese Wirkung wird allerdings durch den Beschluss einer vorherigen Qualifikationsprüfung mit 270 Punkten beim KfT völlig zunichte gemacht:

- Aus geografischen Gründen ist es vielen Hundeführern finanziell und zeitlich nicht möglich, eine zusätzliche Quali beim KfT abzulegen.

Alleine an unserem Beispiel: Im ganzen Bundesland Bayern (LG Franken/Oberpfalz und LG Bayern) gibt es eine einzige Ortsgruppe, die VPG-Prüfungen anbietet (was sich auch in Zu-kunft aufgrund fehlender Ausbilder und Helfer nicht ändern wird).
In Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen ist die Lage nicht besser.
Viele Teilnehmer fahren einfach zwei Stunden und mehrere hundert Kilometer zum nächsten KfT-Platz. Und dies dann mehrfach, denn die Fahrt ist ja nicht nur am Prüfungstag nötig, ein oder zwei Trainingseinheiten muss auch ein guter Hund vorher absolvieren.

Diese Belastung ist bereits für eine LAP sehr hoch, für eine zusätzliche Quali aber nicht mehr diskutabel. Diese Hundeführer wandern zum DHV ab, was für uns auch verständlich ist.

Als Hundesportler wissen wir – und auch Sie -, dass nicht jede Prüfung mit 270 Punkten abgeschlossen werden kann. Der Hund ist ein Lebewesen und unterliegt somit auch einer Tageskondition.
Was also, wenn die erste Quali mit 270 Punkten nicht erreicht wird?
Noch weiter reisen?
Noch mehr zeitlicher und finanzieller Aufwand?
Da liegt es auf der Hand, dass ein Teil der Hundeführer dieses Risiko erst gar nicht eingehen will und sich – wie schon erwähnt – zum DHV hinwenden wird!

Mit der zusätzlichen Quali sind also nur Hundeführer im Vorteil, die in einer KfT-dichten Region wohnen und mehrere Prüfungen führen können bei relativ geringem Einsatz von Zeit und Kosten.

Chancengleichheit für ALLE Hundeführer ist somit von vornherein ausgeschlossen und es ist zu befürchten, dass wir zukünftig nur noch Hundeführer auf der KLSP sehen werden, die geografisch günstig wohnen – und das werden nicht viele sein!


- Zusätzliche Belastung der Ortsgruppen und Landesgruppen

Ortsgruppen, die bereits heute in der Regel vier Prüfungen ausrichten (zwei OG-Prüfungen und zwei LAPs), können nicht noch mehr Prüfungen anbieten:

Jede Prüfung ist für eine Ortsgruppe mit enormen Richterkosten verbunden, die durch die Prüfungsgebühren gar nicht abgedeckt werden können – die Ortsgruppe zahlt also drauf.

Ein so geschehenes Beispiel:
OG Nürnberg 2003, LR-Zuteilung Herr Olbing
Richterkosten (ohne Übernachtung): 380,00 Euro.

Abgesehen davon sind selbst bei der Zuteilung eines Leistungsrichters aus der näheren Umgebung die Richterkosten (140,00 EUR) noch immer zu hoch, um durch die Prüfungsgebühren aufgefangen zu werden; auch in diesen Fällen müssen die Restkosten von den OG-Mitgliedern getragen werden – auch von denen, die keinen Hundesport betreiben. Ein Umstand, der eine zusätzlich anzusetzende Prüfung unwahrscheinlich erscheinen lässt.

Bereits 2004 haben sich einige Landesgruppen mangels Teilnehmer zu EINER LAP zusammengeschlossen.
Geht man davon aus, dass nun in 2005 manch ein Hundeführer aus o. g. Gründen (Zeit/ Geld) keine Quali macht bzw. in 2004 keine als Quali anerkannte Prüfung ablegte oder sie in dem jetzt noch verbleibenden Zeitraum nicht schaffen kann, ist zu vermuten, dass dort erst gar keine LAP mehr stattfinden wird.

Hinzu kommt, dass bereits jetzt schon die Bereitstellung geeigneten Fährtengeländes seitens der Landwirte äußerst problematisch ist – weitere Prüfungen werden dieses Problem noch vergrößern.


- Der zeitliche Aspekt

Das Veröffentlichungsorgan des KfT ist die monatliche Zeitschrift „Der Terrier“. Das heißt, frühestens im Februar 2005 erfahren Hundeführer, die keinen Internetanschluss haben, von dieser neuen Regelung!

Unter Berücksichtigung der sehr kurzen Zeitspanne – Veröffentlichung FEBRUAR zur ersten LAP VPG im APRIL (LG Baden/Württemberg) – kann der Nachweis einer Qualifikationsprü-fung mit 270 Punkten nicht erwartet und auch nicht verlangt werden!

Somit sind auch diese Hundeführer wieder klar im Nachteil im Vergleich zu denen, die zufällig im letzten Herbst unwissentlich eine Quali abgelegt haben.

