Abzocke Hundesteuer...

allgemeine Themen rund um die Hundehaltung, Recht und Versicherungen
Eddi

Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Eddi » Do 13. Jan 2011, 20:57

Hallo,

@Stefan
ich glaube auch, daß da ein Mißverständnis besteht. Normalerweise zahlt man den "Normal"-Preis für den ersten Hund plus den höheren für den zweiten.

Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Abgabe, sondern einfach eine Steuer, die man nimmt, weil man sie kriegen kann... :dog_wacko Darum gibt es auch kein Recht auf Kacktütchen etc.

Ich finde es auch irgendwie ziemlich deprimierend, daß man überhaupt Hundesteuer zahlen muß. Aber *pssst* :shh: nachher wollen sie auchnoch was für Pferdchen....

@ Antje
redchili hat geschrieben:Und als Ausgleich kacken mir die steuerfreien Katzen der lieben Nachbarn auch noch in's Blumenbeet
sieh's doch mal so: wie gut, daß die Katzen nicht im Salat Durchfall haben.....
Nee! Ist ne absolute Sauerei, ich würd mich auch aufregen, wenn ich begeisterter Selbstversorger-Gärtner wär und sämtliche Katzen der Nachbarschaft über mein samtweiches Gemüsebeet herfielen. Wenn man was sagt, wissen die Besitzer, daß man da nix machen kann, sone Katze will halt raus und so schlimm ist das ja nicht, hrgmmppfff :sick:
Katzen kann man durch konsequentes verscheuchen (gern mittels Wasserschlauch oder -eimer) aber recht gut in den nächsten Garten weiter reichen....

LG
Eddi

Christine

Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Christine » Do 13. Jan 2011, 20:59

Hallo Stefan,
habt Ihr Steuererlass, wenn man eine BGH (Begleithundeprüfung?) abgelegt hat? Wäre jetzt wenigtsens mal 'ne vernünftige Idee, wenn man bei Hundesteuer überhaupt von vernünftig sprechen kann.
Grüße
Christine

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Sabine14
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Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Sabine14 » Do 13. Jan 2011, 21:14

jetzt will ich euch neidisch machen: in Bild zahlen wir keine Hundesteuer und Hunde sind in Hausratversicherung enthalten sowie 1 Pferd, wenn dieses in F stünde.

:dog_tongue2

LG

Sabine

PS: wir wohnen echt gerne hier
"Wir sehen die Dinge nicht, wie sie sind, wir sehen sie, wie wir sind." unbekannt

Anneliese

Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Anneliese » Do 13. Jan 2011, 21:21

Moin!

Bente ist ganz günstig, sie kostet 31 Euro, dafür muß sie aber in unserer ländlichen Umgebung wohnen und auf
städtischen Komfort verzichten. :dog_blush
Der zweite Hund kostet 41 €, jeder weitere Hund 56 €, jeder Kamfhung 600 Euro.

Antja schreibt: ...Und als Ausgleich kacken mir die steuerfreien Katzen der lieben Nachbarn auch noch in's Blumenbeet ...:dog_mad
Bente ist ganz närrisch nach den Katzenpralinen - also sehen wir es mal positiv und freuen uns, dass wir
nicht noch "Luxussteuer" an die Nachbarn zahlen müssen. :dog_laugh

Liebe Grüße
Anneliese

PS: Die Wursttüte die beim Gassigang gefüllt wird, schmeiße ich in den öffentlichen Papierkorb.
Was zu Hause im Hundeklo landet, wandert in die Kompostkiste (wir haben keinen Gemüsegarten).

Gaby

Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Gaby » Do 13. Jan 2011, 21:34

redchili hat geschrieben:Und es gibt eine Hundesteuerdatenbank im Netz.)
die ist aber wohl nicht so ganz richtig, denn danach müssten wir nur 30 Euro zahlen

liebe Grüße
Gaby

redchili

Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von redchili » Do 13. Jan 2011, 21:42

Hallo Gaby,

soweit ich das sehe, ist die Datenbank darauf angewiesen, dass Hundehalter die aktuellen Tarife melden. Hat wohl länger keiner mehr aus Gießen gemacht? Die Steuern für meine jetzige und die vorherige Gemeinde stimmen jedenfalls.

