Hallo Ulrike,
was Eddi geschrieben hat, geht zwar in die richtige Richtung, ich will es aber mal etwas genauer beschreiben.
Der Begriff "Mehrwertsteuer" ist eigentlich falsch, auch wenn sich die Zahllast aus dem Mehrwert ergibt. Besteuert wird aber der Umsatz und deshalb heißt das entsprechende Gesetz "Umsatzsteuergesetz". Hier findest Du auch eine Anlage mit der dem ermäßigten Steuersatz unterligenden Gegenstände.
Wie ist diese Auswahl zu begründen?
Eigentlich gar nicht, denn die
Liste ist zum Teil willkürlich. Unter Punkt 2 findest Du "Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse". Entscheidend ist, ob es
für den Menschen genießbar ist. Wird dies bejaht, so steht einer Besteuerung mit 7 % nichts im Wege. Die tatsächliche Verwendung spielt übrigens keine Rolle.

Ok, zurück zum Penis. Warum wird nun dieser mit 19 % besteuert? Ganz einfach: Das Bundesministerium für Finanzen hat entschieden, dass der Penis - im Gegensatz zum Schwanz - ungenießbar ist. Dazu zählt übrigens auch Haut (vielleicht ist das ja der Grund).
In einem BMF-Schreiben aus dem Jahre 2004 findest Du
Erläuterungen zu den in der Anlage aufgeführten Umsätzen. Auf S. 9 steht explizit, was genießbar ist. Dazu zählen u. a. Innereien, Hirne, Füße, Thymusdrüsen, Schwänze, Schlünde, Luftröhren etc. Den Penis eines Tieres wirst Du vergeblich suchen.
Ob ich nun die Thymusdrüse oder die Luftröhre eher in meinen Menüplan einarbeiten würde als einen Penis, bezweifle ich jedoch stark.
Gruß
Michael