Auch hier kann von Chancengleichheit nicht die Rede sein!


- Satzung des KfT

§ 2 Abs. 3 „... gute Anlagen und Eigenschaften der Rassen zu fördern und aus ihnen einen leistungsfähigen Stamm an Rettungs-, Schutz-, Jagd-, Wach-, Sport- und Begleithunden zu züchten. Demgemäß fördert der Verein alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. ...“

§ 2 Abs. 5 „... Der Satzungszweck wird insbesondere durch Förderung der Tierzucht und des Hundesports ... verwirklicht. ...“

Die KLSP ist für leistungsorientierte Züchter die einzige Möglichkeit, sich über Deckrüden und Zuchthündinnen in Deutschland ein Bild zu machen.

Durch willkürliche Entscheidung neuer Bestimmungen - und dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit die zwangsläufige Reduzierung der Teilnehmeranzahl - wird diesen Züchtern das „Hilfsmittel KLSP“ als Grundlage für eine sinnvolle Paarungsplanung in der Zucht entzogen.

Unter Förderung des Hundesports verstehen wir, den Ortsgruppen mehr Anreiz zu geben, gegenüber anderen Hundesport-Verbänden eine vergleichbare qualitative Ausbildung zu ermöglichen!
Im KfT fehlt es seit langem an Schulungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen für Ausbilder und Hundeführer, Helferschulungen und natürlich auch an Öffentlichkeitsarbeit.

Die wenigen Hundeführer, die in der Vergangenheit unter diesen nicht optimalen Bedingungen zum KfT gehalten und damit ihre Zugehörigkeit zu ihrem Rasseclub demonstriert haben, wandern jetzt endgültig zu anderen Verbänden ab. – Eine verständliche und nachvollziehbare Reaktion.


- Teilnahme mit Zuchthündinnen

Seit Jahren starten wir mit unseren Zuchthündinnen regelmäßig auf der KLSP. Dies ist auch ein wesentlicher Gedanke unserer Zuchtstrategie!

Durch die neuen Qualifizierungsbestimmungen wird es jedoch Hündinnen, die aktiv in der Zucht eingesetzt sind, unmöglich gemacht, sich für eine KLSP zu qualifizieren. Es ist bekannt, dass eine Hündin durch Trächtigkeit, Geburt, Welpenaufzucht und anschließende Erholungsphase mindestens 6 Monate im Training ausfällt.

Nur durch geschickte Planung war es uns und auch anderen Züchtern möglich, mit unseren Zuchthündinnen an den KLSPen teilzunehmen.

DIESE Zuchthündinnen tragen dazu bei, dass auch weiterhin Klub-Leistungs-Sieger-Prüfungen mit leistungsstarken Hunden durchgeführt werden können!!!

DIESE Zuchthündinnen tragen dazu bei, dass der Airedale Terrier seiner eigentlichen Bestimmung gerecht wird – nämlich als Gebrauchshund.

Durch die vom Vorstand beschlossene Neuregelung wird nun DIESEN Zuchthündinnen der Weg zur Teilnahme an der KLSP verbaut!

Auch hier trifft es wieder zu: von Chancengleichheit keine Spur.

Abschließend noch einmal die bereits eingangs erwähnte Bitte um Aussetzung der neuen Bestimmungen für das Jahr 2005.

Über eine Stellungnahme würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hiltrud Brandt
Dieter Brandt
Heike Ritthammer

Airedale Terrier "von der Laubenhaid"


Rassebauftragte Frau Friedl, LRO Uwe Krachudel zur Kenntnis



rb_Gerd
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Zulassungsbestimmungen LAP VPG und FH

Beitrag von rb_Gerd » Fr 28. Jan 2005, 14:30


Liebe Familie Brandt, liebe Heike,
Bravo, Bravo und nochmals Bravo!!!!!!
Mehr ist Eurem Brief, der auch meine Emotionen und Intentionen genau trifft, nicht hinzuzufügen.
In meinen verschiedenen teils langen Vereins- und Clubzugehörigkeiten habe ich es bisher noch nicht erlebt, daß ein Vorstand so gegen die Interessen einer Vielzahl seiner Mitglieder, die durch die bisherige Teilnahme an den LAP´s das Ansehen des KfT in der Hundesportszene gemehrt haben, arbeitet.
Und dafür zahlen wir auch noch jedes Jahr treu und brav unseren Clubbeitrag!
Man muß sich tatsächlich überlegen, ob man in einem Club, der 29 Terrierrassen vertritt und sich nur sehr wenig um die Gebrauchshundesportler kümmert, noch gut aufgehoben ist oder ob man nicht tatsächlich zum DVG geht.
Dieser Schritt würde mir persönlich sehr leid tun, da ich in dem Kreis der Airdale-Gebrauchshundler viele Freunde gefunden habe, mit denen ich dann keine sportliche Veranstaltung mehr gemeinsam besuchen könnte.
Gerd Hollstein
mit Airedale Jalomonis Nickcolor="#FF0000">


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