Neue hessische Hundverordnung in Planung

allgemeine Themen rund um die Hundehaltung, Recht und Versicherungen
sijuto

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von sijuto » Mi 3. Aug 2011, 19:06

Eddi hat geschrieben:Wenn die VDH-SKNs besser sind als die NRW-Dinger (ist ja auch echt nicht schwer!), so wären die doch eine gute Grundlage, so denn Experten gesucht würden, dies vorzutragen.
Hi Eddi,
sie sind identisch in den Teilen A, B und C - D und E gibt es beim NRW-spezifischen SKN nicht (diese Teile befassen sich mit VDH-Fragen und Hundesportfragen, haben also im NRW-Teil nichts zu suchen).
Der NRW-Test kann bei TA's abgelegt werden.

SKN-pflichtig sind alle Neuhundehalter von 40/20er- und Listenhunden. Sachkunde wird vorausgesetzt, wenn man schon 3 Jahre Hunde gehalten hat, ohne beim Ordnungsamt aktenkundig geworden zu sein.

Zusätzlich haben Halter von oben genannten Hunden noch ein Führungszeugnis vorzulegen und natürlich eine Haftpflicht für den Hund vorzuhalten.

Zusätzlich zum "SKN" gibt es dann noch eine Überprüfung der Listenhunde, die vom Maulkorbzwang befreit werden sollen. Diese Überprüfung kann u.a. auch durch besonders qualifizierte Hundeschulen bzw. Sachverständige und das Veterinäramt durchgeführt werden - ich hab mit Jule damals an solchen Überprüfungen teilgenommen (Ablenkungshund), die Hunde werden während des Tests gefilmt, das Filmmaterial wird längere Zeit aufgehoben etc..
Inhalt dieses Wesenstests ist hier nachzulesen: http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet ... unden.html
Liebe Grüße
Silke

PS. Der Nachweis meiner Beigleithundeprüfung mit SKN und mein Übungsleiterschein vom DVG haben dem Ordnungsamt damals auch gereicht.
Und das Ordnungsamt hat auch akzeptiert, dass mein Mann der Polizist, nicht wirklich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen möchte, um einen Hund halten zu dürfen.

2. PS. Dass der Hundehalter noch Sachkunde vorweisen soll, das finde ich in Ordnung, aber Erlerntes, wie z.B. eine BH als Verhaltensüberprüfung zu nutzen, das finde ich unmöglich.
Was kann der Hund dafür, wenn Herrchen/Frauchen zu blöd ist, eine BH zu laufen?
Und was kann er dafür, wenn er z.B. ein Bernhardiner ist und diese blödsinnig lange Fußstrecke der BH nicht bereit ist zu laufen?

Bine

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Bine » Mi 3. Aug 2011, 19:22

Eddiiiiii...
der Verein um die Ecke ist nur die Fahrschule...
der Leisungsrichter ist = Prüfer


Also das läuft so:
Anfang Dezember eines jeden Jahres befrage ich unsere Mitglieder, wann es ihnen denn am Besten passen würde mit Prüfungen im nächsten Jahr und wer überhaupt so die Absicht hat, im nächsten Jahr welche Prüfung zu laufen.
Dann schicke ich die Anfrage an meine Kreisgruppenobfrau mit der Bitte für Verein XYZ am XX.XX.20XX eine Prüfung zu schützen mit BH,VPG,IPO und FH.
Die gute Frau schickt dann diesen Antrag an den Leistungsrichterobmann, der uns dann einen terminschutzantrag genehmigt und einen Leistungsrichter zuteilt.
Diesen Leistungsrichter kenne ich ( weil ich ihn vor x Jahren schon mal hatte ) oder eben nicht ( weil er noch nie da war).
Dann spiele ich für die Mitglieder "Fahrlehrer" und zeige ihnen wie man rückwärts einparkt, am Berg anfährt, mach mit ihnen Theorie und so weiter.
Eine Woche vor der Prüfung rufe ich den leistungsrichter an und teile ihm mit :wann die Prüfung beginnt und wieviele Teilnehmer und welche Prüfungsstufe...
Am tag der Prüfung erscheint nun der den meisten Mitgliedern unbekannte LR und nimmt die Prüfung ab und entweder Du bestehst oder fällst durch.
Das ist also wie beim Führerschein.
In der Regel kann Dir Dein Ausbilder auf dem Hundeplatz keine BH abnehmen.
Fazit: es ist nicht einen Deut anders, als bei der Fahrschule mit Fahrlehrer/Prüfer. Welche Fahrschule Du besuchen möchtest, ist Dir ja auch im wirklichen Leben freigestellt. Die einen sind gut, die andern Schxxx.
Ich versteh Dich wirklich nicht, vielleicht liest Du doch mal die VDH Prüfungsordnung, dann bin ich nicht ganz so am Verzweifeln und wir beide wissen dann worüber wir reden.