Liebe Grüße & Knuddler an Gonzo,
Antje mit Luzie

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Eddis
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Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Eddis » Do 13. Jan 2011, 21:56

Moin ihr, Hund Eddi kann noch unterbieten mit 20€/Jahr.
Als ich vor ein paar Monaten das Selbe wie Lutz geschrieben hatte, wurde es von einem Mod gelöscht. Hab ich gerade bemerkt. Nicht mal ne PN, also üblich ist das nicht in Foren. Man sollte wenigstens eine PN bekommen, wenn in einem Beitrag im Nachhinein etwas gelöscht wurde. :dog_angry
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

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Sabine14
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Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Sabine14 » Do 13. Jan 2011, 22:06

Hallo Stefan,

anliegend die Hundsteuerregelung Leverkusen Link- das stimmt tatsächlich mit dem Betrag - die spinnen!

Hatte gehofft, was Netteres zu finden.

LG

Sabine
"Wir sehen die Dinge nicht, wie sie sind, wir sehen sie, wie wir sind." unbekannt

LiBy608

Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von LiBy608 » Do 13. Jan 2011, 22:22

Hallo Stefan und Alle die es betrifft.:

Die Hundesteuer wurde m.E. 1810 als Luxussteuer eingeführt, da man der Ansicht war, dass Leute, die sich Hunde halten können, genug Geld haben.
Wohl bekomms und nun ist das Gesetz schon 200 Jahre alt und wer wirds ändern???? :dog_nowink

Da sind wir ja hier im MTK (Rhein-Main-Taunus) und das Nähe Frankfurt/M. wohl im Vergleich noch ganz günstig.
Tja und einfach den Standort verlegen ist ja auch nicht diskutabel. :nein
Gruss aus dem noch verhältnismässig "billigen" Taunusstädtchen. Brigitte

Hier unsere Eppsteiner Satzung:

§ 5
Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 56,00 €
für den zweiten Hund 80,00 €
für den dritten und jeden weiteren Hund 116,00 €
(2) Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 7 gewährt wird, gelten als erste Hunde.
(3) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 616,00 €.
(4) Als gefährliche Hunde gelten Hunde folgender Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs.1 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003 (GVBl. I S. 54) in der Fassung vom 16.12.2008, (GVBl. 1 S. 1028) vermutet wird:
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Fila Brasileiro,
8. Kangal (Karabash),
9. Kaukasischer Owtscharka und
10. Rottweiler; dies gilt nicht, soweit Hunde dieser Rasse schon vor dem 31.12.2008 gehalten wurden oder Nachkömmlinge dieser Rasse am 31.12.2008 bereits erzeugt waren und ihre Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30.06.2009 beim Bürgermeister der Stadt Eppstein als örtliche Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt worden ist.
(5) Als gefährliche Hunde gelten außerdem:
a) Hunde, die einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
b) Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
c) Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
3
d) Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen, wie dies nach § 2 Abs. 2 der Gefahren-abwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22.01.2003 in der Fassung vom 16.12.2008, (GVBL. I S. 1028) festgelegt ist.
§ 6
Steuerbefreiungen
(1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
(2) Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für
a) Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden.
b) Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind.
c) Hunde, die von ihren Haltern aus einem Tierheim im Satzungsgebiet erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
d) Hunde, die als Rettungs-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und welche die dafür vorgesehene Prüfung von Leistungsprüfern eines von der Stadt Eppstein anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung (Schutzhundeprüfung / Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) verfügt.
(3) Eine Steuerbefreiung nach Abs. 1 und 2 ist jeweils nur für einen Hund möglich.
§ 7
Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiungen
Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn
1. die Hunde keine gefährlichen Hunde im Sinne dieser Satzung sind,
2. die Hunde, für welche die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet sind,
3. die Hunde entsprechend den Erfordernissen des Tierschutzes gehalten werden.
§ 8
Steuerermäßigung
Für dauerhaft gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5, für die ein Steuersatz nach § 5 Abs. 3 festzusetzen ist, beträgt die Steuer jährlich 250 €, wenn der Hund mit der Halterin / dem Halter die Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertigere Prüfung entsprechend den Richtlinien des VDH, abgenommen von einer / einem durch den VDH anerkannten
4
Prüferin / Prüfer, bestanden hat. Die Prüfung ist durch Vorlage des Prüfungszeugnisses nachzuweisen.

Gaby

Re: Abzocke Hundesteuer...

Beitrag von Gaby » Do 13. Jan 2011, 23:11

redchili hat geschrieben: Hat wohl länger keiner mehr aus Gießen gemacht?
Hallo Antje,

ganz offensichtlich, denn die 60 Euro waren bereits vor 12 Jahren für Dreamer fällig.

liebe Grüße und einen Krauler für Luzie
Gaby

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