Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Verfasst: Mi 19. Jun 2013, 11:25
Hallo zusammen,
bei uns in der Presse wird seit Tagen über die sich aus dem obigen Gesetz ergebende Pflicht zur zusätzlichen, kostenpflichtigen Registrierung von Hunden berichtet.
Auf die Schnelle habe ich hier im Forum nicht gefunden, ob darüber schon mal diskutiert wurde. Ich kann mich erinnern, dass über den Sinn des Hundeführerscheins diskutiert wurde. Darum geht es mir nicht. Sondern darum, dass wieder dem ehrlichen Hundebesitzer zusätzliche Kosten aufgedrückt werden.
Aus diesem Grund habe ich gerade folgendes Schreiben verfasst und abgeschickt:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
19. Juni 2013
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Halter eines Hundes bin ich von der Pflicht zur Registrierung gemäß § 16 NHundG betroffen.
Gegen diese kostenpflichtige Registrierung protestiere ich hiermit ausdrücklich.
Begründung:
Mein Hund ist bei der zuständigen Gemeinde bereits registriert. Es ist nicht hinnehm- und einsehbar, dass trotz der Erhebung der Hundesteuer, jetzt nochmals eine weitere kostenpflichtige Registrierung mit der Zusatzinformation über die Chipnummer erfolgen soll.
Als Hundesteuerzahler erwarte ich, dass dieses Geld ggfls. für den Aufbau und die Pflege eines zentralen Registers unter Zusammenführung der vorhandenen Hundesteuerdaten und Ergänzung durch die Information über die Chipnummer, verwendet wird. Eine andere, zweckgebundene Verwendung dieser Steuer kann ich gemeindeübergreifend nur in Teilen und in Einzelfällen erkennen.
Die der Presse zu entnehmenden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, als Begründung dafür die Hundesteuerdaten nicht zu verwenden, sind völlig aus der Luft gegriffen. Die Verwendung hätte mit einer zusätzlichen Datenschutzerklärung legalisiert werden können. Schließlich muss für die unsinnige, neue Registrierung ebenfalls eine Datenschutzerklärung abgegeben werden.
Vor diesem Hintergrund erfolgt meine Zahlung der Registrierungsgebühr unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah eine Entscheidung darüber fällen wird, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ob es was nützt weiß ich nicht. Wenn sich möglichst Viele dem Protest anschließen, wird er zumindest wahrgenommen. Wer mag kann sich gern des obiges Textes bedienen.
bei uns in der Presse wird seit Tagen über die sich aus dem obigen Gesetz ergebende Pflicht zur zusätzlichen, kostenpflichtigen Registrierung von Hunden berichtet.
Auf die Schnelle habe ich hier im Forum nicht gefunden, ob darüber schon mal diskutiert wurde. Ich kann mich erinnern, dass über den Sinn des Hundeführerscheins diskutiert wurde. Darum geht es mir nicht. Sondern darum, dass wieder dem ehrlichen Hundebesitzer zusätzliche Kosten aufgedrückt werden.
Aus diesem Grund habe ich gerade folgendes Schreiben verfasst und abgeschickt:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
19. Juni 2013
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Halter eines Hundes bin ich von der Pflicht zur Registrierung gemäß § 16 NHundG betroffen.
Gegen diese kostenpflichtige Registrierung protestiere ich hiermit ausdrücklich.
Begründung:
Mein Hund ist bei der zuständigen Gemeinde bereits registriert. Es ist nicht hinnehm- und einsehbar, dass trotz der Erhebung der Hundesteuer, jetzt nochmals eine weitere kostenpflichtige Registrierung mit der Zusatzinformation über die Chipnummer erfolgen soll.
Als Hundesteuerzahler erwarte ich, dass dieses Geld ggfls. für den Aufbau und die Pflege eines zentralen Registers unter Zusammenführung der vorhandenen Hundesteuerdaten und Ergänzung durch die Information über die Chipnummer, verwendet wird. Eine andere, zweckgebundene Verwendung dieser Steuer kann ich gemeindeübergreifend nur in Teilen und in Einzelfällen erkennen.
Die der Presse zu entnehmenden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, als Begründung dafür die Hundesteuerdaten nicht zu verwenden, sind völlig aus der Luft gegriffen. Die Verwendung hätte mit einer zusätzlichen Datenschutzerklärung legalisiert werden können. Schließlich muss für die unsinnige, neue Registrierung ebenfalls eine Datenschutzerklärung abgegeben werden.
Vor diesem Hintergrund erfolgt meine Zahlung der Registrierungsgebühr unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah eine Entscheidung darüber fällen wird, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ob es was nützt weiß ich nicht. Wenn sich möglichst Viele dem Protest anschließen, wird er zumindest wahrgenommen. Wer mag kann sich gern des obiges Textes bedienen.