wenn das Urteil nicht in der nächsten Instanz aufgehoben wurde/wird, nähren sich meine Zweifel am Rechtsstaat wieder einmal.redchili hat geschrieben:Derjenige, der den Wolf dann von seinem Leiden erlöst hat (zerschossene Wirbelsäule u.ä.), durfte dafür 10.000 Euronen berappen (die anderen teils nur ein paar hundert). Das mag Recht sein, aber gerecht geht anders
Vorstellen kann ich es mir kaum, bei der berichteten Faktenlage. Denn es geht um Tötung ohne vernünftigen Grund. Einem sterbenden Tier das Leid abzukürzen, zählt ganz sicher zu den vernünftigen GRünden.
GEenauso muß es möglich sein, daß ein Förster (nicht Jäger!!) als Wildhüter diesen Wolf als naturgeschütztes Tier erschießen darf, wenn er damit weiteres Leid verhindern kann und der Wolf ja eh sterben würde. Ist doch pervers, wenn ein unter Naturschutz stehendes Tier darum mehr Leid ertragen müsste, als ein jagdbares Wild, das man sogar ohne vernünftigen GRund töten darf.
Aber irgendwie hab ich Kohlhaas schon immer verstanden.....
LG
Eddi