
Ich zitiere mal aus dem Bescheid:
Diesem Hundesteuerbescheid ist für jeden Hund eine Hundemarke beigefügt, die ab sofort alleinige Gültigkeit besitzt.
Die bisherigen Hundesteuermarken dürfen nicht mehr getragen werden.
Hunde dürfen grundsätzlich außerhalb der eigenen Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks nur mit der sichtbar befestigten, gültigen Steuermarke umherlaufen. Verstöße gegen vorgenannte Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 1.000,- Euro geahndet werden.

Ich frag mich nur, was diese ganze "Hundesteuermarkennummer" uns Steuerzahler gekostet hat, unsere letzte Steuermarke war von 2013, die hätts auch noch getan.
Und Halsband mal eben wechseln artet jetzt echt in Arbeit aus, jedesmal muß man die Marke "abpuhlen".
Ach ja, und die Hundesteuer beträgt bei uns für einen Hund 138,- Euro! Na denn.
LG Lena