Moin,
Freddy hat geschrieben:Der Verursacher war eindeutig das unangeleinte Hündchen.
Der
Verursacher. Genau darum geht es eben bei der Tierhalterhaftpflicht
nicht. Ob man das gut findet, ist eine andere Frage, aber es enthebt die Gerichte mühsamer Prozesse, was denn nun als Schuld zu werten ist, welcher Hund sich richtig verhalten hat oder ob der große angegriffene nicht sogar hätte "einsehen" müssen, daß man eine chinesische Klobürste zarter zur Rechenschaft ziehen muß. Wer beißt, der zahlt. Bzw wer Löcher hat, bekommt sie bezahlt.
Das ist die sogenante Tiergefahr, die aufgrund dessen unterstellter Unberechenbarkeit stets auftreten kann.
Im übrigen bekommt man ja auch einen Fragebogen zum Hergang. Wenn man dort beispielsweise den Übergriff der freilaufenden Klobürste auf den eigenen angeleinten Großen beschreibt, dann kann es durchaus sein, daß die Versicherung dem Klobürstenhalter die Zahlung ganz oder teilweise verweigert und es auf einen Vergleich, uU sogar auf eine Klage ankommen läßt. Ist nur relativ selten der Fall, weil die Rechtsprechung ja s.o. eine recht eindeutige Regelung bietet. Nur wenn dem Halter mindestens grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, dann kann es auch mal für den sich wehrenden Hund "gerecht" ausgehen.
Ich sehe das ganze gespalten.
So wie Micheal das beschreibt, hört es sich doch ziemlich danach an, daß er es ok findet, wenn sein Hund gleich Löcher reinmacht. Und das quasi serienweise. Ich finde nicht, daß ein angeleinter Hund per se gleich richtig zulangen muß. Und wenn er das grundsätzlich an der Leine tut, dann mache ich mir schon Gedanken. Egal, ob der andere ja nicht hätte hinlatschen müssen. Wenn meine Hunde ernsthaft und aggressiv angegangen werden, keine Frage, dann sollen sie auch zurück hauen dürfen, da bin ich eher alttestamentarisch veranlagt.
Doch nicht jeder, der auf einen anderen Hund zugeht, will gleich was böses, insofern befremdet es schon, wenn man liest, daß Quattro hundertmal (gefühlt, ich weiß, habs hoffentlich auch so verstanden) zugelangt hat. Soviele rein aggressive Annähernungsversuche, die unbedingt abgeschmettert werden müssen, hatte ich in fast 30 Jahren Hundehaltung noch nicht. Meist löst sich das recht schnell auf und im Grunde kann ich doch von einem ganz hohen Prozentsatz "guter" oder "neutraler" Begegnungen berichten.
Und letztlich bin ich als Halter doch auch in der Lage, meinem Hund die Entscheidung, ob Kampf nötig oder nicht, in vielen Fällen abzunehmen.
Eine Situation, die ich immer wieder erlebe ist, daß mein unangeleinter Hund fröhlich durch den Wald tuppelt, der angeleinte ihm was weiß ich für SChimpfwörter und Drohungen hinterher keift. So, ist nun der freilaufende "schuld", weil er dem angeleinten dafür eine Ohrfeige verpassen will? (unabhängig davon, daß es natürlich wiederum in der Sorge des freilaufenden Besitzers steht, seinen abrufen zu können).
LG
Eddi