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Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Do 18. Aug 2005, 15:15
von rb_Drachenmama

Hallo, hier ist Marion,
bin ganz neu angemeldet, habe aber immer gerne mal ins Forum geschaut! Nun muss ich leider gleich eine paar Fragen stellen und hoffe sehr, dass ich hier den richtigen Weg gewählt habe und der eine oder andere schon Erfahrungen hiermit hat.
Vielleicht klingt es etwas bürokratisch - aber ich habe heute vom "Bauamt" meiner Stadt erfahren, dass ich für die Hundezucht einen Bauantrag stellen muss. Nach näherer Auskunft geht es nur darum, eine Hundezucht anzumelden - nicht um bauliche Veränderungen am Haus oder dem Grundstück. Auch wurde mir mitgeteilt, dass dieser Antrag kategorisch abgelehnt wird, falls ich mehr als 2 Hunde in einem Wohngebiet halten würde.
Es würde direkt mit dem "Baunutzungsplan" in Verbindung stehen.
Kann mir jemand hier mehr Auskünfte geben. Falls ja, wäre ich sehr dankbar.
Marion




"Der Weg ist das Ziel"

Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Do 18. Aug 2005, 18:06
von rb_Gerd

Hallo Marion,
lass Dich nicht kopfscheu machen vom "Bauamt" Deiner Stadt. Einen Bauantrag musst Du nur stellen, wenn Du tatsächlich bauliche Änderungen durchführen willst. Möglicherweise könnte ein baurechtlicher Belang in Form einer Nutzungsänderung vorliegen, wenn du z. B. eine vorhandene Garage in eine Zwingeranlage umbauen willst. Dann kommt es immer darauf an, in welchem Gebiet du wohnst (unbeplanter Innenbereich, Mischgebiet, reines Wohngebiet, Gewerbegebiet, Außenbereich etc.) Dort kann für eine solche Nutzungsänderung u. U. ein Antrag erforderlich werden, das kommt aber immer auf den Inhalt des betreffenden Bebauungsplans der jeweiligen Stadt und der Baunutzungsverordnung an.
Möglicherweise musst Du eine gewerbliche Hundezucht auch als Gewerbe beim Gewerbeamt Deiner Stadt anmelden. Am besten bei den jeweiligen Ämtern den (ganz wichtig!!!) ZUSTÄNDIGEN Sachbearbeiter fragen, der kann Dir eine verbindliche Auskunft geben.
Viele Grüße
Gerd Hollstein mit Jalomonis Nick


Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Do 18. Aug 2005, 22:43
von rb_Drachenmama

Hallo Gert,
kopfscheu ist wohl der richtige Ausdruck! Deswegen bin ich heute morgen zum Bauamt gegangen und habe es persönlich klären wollen. Der Herr vom Bauamt hat mir jedoch wiederholt erklärt, ich müsse einen Bauantrag stellen und hat mich auch sofort sehr unhöflich mich darauf hingewiesen, dass dieser dann wohl von ihm auch abgelehnt werden würde. Begründung: Es sind nicht mehr als 2 Hunde in einem Wohngebiet erlaubt!!! Das hatte ich auch noch nie gehört. Ich ihn um eine schriftliche Verfassung dieser Verordnung mehrmals gebeten, um alles nachlesen zu können. Er hat diese leider nicht !!!!
Das Gewerbeamt hatte mir beim 1. Besuch bereits erklärt, dass die Hundezucht in diesem Falle nicht anmeldepflichtig wäre und hat dies heute auch noch einmal bestätigt. Auch wusste hier niemand etwas von der Regelung „nur 2 Hunde im Wohngebiet“.
Anschließend ging ich zur Amtstierärztin. Auch diese wusste weder von dem Bauantrag, den ich stellen müsste, noch davon, dass nur 2 Hunde im Wohngebiet gehalten werden dürfen.
Nun ging ich noch zum Ordnungsamt und ließ mir beides mündlich bestätigen. Letzter rief noch einmal bei dem Bauamt an und erklärte mir anschließend: Sie müssen diesen Bauantrag stellen.
Ich habe aber keine baulichen Veränderungen auf meinem Grundstück oder an meinem Hause durchgeführt. Soll ich nun diesen Bauantrag stellen in dem Bewusstsein, dass dieser Herr ihn ablehnen wird und ich einen langen bürokratischen Weg vor mir habe?
Lieben Gruß, Marion



"Der Weg ist das Ziel"

Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 01:33
von rb_Susan

Mensch Marion,

warst du beim Oberamtsrat Alfred Clausen?? - Nee, Spaß beiseite. Was ist denn das für eine Farce?? Sowas gibts doch gar nicht!