@ silke
lange "Fusstrecke"?
Das sind in der gesamten BH ungefähr 300m, die der Hund zu laufen hat!!!!
Wir reden hier schon von Caniden oder? Das sind ursprünglich Laufraubtiere.
LG Bine
Zuletzt geändert von Bine am Mi 3. Aug 2011, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.

Pheoby

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Pheoby » Mi 3. Aug 2011, 19:24

Eddi hat geschrieben:
Uschi hat geschrieben:die Hunde auf Deinem Tisch sind doch aber in einer Ausnahmesituation....nicht unbedingt Schlüsse ziehen auf gute oder schlechte Ausbildung...Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden?
Hm, weiß nicht, wie DU das verstehst.
Natürlich kann man nicht aus eine paar Sekunden Panik auf eine falsche und schlechte Ausbildung schließen.
Aber da geht's ja nicht nur um den Hund sondern auch das andere Ende der Leine. Und was das so von sich gibt und wie es agiert, wie es dem Hund die Situation verkauft, lassen sich durchaus Rückschlüsse ziehen. Ebenso benimmt sich ein gut erzogener Hund auch in einer "Ausnahmesituation" relativ anständig, weil er das gar nicht erst als Ausnahme empfindet und weil er Vertrauen zum Herrchen (wahlweise natürlich auch Frauchen) hat.

Und außer meinen Hundekontakten die auf der Tischplatte stattfinden, sehe ich ja auch sonst Hunde und Halter, wie wir alle bei den "normalen" zwischenmenschlichen Kontakten in Wald und Flur (und ich komme auch an Huplas vorbei ;) ). Abgesehen davon, zeigen sich auch bereits beim Reinkommen ,beim Verhalten im Wartezimmer etc genügend Anhaltspunkte, um einen groben Überblick darüber zu bekommen, ob diese Mensch-Hund-Beziehung funktioniert oder nicht.
Man redet mit den Leuten auch ein paar Worte und lernt schon irgendwann seine Pappenheimer einzuschätzen.

Das meinte ich damit, daß sich eben gerade in so einer "Ausnahmesituation" zeigt, wo die Be- und Erziehung Lücken aufweist. Und ehrlich: ich finde, zu einem gut sozialisierten und nett erzogenen Hund gehört auch, daß TA keine solche außergewöhnliche Ausnahmesituation ist, sondern locker bewältigt werden kann. Wenn der Besitzer schon mit dem Anspruch herein kommt, daß sein Hund sich hier nun schlecht benehmen darf, weil er ja in einer Ausnhamesituation steckt, dann öffne ich bereits mal eine bestimmte Schublade in meiner Kategorisierung, sorry. Denn die Erfahrung bestätigt meine Vorurteile leider zu oft.

Aber es ist schon so, daß 90% der Behandlungen ganz easy ablaufen, auch die meisten "Problem"hünd/chen sich bei mir recht artig verhalten. Ich gebe ihnen (fast!) immer einen Vertrauensvorschuß, glaube daran, daß sie mir schon abkaufen, daß ich es gut mit ihnen meine, selbst wenn sie sich nicht so recht auf ihr Herrchen verlassen können. Und oft genug sind letztere ganz erstaunt, daß Böd-Fiffi bei mir heut Nett-Fiffi war. "Sonst krichter immern Maulkorb an" "Der nimmt ja sonst nieeee was vom TA" :dog_blink
Aber dennoch weiß ich dann, daß diese Besitzer keine vernünftige "Ausbildung" gehabt haben. Es ist ja schon so, daß ein großer Teil dieser Hunde trotzdem ganz manierlich ist.

