Mietvertrag mit Hund
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Re: Mietvertrag mit Hund
Hallo Gaby,
Auflösung der Schäfchenfrage: Ich glaube Michael meint die Besitzer einer Eigentumwohnung die sie selbst bewohnen und nicht vermieten.
LG Maggie
Auflösung der Schäfchenfrage: Ich glaube Michael meint die Besitzer einer Eigentumwohnung die sie selbst bewohnen und nicht vermieten.
LG Maggie
Re: Mietvertrag mit Hund
Danke, Maggie.
Wer sich einer Wohnungseigentümergemeinschaft zugehörig fühlen durfte oder darf, versteht mich.
Für alle anderen: Spießiger gehts nicht!
Michael
Wer sich einer Wohnungseigentümergemeinschaft zugehörig fühlen durfte oder darf, versteht mich.
Für alle anderen: Spießiger gehts nicht!
Michael
Re: Mietvertrag mit Hund
Moin wem verbieten die das denn? Sie bewohnen ihre Eigentumswohnung doch selbst.Sparta hat geschrieben: Und am schlimmsten sind die, die ihre eigene Wohnung selbst nutzen. Die verbieten sogar das Anbringen von Katzennetzen und Fliegengittern und würden sogar - wenn sie könnten - das Rauchen auf dem Balkon verbieten. Von Hunden ganz zu schweigen.
Michael

Rauchen darf man als Vermieter nicht verbieten. Rauchen ist ein Zeichen von Wohlstand. Nur die Reichen können sich das noch leisten. Was den Schluß zuläßt, daß Raucher ihre Mieterhöhungen ohne zu murren bezahlen. Ihre Hunde riecht man auch kaum, manchmal sind sie nicht mal zu sehen.

Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi
Re: Mietvertrag mit Hund
Hallo Maggie,casapilo hat geschrieben:Hallo Gaby,
Auflösung der Schäfchenfrage: Ich glaube Michael meint die Besitzer einer Eigentumwohnung die sie selbst bewohnen und nicht vermieten.
genau so habe ich das auch verstanden, deswegen die Schäfchen, denn wem sollen Leute was verbieten, die ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen???
liebe Grüße
Gaby
Re: Mietvertrag mit Hund
Wer verbietet?Gaby hat geschrieben:.. denn wem sollen Leute was verbieten, die ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen???
Antwort: die Eigentümergemeinschaft
Wem wird etwas verboten:
Antwort: den Eigentümern
Was wird verboten?
Antwort: viel, z. B. das Anbringen von Fliegengittern, das Vernetzen von Balkonen, die Haltung sog. Kampfhunde, das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in den Außenanlagen oder im Hausflur, ....
Zum Glück kann kein generelles Hundeverbot ausgesprochen werden.
Gruß
Michael
Re: Mietvertrag mit Hund
So ist es! Und wenn Du "nur 150m²" als Eigentum hast und das ganze Areal geht auf 2.500m² bist du auf Gedeih & Verderb auf die "Gemeinschaft" und deren Beschlüsse angewiesen. Darüber kann man nun einer Meinung sein oder nicht, so im Sinne der Besitzstandswahrung, aber ob das so Sinn macht???Sparta hat geschrieben: Wer verbietet?
Antwort: die Eigentümergemeinschaft
Wem wird etwas verboten:
Antwort: den Eigentümern
Was wird verboten?
Antwort: viel, z. B. das Anbringen von Fliegengittern, das Vernetzen von Balkonen, die Haltung sog. Kampfhunde, das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in den Außenanlagen oder im Hausflur, ....
Zum Glück kann kein generelles Hundeverbot ausgesprochen werden.
Gruß
Michael
Wir haben diese Erfahrungen auch gemacht. Daher: Nie wieder eine Eigentumswohnung!
Gruß, Stefan & die "wilde Meute"
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt." (Albert Einstein)
Re: Mietvertrag mit Hund
Sinn macht das schon, denn wie sonst sollte man Gemeinschaftseigentum handhaben, wenn nicht gemeinschaftlich? Ich sehe das Problem eher bei den Eigentümern, nicht bei den gesetzlichen Regelungen.
Aber einen Vorteil hat es ja: Die Haltung eines Hundes kann die Gemeinschaft nicht verbieten. Als Mieter hat man diesbezüglich schlechtere Karten. Und die dritte Alternative, ein eigenes Haus, ist ja auch nicht jedermanns Sache. Und wenn ich hier lese, was die teilweise für Probleme mit ihren Nachbarn habe, möchte ich auch nicht unbedingt tauschen. Dann lieber etwas mehr Anonymität.
Apropos Anonymität: Habe vor einigen Tagen einen ehemaligen Klassenkameraden auf meiner morgendlichen Runde getroffen. War schon eine Überraschung, als wir herausfanden, dass wir seit 10 Jahren Wand an Wand (nicht im übertragenen Sinne, sondern wirklich) wohnen und uns nie begegnet sind. Bei acht Wohnungen pro Haus schon erstaunlich.
Michael
Aber einen Vorteil hat es ja: Die Haltung eines Hundes kann die Gemeinschaft nicht verbieten. Als Mieter hat man diesbezüglich schlechtere Karten. Und die dritte Alternative, ein eigenes Haus, ist ja auch nicht jedermanns Sache. Und wenn ich hier lese, was die teilweise für Probleme mit ihren Nachbarn habe, möchte ich auch nicht unbedingt tauschen. Dann lieber etwas mehr Anonymität.
Apropos Anonymität: Habe vor einigen Tagen einen ehemaligen Klassenkameraden auf meiner morgendlichen Runde getroffen. War schon eine Überraschung, als wir herausfanden, dass wir seit 10 Jahren Wand an Wand (nicht im übertragenen Sinne, sondern wirklich) wohnen und uns nie begegnet sind. Bei acht Wohnungen pro Haus schon erstaunlich.
Michael
Zuletzt geändert von Sparta am Mo 6. Dez 2010, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mietvertrag mit Hund
Hallo Michael,
hätte mir passieren können, ich weiß von unseren Nachbarn immer gar nichts, die aber von mir alles. Auch Sachen die ich selbst nicht weiß.
LG Doris
hätte mir passieren können, ich weiß von unseren Nachbarn immer gar nichts, die aber von mir alles. Auch Sachen die ich selbst nicht weiß.

LG Doris
Stillstand ist Rückstand
Re: Mietvertrag mit Hund
Kommt halt auch immer drauf an wie die Nachbarn so drauf sind, wenn die sich gestört fühlen und meckern, wird die Hausverwaltung oft Probleme machen....
Re: Mietvertrag mit Hund
*TZtztztz* unsere Mieter haben teilweise 2 Hunde, solange die Miete kommt, die Hütte nicht nach Messi aussieht und die Nachbarn nicht belästigt werden, können sie auch 10 haben.Sparta hat geschrieben:Waldmaus hat geschrieben:
Das Problem sind gar nicht mal so sehr die großen Wohnungsbaugesellschaften. Schlimmer sind Vermieter, die sich ne Wohnung als Kapitalanlage zugelegt haben. Und am schlimmsten sind die, die ihre eigene Wohnung selbst nutzen. Die verbieten sogar das Anbringen von Katzennetzen und Fliegengittern und würden sogar - wenn sie könnten - das Rauchen auf dem Balkon verbieten. Von Hunden ganz zu schweigen.
(Ich weiß, dass ich jetzt etwas verallgemeinert habe. Ausnahmen bestätigen die Regel.)
Michael
Fakt ist: bei Auszug sind alle Schäden zu beseitigen.
Alles andere ist mir egal

LG Bine