Anleinpflicht
Verfasst: Do 29. Jun 2006, 16:50
hallo
Bei uns ist Rückwirkend eine neue Verordnung herausgekommen.In der heißt:
Mit Wirkung zum 01.05.2005 wurde für dieVerbandsgemeinde eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen erlassen.§2 dieser Verordnung bestimmt, dass Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen,Wegenund Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen,nur angeleint ausgeführt werden dürfen.Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde immer dann anzuleinen,wenn
-sie nicht zuverlässig auf Ruf-oder sonstige Zeichen hören,
-sich Personen in einem Abstand von weniger als 100m nähern oder
-die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist (100m).
Ferner ist es verboten,Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen oder sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen.Letztlich sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Soweit diese Gebote oder Verbote nicht beachtet werden,stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar,welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Wie ist das bei euch? Für mich ist es neu mit der Anleinpflicht außerhalb der Ortschaft.Mit dem Hundekot beseitigen ist meist überall so ,es hält sich aber kaum einer dran.Ich persönlich habe mit Bonnie feste Zeiten und dann sind wir auf geeigneten Plätzen/Wegen.Aber jetzt darf Bonnie keine 100m von mir weg laufen/spielen.Sie hört gut auf zuruf aber wenn Rehe auftauchen? Meine Tochter darf dann mit ihr auch nicht mehr spatzieren gehen. Überall gibt es Menschen die sich über Hunde aufregen und nichts besseres können als den Hund zu melden der frei herum läuft.
Viele Grüße Heike und Bonnie
[Dieser Beitrag wurde am 30.06.2006 - 08:49 von Jennifer2 aktualisiert]
Egal,wie wenig Geld und Besitz du hast,ein Hund zu haben macht dich reich.
Hunde sind nicht unser ganzes Leben,aber durch sie wird unser Leben erst vollständig. http://www.heike-zweibrueck.elf88.de/