Was uns aber leider immer noch nicht weiter bringt, wie denn so eine allgemeinverpflichtende Ausbildung und Führerscheinablegung und Trainer-dafür-Ausbildung gestaltet werden könnte....

LG
Eddi

Hallo Eddi,

da muss ich dir leider teilweise wiedersprechen:(

Mein Camillo (Parson, Spitz-Dackel-Mix) hat panische Angst vorm Tierarzt und ich weiss auch nicht woher dass kommt. Die einzige Vermutung die ich habe ist als er das Implantat zum 2. Mal bekommen hat war er super aufgeregt und wollte nicht mehr... hat mit panik reagiert dass volle Programm, er heult er entlehrt die Analdrüse er pinkelt und sch... sich ein er hat voll die panischen Augen (Gesichtsausdruck) und ist in der Situation nicht mehr ansprechbar.
Ich denke von mir dass ich nicht so viel Falsch gemacht habe. Er hat zwar ein paar Macken aber mit denen kann man leben. Er ist der einziege in unserem Rudel der so Reagiert. Die anderen beiden zum Glück nicht. Mein alter hund hatte auch Angst vorm Tierarzt aber nicht so extrem.... So was gibt es leider auch.
Nun wird er vorm TA-besuch ruhig gestellt. Ist wohl erstmal die beste Lösung....

Aber wenn du einen Tipp für mich hast, den ich noch nicht ausprobiert habe, bin ich sehr dankbar!

Susi und Pheoby

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Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von kenzo » Do 4. Aug 2011, 00:05

Eddi schrieb: Das Problem ist auf einer anderen Ebene. Nicht beim fachlichen, welches extra zu bedenken ist, sondern auf der Verwaltungsrechtlichen. Ich jedenfalls möchte wenn ich gezwungen würde, einen Hundeführerschein zu machen, nicht voneinem Hupla-Fritzen geprüft werden, dessen Qualifikation ich nicht kenne und beurteilen kann. Das kann ich freiwillig tun, weil ich mich mit den Vorgaben dieses Vereins befasst habe, aber nicht, wenn ich das brauche, um amtlich bescheinigt zur Hundehaltungfähig zu sein.
Hallo und guten Morgen Eddi,

komme gerade zurück von der Arbeit auf dem Hupla.

Also mach Dir keine Sorgen, Du wirst nicht von einem Hundeplatz-Fritzen geprüft, sondern von einem Leistungsrichter der seine Prüfungen hierfür abgelegt hat.

Bevor Du weiter irgend etwas ohne Sinn schreibst, auch die ständige Wiederholung Deiner Thesen erhöhen deren Wahrheitsgehalt nicht, empfehle ich Dir mal das Leitbild des VDH zu lesen und setze Dir gerne hier auch den Link dazu!
Gruß und gute Nacht
Uli
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Christine

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Christine » Do 4. Aug 2011, 10:03

Hallo zusammen,
der Fahrschulenvergleich ist nicht schlecht. Auch hier gibt es gute und schlechte, wie auch angenehme und unangenehme Prüfer. Was für mich allerdings bei einem Hundeführerschein geändert werden müßte, wäre der Pflichtbeitritt zu einem VDH-Verein, ohne den eine BH nicht möglich ist. Wir kennen einen netten Hupla, bei dem wir zu Sonderkonditionen Mitglied werden durften. Diese Hürde sollte genommen werden. Die BH selbst halte ich auch nicht für richtig geeignet. Oder sagen wir mal, im Prinzip schon, aber in der Praxis nicht. Punktabzug für nicht gerade vorsitzenden Hund oder nicht eng am Bein laufenden Hund und Kritik wegen falschen Kommandos sind doch Blödsinn und hat auch nichts mit der Alltagstauglichkeit zu tun. Wenn die "Stadtprüfung" daraus besteht, dass vor dem Hupla ein Fahrradfahrer ein paar mal vorbei fährt, finde ich das auch äußerst fragwürdig.
Eigentlich stellt es mir bei der Vorstellung, dass alles im Leben irgendwie mit Verordnungen geregelt werden muß, die Nackenhaare. Gegenseitig Rücksichtsnahme und ein Funken Verstand würde das Miteinander sehr viel leichter machen. In der Hoffnung, dass ein Hundeführerschein dem einen oder anderen Hund schlechte Haltung oder ein Schicksal im Tierheim ersparen würde , wäre ich dann doch :sign_dafuer. (Auch wenn ich vermutlich mich dann über die Umsetzung aufregen würde :dog_wink )

