Hallo Brigitte,
warum soll denn in der Haftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit mit versichert werden? Die Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden,
die du anderen Leuten zugefügt hast. Voraussetzung ist u.a. ein Verschulden. Wenn du zugibst, daß du nicht aufgepasst hast,
also Schuld hast, dann wird auch gezahlt. Bei keiner Gesellschaft ist grobe Fahrlässigkeit in der THV mit versichert.
Etwas völlig anderes ist die Kaskoversicherung eines Autos. Dort sollte sehr wohl grobe Fahrlässigkeit mit versichert sein.
Denn man bleibt sonst selbst auf dem Schaden sitzen.
Das BGB unterscheidet zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsätzlich handelt, wer bewußt einen Schaden herbeiführt.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Dann wird noch unterteilt in leicht fahrlässig,
grob fahrlässig, bedingt vorsätzlich und absolut vorsätzlich. In Deutschland ist alles geregelt, es sei denn....
Das erklärt sich am besten an einem Beispiel, ich bleibe mal bei dem Setter.
Stell dir vor du bist Halter des Setters und füllst die Schadenanzeige aus.
Leicht fahrlässig: Mir ist die Leine aus der Hand gerutscht, weil ich nicht aufgepasst habe.
Grob fahrlässig: Ich habe meinen Hund abgelegt und dachte das geht schon gut.
Bedingt vorsätzlich: Na wenn schon, mein Hund ist größer, dem wird schon nichts passieren, ohne Leine.
Vorsätzlich: Der kleine Köter hat uns doch letztens schon geärgert, nun lauf los und fass ihn.
Nun kommt es darauf an wie die Schadenanzeige ausgefüllt wird. Eigentlich muß man sich nicht streiten, denn wozu hat
man die Versicherung denn abgeschlossen? Genau für den ersten Fall und es wird nicht hochgestuft. Höchstens irgendwann rausgeworfen.