Eine echte Lösung hab ich leider auch nicht parat, aber ich würde mich an die Bildzeitung und sämtliche Fernsehsender wenden und dort um Hilfe bitten.

*Daumendrück* Susan


Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 08:00
von rb_Gerd

Hallo Marion,
da ich selbst in einer Kreisverwaltung arbeite, kann ich über das Auftreten und Verhalten dieses Sachbearbeiters nur den Kopf schütteln. Diese Leute sind es, die unseren Ruf als bürgerfreundliche und -nahe Verwaltung ruinieren!
Ich versuche mal bei mir im Bauamt zu klären, wie es sich in Deinem Fall verhält und melde mich später nochmal. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Du lebst, kann ich Dir dann nur die hessische Rechtslage erläutern, dürfte aber keinen großen Unterschied machen.
In Deinem Fall würde ich auf alle Fälle neben der Öffentlichkeit auch die Amtsleitung einschalten und diese über das unfreundliche Verhalten des Mitarbeiters informieren. In der Regel haben größere Behörden spezielle Beschwerdestellen, die solchen bürgerunfreundlichen Verhaltensweisen von Mitarbeitern nachgehen und um eine Klärung bemüht sind.
Also Kopf hoch, bis bald
Gerd mit Nick


Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 09:04
von rb_Drachenmama

Hallo Susan,
vielen Dank, ja ich kam mir wirklich vor wie bei Baumann & Clausen. Nur war mir nicht bewusst, dass diese beiden noch so steigerungsfähig sind. Bin gespannt, was noch so kommt!?! Lieben Gruss, Marion.



"Der Weg ist das Ziel"

Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 09:07
von rb_Drachenmama

Hallo Gerd,
vielen Dank für deine schnelle Hilfe. Es wäre für mich sehr hilfreich, hier doch die konkrete Verfahrensweise zu erfahren.
Lieben Gruss, Marion.



"Der Weg ist das Ziel"

Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 09:08
von rb_Gerd

Hallo Marion,
kann Dir leider keine allzu gute Nachricht geben.
Die Gemeinde ist frei bei der Festsetzung von Verboten in dem Bebauungsplan, das Verbot der Hundehaltung vonmehr als 2 Hunden kann also in dem B-Plan enthalten sein, ist aber m. W. unüblich.
Falls dieses Verbot tatsächlich in dem örtlichen B-Plan, der als gemeindliche Satzung von der Gemeinde beschlossen sein muss, enthalten ist, ist diese Satzung zunächst gültig und kann nur durch ein Normenkontrollverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Nach § 10 Abs. 3 Bau-Gesetzbuch (eine Bundesvorschrift, gilt also bundesweit) ist die fragliche Satzung jedoch ortsüblich bekannt zu machen (in der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der B-Plan eingesehen werden kann) und ist VOLLSTÄNDIG zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Also muss Dir der Herr vom Bauamt zumindest das Vorgenannte zur Verfügung stellen.
Trotzdem viel Glück bei Deiner weiteren Planung!
Gerd mit Nick


Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 09:23
von rb_Drachenmama

Hallo Gerd,
trotzdem vielen Dank für deine schnelle Hilfe. Ich werde mich im Bauamt noch mal informieren und wenn ich alles zusammen habe, werde ich euch den Ausgang noch einmal mitteilen. Drückt mir die Daumen (kann ich gut gebrauchen !!)
Lieben Gruss, Marion.



"Der Weg ist das Ziel"

Bauantrag für Hundezucht ??

Verfasst: Fr 19. Aug 2005, 14:38
von rb_lutz

Hallo Marion,
mein Tipp als Nichtzüchter und der auch keiner werden will.
Wer viel fragt bekommt viel Antworten hat mir meine Lebenserfahrung inzwischen beigebracht.
Da Du ja wie Du schreibst inzwischen 4 ATs hast und damit in der Nachbarschaft scheinbar klar kommst ist es m.E. viel wichtiger das Du mit euren Nachbarn weiterhin ein gutes Verhältnis behältst wenn Du in einem reinem Wohngebiet oder Mischgebiet wohnst als sich mit irgendwelchen wichtigtuerischen Beamten anzulegen.
Weiter draußen kräht sowieso meist kein Hund und kein Hahn danach.
Ich denke dann wird von den Nachbarn auch keiner was dagegen haben wenn Du ab und zu mal einen Wurf Welpen aufziehst.
Hauptsache Du hast da nicht schon wieder einen von den Jungs wachgerüttelt die sonst vor Langeweile am Schreibtisch einschlafen.
Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben wünschen lutz mit Joker



Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,

was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

A.R. Gurney