Viele Grüße
Christine

Pheoby

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Pheoby » Do 4. Aug 2011, 10:20

Hallo,

bei uns in Münster und auch in vielen anderen Städten kann man die D.O.Q. Test http://www.doq-test.de/Pages/page1.htm ablegen. Der ist so ähnlich wie der Hundeführerschein nur etwas genauer???
Bei uns kann man sich zu so einem Kurs einfach in der Hundeschule anmelden. Dann gibt ein paar Theorie- und Praxisstunden. Man muss erst die schriftlichep. bestehen dann wird man zur Praxis zugelassen. Bei uns wird die Prüfung von einem Hundetrainer abgenommen der u.a. Schutzdiensthunde ausgebildet hat, der sämtliche Trainerscheine gemacht hat und auch die von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein Behördlich anerkannte Zertifizierung hat.
Also ich denke so falsch ist das nicht.
So wie ich von einigen gehört habe soll der SKN relativ einfach sein?

Gruß

Susi und Pheoby

Eddi

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Eddi » Do 4. Aug 2011, 12:14

Servus Bine
Bine hat geschrieben:Eddiiiiii...
der Verein um die Ecke ist nur die Fahrschule...
der Leisungsrichter ist = Prüfer

Ich versteh Dich wirklich nicht, vielleicht liest Du doch mal die VDH Prüfungsordnung, dann bin ich nicht ganz so am Verzweifeln und wir beide wissen dann worüber wir reden.
nich verzweifeln. :brav
Wir sind nicht weit entfernt.
mich interessiert zu diesem Stand der Diskussion weder der Inhalt noch der Aufbau der Prüfungsordnung, sondern nur die rechtliche Grundlage.
Wenn Du jetzt Deine Leistungsrichter staatlich anerkennen läßt, dann sind wir zusammen.
Es geht mir nicht darum, daß diese VDH-Prüfungen oder Richter schlecht wären oder nicht geeignet oder die Inhalte verkehrt. Sondern nur, daß diese Leistungsrichter einer privaten Organisation angehören und damit noch nicht der Ansprechpartner für staatliche Prüfungen, wie sie der Hundeführerschein wäre, so er denn verordnet würde.
So wie die Prüfer beim TÜV eine solche Anerkennung benötigen. Ist doch voll simpel und eigentlich verständlich :dogstare

Über die Inhalte der Prüfungen reden wir gesondert. Da hab ich natürlich auch noch zu maulen :dog_tongue2
Ganz besonders auf dem Hintergrund der Mali-Diskussion und diverser Auswüchse, wie verdreht Hunde laufen können und das vorbildhaft sein soll.
Wenn dann, müssen die freiwilligen BHs etc von den staatlch verordneten Prüfungen gesondert ablaufen, wo Fiffi auch selber noch nach seinem wEg gucken darf. Sonst braucht er in der Tat noch Cavaletti-TRaining, weil er sich den Hals verrenkt hat... :dog_laugh
Es braucht eine praxisnahe Prüfung, die auch Zirbel mit Pobackenwechsel beim "warte" und Yorki mit Omi ohne militärisch korrekte Drehung bewältigen können. Dafür gern und besonders mit Sozialverträglichkeit etc.Wo es nicht abwertend wirkt, wenn jemand einen anderen Befehl als den Hupla-üblichen verwendet oder den Hund lieber mit rechts an der Leine hält. Wo es darauf ankommt, daß Halter und Hund alltägliche Aufgaben bewältigen. Ob Hund stramm im Warte sitzt oder freundlich wedelnd im stehen zuguckt, wenn Herrchen mit einem Jogger quatscht ist im wahren Leben doch völlig unerheblich. Daß es für besonders schönes sitzen und warten bei einer WEttbewerbssituation Punkte gibt ist was ganz anderes.

Die ganze Sache ist doch rein hypothetisch.
Wenn es in der Tat spruchreif würde und das vielleicht sogar mal bundesweit, so könnten engagierte Hundeleute wie zB der VDH sich anbieten, da hier schon Organisationsstrukturen vorhanden wären, soclhe Prüfungen abzunehmen und auch gern die Hundebesitzer zu schulen.

Woran es in unserer Kommunikation hakt ist, daß Ihr vehement darauf besteht, daß alles schon da ist und ich darauf poche, daß das sein kann aber nur auf einer staatlichen Verordnung und Anerkennung beruhen kann. Also im Prinzip lediglich ein verwaltungstechnischer Akt.
Es kann keinem Hundebvesitzer vorgeschrieben werden, im Hundeverein Mitglied zu werden. Ich muß ja auch nicht im Mantaclub sein, wenn ich Auto fahren lernen will.

Wie das im einzelnen auszugestalten ist und was an welcher Prüfungsordnung verwendet oder übernommen werden kann, wäre darüber hinaus gesondert zu klären.

Hält Dich das jetzt davon ab, ins Wasser zu gehen, Bine?
(wenn nicht, ich würd Topi dann nehmen) :dog_laugh

LG
Eddi

Bine

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Bine » Do 4. Aug 2011, 13:55

Eddi hat geschrieben:

nich verzweifeln. :brav
ich bin leidgeprüfter Ausbilder....langsam 21,22,23 zählen und nochmal.
Ich arbeite über Motivation, daher sind mir 500 Wiederholungen nicht fremd happy_02

Eddi hat geschrieben:

Hält Dich das jetzt davon ab, ins Wasser zu gehen, Bine?
(wenn nicht, ich würd Topi dann nehmen) :dog_laugh

LG
Eddi
..mach Dir keine Hoffnungen, ich bin sturer als jeder Esel
LG Bine

JuRe

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von JuRe » Do 4. Aug 2011, 14:16

Hallo,

ich klink mich doch noch mal rein.
Christine hat geschrieben:Eigentlich stellt es mir bei der Vorstellung, dass alles im Leben irgendwie mit Verordnungen geregelt werden muß, die Nackenhaare. Gegenseitig Rücksichtsnahme und ein Funken Verstand würde das Miteinander sehr viel leichter machen. In der Hoffnung, dass ein Hundeführerschein dem einen oder anderen Hund schlechte Haltung oder ein Schicksal im Tierheim ersparen würde , wäre ich dann doch . (Auch wenn ich vermutlich mich dann über die Umsetzung aufregen würde )
:thumbup:
Ganz zu Beginn der Diskussion hat Eddi mal festgestellt, daß wohl die meisten hier, für einen irgendwiegearteten Hundeführerschein seien. (Ich kann das hier nicht zitieren, weil hier im modus Antwort nur die letzten Beiträge sichtbar sind, ich weiß nicht wie ich an die ersten Seiten komme) falls falsch zitiert, Eddi bitte nicht :evil:
Wahrscheinlich habt Ihr schon früher darüber diskutiert, das Ihr Euch vielleicht wirklich im Prizip einig seid, aber ich bin skeptisch und sehe nicht nur die verwaltungstechnische Seite kritisch.
Eddi hat geschrieben:Also im Prinzip lediglich ein verwaltungstechnischer Akt.
Es kann keinem Hundebvesitzer vorgeschrieben werden, im Hundeverein Mitglied zu werden. Ich muß ja auch nicht im Mantaclub sein, wenn ich Auto fahren lernen will.


Ich hab mal Uli´s Link zur Schweizer Variante durchgelesen und finde da vieles akzeptabel.
Ich bin mal in mich gegangen und will versuchen hier meine Sicht auf künftige Veränderungen in der Gesetzgebung pragmatisch zu beschreiben.
Ich bin für allgemeine Chip- und Haftpflichtversicherungs-Pflicht.
Sachkunde-Nachweis vor dem Kauf eines Hundes find ich gut, vor allem wenn hier die künftigen HH einen Kurs belegen müssen. Fragebogenbeantwortung finde ich im Grunde für die Katz. Kursbelegeung deshalb, weil hier dem Käufer der Welpen unter dem Weihnachtsbaaum deponiert, ein Hindernis in den Weg gelegt wird, und zwar ein monetäres.
Die Auseinandersetzung mit Hundehaltung etc im Rahmen eines Kurses hält vielleicht einige Leute davon ab, überhaupt einen Hund zu kaufen.
Die verpflichtende Teilnahme an einem Praxisteil seh ich überaus kritisch
Eddi hat geschrieben:Woran es in unserer Kommunikation hakt ist, daß Ihr vehement darauf besteht, daß alles schon da ist und ich darauf poche, daß das sein kann aber nur auf einer staatlichen Verordnung und Anerkennung beruhen kann.
Also entweder bin ich jetzt völlig borniert :sheep :sheep oder aber Ihr habt Euch in Eurer Diskussion ein bisschen verrannt, weil die Kommunikation doch woanders hakt. Aber ganz pragmatisch: wie soll denn eine flächendeckende (es gibt in Deutschland min. 5000000 Hunde, und ja es ist mir klar, daß diese real existierenden Hunde nicht betroffen sind :dog_biggrin ) kompetente Ausbildung von Mensch-Hund Team realisiert werden und von wem. Ich behaupte einfach mal: so viel Kompetenz gibts hier nicht. Hundeschulen sprießen wie die Pilze z.Z. ( Bine hats selbst bestätigt) Die sind beileibe nicht alle gut, es nützt auch nix wenn die Prüfer (um flächendeckend prüfen zu können dürfte die Zahl der Prüfer auch nicht ausreichen) unabhängig und kompetent prüfen.
Der Auto-Führerschein Vergleich hinkt n.m.M., wenn ich die Fahrprüfung nicht bestehe, dann darf ich nicht fahren. Kann mir einen neuen Fahrlehrer besorgen etc und mache aber nur als Fußgänger o. ä. den Ver.
kehr unsicher.
Da kommen wir zum entscheidenden Punkt, das habt Ihr in der Diskussion unterschlagen. Für die Schweiz hab ich da auch keine Antwort gefunden.
Der ausbildungswillige (oder unwillig-gezwungene) künftige HH macht den Theoriekurs und besteht. Schlenk zum Auto: Papa hat das neue Auto schon in der Garage stehn :dog_dry ,dieses steht Junior mit Führerscheinübergabe zur Verfügung , wie schön für den (die ) Junior. happy_01
Schlenk zurück. Nach dem bestandenen hoffentlich kompetent vermittelten Theoriekurs, wird der Hund gekauft, und was dann.? Auf Eis legen, bei Bedarf, bzw. HuPl rausholen, und wieder abstellen, geht ja nun mal nicht. Was geschieht dann mit dem Hund und dem Halter, wenn die Prüfung nicht bestanden wird.?
Meine leise Ironie mal beiseite gelassen. Das ist doch die entscheidende Frage. Es kann doch nur so gehen, daß Menschen, die einen Hund haben wollen, sich vorher wirklich intensiv damit auseinandersetzen, vieles bedenken, sich gut informieren, in Kursen lernen und sich dann freiwillig entscheiden je nach Kenntnisstand und Erfahrung den Hund mit fremder Hilfe zu erziehen oder das selbst zu übernehmen immer unter der Prämisse dem Tier und der Umwelt gerecht zu werden.
ES würde mich wirklich mal interessieren wie Ihr diese Frage beantwortet.
LG Renate

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Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von kenzo » Do 4. Aug 2011, 14:18

Eddi:Wenn Du jetzt Deine Leistungsrichter staatlich anerkennen läßt, dann sind wir zusammen.
Hallo Eddi,

Also doch, der Ruf nach dem Staat der alles lenkt regelt und vielleicht einem noch das Denken abnimmt? Hatten wir doch schon mal!

Warum sind eigentlich nicht alle Tierärzte, nicht nur die Amtstierärzte verbeamtet, bzw. deren Tätigkeit staatlich geregelt?

Die Bundestierärztekammer hat die Struktur eines eingetragenen Vereines.

Rein informativ: Der VDH hat für 2012 eine neue Prüfungsordnung IPO beschlossen. Wurde hier im Bereich VPG bereits angesprochen. Diese Prüfungsordnung nennt sich IPO (internationale Prüfungsordnung) und wird von der FCI, dem Weltverband für das Hundewesen, mit Sitz in Brüssel 1:1 übernommen. Teil in dieser PO ist auch die BH und der darin enthaltene Sachkundenachweis.

Du kannst Dich gerne in Brüssel melden und Deine Anregung vorbringen, dass Du dies lieber eine Anerkennung des Deutschen Staates hierfür hättest.

Gruß
Uli
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

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